Auszug - Entwurf Sportanlagenordnung überarbeiten  

 
 
10. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 14.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: ordentliche
Raum: Tennisclub Treptower Teufel
Ort: Köpenicker Landstr. 186, 12435 Berlin
VI/0312 Entwurf Sportanlagenordnung überarbeiten
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:284/13/07
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke.PDSBA, BürgBildSport
Verfasser:Karin KantSimdorn, Svend
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Es lag ein Änderungsantrag von SPD- und Die

Es lag ein Änderungsantrag von SPD- und Die.Linke-Fraktion vor, der laut BA nur in die Haus- und Nutzerordnung der Stadienordnung integriert werden könne, nicht dagegen in die Sportanlagenordnung.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in allen Sportanlagenordnungen des Bezirks folgenden Passus aufzunehmen:

 

Verboten ist den Nutzerinnen und Nutzern, Besucherinnen und Besuchern der Sportanlagen

a)  die Darstellung oder Verherrlichung von rechtsextremistischem, rassistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierenden Gedankengut. Darunter fällt beispielsweise die Leugnung des Holocaust, die Beleidigung von Personen, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung.

b)  Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen bzw. mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen. Dazu zählen auch Zahlen- oder Buchstabenkombinationen, die die Haltung des Trägers deutlich machen.

c)  Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Umfeld anzusiedeln sind.

Die Mieter der Sportanlage sind gehalten, auf die Einhaltung dieser Klausel zu achten. Sofern dies nicht geschieht, kann der Nutzungsvertrag gekündigt werden.

 

Begründung: Unser Bezirk steht für Demokratie und Toleranz. Diese Werte gelten uneingeschränkt auch auf unseren Sportanlagen. Sportanlagen dürfen nicht als Forum für Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus oder Sexismus missbraucht werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                9.            dagegen:          2.            Enthaltung:        1.


 
 

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