Auszug - Berufung eines stellvertretenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Begründung wird nicht gewünscht. Es erfolgt kein Widerspruch zum
Vorschlag des Vorstehers auf offene Abstimmung. Abstimmung: Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen gewählt Es wird folgender Beschluss gefasst: Entsprechend der Benennung durch den Bezirksschulbeirat nach § 35 (8) AG KJHG wird gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 6 AG KJHG als stellvertretendes beratendes Mitglied des JHA Herr Erik Voigtsberger berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich. dagegen: 5. Enthaltung: 3.
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