Auszug - Zustimmung zur Ausbauvariante für den Ausbau der Wendenschloßstraße zwischen der Müggelheimer Straße und der Salvador-Allende-Straße  

 
 
15. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 12.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/0345 Zustimmung zur Ausbauvariante für den Ausbau der Wendenschloßstraße zwischen der Müggelheimer Straße und der Salvador-Allende-Straße
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:259/12/07
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss

Franzke: Leider sind die Pläne nicht überall angekommen

Franzke: Leider sind die Pläne nicht überall angekommen

Pabst: hakt nach

Welters: In der Vorlage fehlt ein Hinweis auf die Zusammensetzung der765.000 €, woraus ergeben sich die?

Schild: Untersetzung einzelner Bereiche fehlt, Kosten sind nicht aufgeschlüsselt und Varianten fehlen.

Hölmer: Würden lieber ohne das Straßenausbaubeitragsgesetz bauen, haben sorgfältig geplant, die Unterlagen sind entsprechend des Straßenausbaubeitragsgesetzes komplett und deshalb beschlussfähig.

Franzke: zitiert aus Gesetz und möchte soviel Erläuterungen wie nötig, ,,um guten Gewissens“ zustimmen zu können. Schlägt deshalb vor, heutige Sitzung als 1. Lesung zu betrachten.

Welters: es fehlt die Anlage 1, keine Ableitung der 765.000 €.

Meißner: kann Unterlagen nachvollziehen, Straßenland ist da und muss gestaltet werden, der Fahrradweg verläuft auf den Gehwegen, das Bezirksamt hat die kostengünstigste Variante gewählt.

Sauerteig: sollen die Radfahrer auf die Straße, weil es Tempo 30-Zone ist oder Radwege gemeinsam mit den Fußwegen.
Hölmer. Möchte die Pläne erstmal vorstellen.
Reichhardt: bezweifelt nicht, dass Pläne nicht sorgfältig erarbeitet wurden, dies aber ist keine Vorlage zur Kenntnisnahme, sondern hier ist von der BVV eine Abstimmung gefordert. Es scheinen auch unterschiedliche Dateien zu existieren.

Schurz: für die Textausgabe wurden die Seitenzahlen geändert, ein Excelproblem.

Liebenow: Gibt es keine Variante ohne Beitragspflicht?

Schurz: verweist diesbezüglich auf das Straßenausbaubeitragsgesetz.

Förster: kann in nächster BVV nicht behandelt werden, deshalb sollte es im Oktober nach Möglichkeit weiter behandelt werden. Müssen dabei die Anwohner mitnehmen.

Hölmer: Wir sind sonst einer Meinung, muss jetzt aber widersprechen. Ist im Gesetz nicht vorgesehen, gern bereit zu Veranstaltungen zu kommen, veranstalten diese aber nicht. Eigentlich nur ein Verwaltungsakt. Deshalb erstmal die Planung vorstellen. Es scheint auch verschiedene Gesetzesinterpretationen zu geben, haben uns mit Rechtsamt aber einigermaßen sicher gemacht.

Franzke: Es gab im Zuge der Erörterung des Straßenausbaubeitragsgesetzes viel Aufregung und Diskussionen, Gesetzgeber hat durchaus die Möglichkeit eingeräumt, Veranstaltungen zu den Ausbauplänen durchzuführen.

Nock: Halte Vorlage für beschlussfähig, es haben nur wenige Bürger eingewendet, Verwaltung muss es umsetzen, ,,wir sollten uns auf die Dinge beschränken, die uns angehen.“

Franzke: bittet um Vorstellung

Frau Brüggmann: Wendenschloßstraße ist Ergänzungsstraße im Hauptstraßennetz, im Zusammenhang mit der Lärmminderungsplanung ist Tempo 30km/h geplant. Für Radfahrer besteht für Radwege bis Tempo50km/h keine Benutzungspflicht. Für die Gehwege sollen ,,Radfahrer frei“ angeordnet werden. Für Gehweg und Überfahrten ist Verbundpflaster vorgesehen, die Straße soll asphaltiert werden, Zirka 260 Parkplätze werden angeordnet.

Schurz: Wenn die Gehwege ausgebaut werden, müssen Eigentümer für die Gehwegüberfahrten die Mehrkosten tragen, soweit nicht vorhanden oder erneuerungsbedürftig. Dafür gibt es gesonderte Leistungsbescheide.

Welters: 1. Ist juristisch geprüft, ob nur Anlieger herangezogen werden, deren Erschließung in der Wendenschloßstraße liegt?

2. An zwei Stellen in Vorlage wird darauf hingewiesen, sollte Haupterschließungsstraße in Anwohnerstraße geändert werden, ändere das die Kosten der Beteiligung?

3. Kleingärten sind gesondert zu behandeln, ist das abschließend geprüft?

4. Gehwegüberfahrten: zusätzliche Kosten: Ist juristisch geprüft, ob, wenn das Grundstück erschlossen ist, dies möglich ist?

Brüggmann: bei Gehwegüberfahrten entstehen selbst bei Pflasterung Mehrkosten, weil die eine andere Tragschicht brauchen,.

Schurz: Der Straßenausbau ist ein Vorteil des Grundstückseigentümers, deshalb muss er es auch tragen.

Zu 1. es ist noch nicht ganz wasserdicht, jedes Grundstück muss aber über öffentliche Straße erschlossen sein, es braucht einen Zugang, Privatwege sind keine öffentliche Straße, deshalb gehören Hinterlieger dazu.

Zu 3. Es muss erst bescheinigt werden, dass es Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz sind, ,,das muss verwaltungsmäßig fest geklopft werden.“Weiteres Problem bilden Grundstücke, die nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz  Baugrundstücke geworden sind.

Zu 2. Wendenschloßstraße ist mehr als eine Anliegerstraße, wird den Charakter behalten, Verkehrsplaner wollten sie herabstufen, sie bleibt aber im Hauptstraßennetz. Sollten sich Änderungen ergeben, werden die Beitragspflichtigen informiert.

Liebenow. Es fehlen 40 Parkplätze, was ist mit dem Einkaufszentrum?

Sauerteig: richtig verstanden, dass die Radfahrer die Gehwege nutzen können?

Brüggmann: Die Gehwege sollen auch für Radfahrer freigegeben werden, mit 2,50 Meter Breite geben die das auch her.

Förster: Zweck des Straßenbaus ist im Rahmen der Lärmminderungsplanung zu sehen, dort ist eine Rückstellung in Anliegerstraße vorgesehen, deshalb will die VDGN auch klagen. Was ist mit denjenigen, die auf ihrem eigenen Grundstück parken, zahlen die die Parkplätze für die Mieter mit?

Pabst: Die investive Maßnahme führt der Baulastträger durch. Neben dem technischen Regelwerk zwingt die Haushaltsordnung Berlin zu sparsamer Ausführung. Dadurch kann ganz wenig ausgewählt werden, ganz enger Rahmen: ,, wie ich baue ist im Berliner Baurecht festgelegt.“ Deshalb ist es schwierig noch andere preiswertere Varianten zu erstellen, weil auch stadtplanerische Aspekte zu berücksichtigt werden müssen.

Reichhardt: Zweifeln nicht die Kompetenz an, aber

1. Gibt es eine Festlegung, bis wann entschieden sein muss, ob Anlieger- oder Haupterschließungsstraße?

2. Gibt es eine Kostenobergrenze?

Schurz: zu 2. Festgelegte Grenze gibt es nicht, nach § 21, Absatz 3 kann im Einzelfall eine unbillige Härte zum Erlass der Beiträge führen.

Zu 1.Es gibt keine Regel. Wenn Bedürfnis sich ändert, muss neu entschieden werden. Aus heutiger Sicht wird es keine Anliegerstraße, sie kann nur nachrangig angebunden werden.

Reichhardt: Anliegerverkehr: wie soll die Absprachen während Bautätigkeit erfolgen? Im Brückenbereich soll die Fahrbahn um 50 Zentimeter eingeengt werden? Ist der Gehweg auf südlicher Seite nicht beitragspflichtig?

Pabst: Hängt von technischen Gegebenheiten ab, wird aber mit Anliegern abgesprochen, kann in der Regel dazu führen, dass es 3 bis 4 Tage keine Zufahrtsmöglichkeit gibt

Schurz: bei Betrachtung der Planung wird jede Teileinrichtung separat angesehen: die Fahrbahn ist zu erneuern, bei Gehwegen auf nördlicher Seite ist es sichtlich eine Verbesserung, auf südlicher Seite ist das anders, die Nutzungsdauer zum Teil nicht abgelaufen, deshalb Instandsetzung, die nicht beitragspflichtig ist.

Schild: haben nur über Ausbauvariante zu entscheiden. Wir müssen uns den Bürgern stellen, deshalb nicht die Frage, ob kostengünstige Variante, sondern kostengünstigste Variante. Ob Haupterschließungsstraße ist nicht die Diskussion, die 40 Parkplätze werden nicht gewürdigt, keine Würdigung der Instandhaltungsmaßnahmen, das wird mit Sicherheit juristisch von Belang sein. Kostenaufstellung nicht immer nachvollziehbar, Würdigung der Risiken nicht erkennbar. Gibt es schriftliche Stellungnahmen der Leitungsbetriebe? Bei Würdigung der Einwendungen ist die Vorgehensweise in den Ferien zu berücksichtigen. Bei Einmündung in die Salvador-Allende-Straße: Sind getrennte Links- und Rechtsabbieger möglich?

Abu-Bakr: Wird geklärt.

Pabst: Ist kein Ermessen, nur da, wo möglich im Sinne der Bürger. Keine Kostendeckelung, auch nicht für Leitungen. Es wird sparsam geplant, kann aber aus technischen Gründen Kostensteigerungen geben. Die Spuraufteilung entscheidet Tiefbauamt nicht allein, Variante ist mit Verkehrsplanern abgestimmt. Für keine Berliner Straße gibt es Instandhaltungsunterlagen.

Schurz: die Fahrbahn ist instandhegalten worden, 2003 Deckenüberzug.

Schmitz: Sind am Stichkanal beidseitig Rampen vom Grünzug vorgesehen?

Brüggmann: Ja, an beiden Seiten Rampen.

Schmitz: Sind die Bebauungspläne noch relevant?

Franzke: Antwort bitte nachtragen.

Meißner. Verstehe die Diskussion nicht: ,,Wir sollen dem Straßenbau doch zustimmen, das ist unser Job.“ Haben Straßenbau bereits über die Investitionsplanung zugestimmt. Fragen: Bushaltestelle ohne Busbucht und Parkbuchten im Grünbereich?

Brüggmann: Vermutlich wegen alten Baumbestandes und Höhenlagen an der Stelle schwierig. BVG möchte keinen Busbuchten mehr wegen Verkehrsabwicklung und -beruhigung.

Hölmer: Wüsste nicht, dass Finanzverwaltung sich einmischen würde, wäre ein Novum.

Welters: Verfahren mit unklarer Rechtslage, plädiert für Ausschussantrag, damit BVV einen Beschluss fassen kann, um den derzeitigen Stand zu fixieren.

Franzke:Möchte Frage beantwortet haben, ob der TOP auf nächste Sitzung vertagt wird und heutige Diskussion als erste Lesung zu verstehen ist.

 

 

Abstimmung : bei sechs Enthaltungen angenommen.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgender Beschluss gefasst  Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

 

In der Sitzung der BVV am 30.08.2007 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:

 

          Drs. VI/0345

Die Bezirksverordnetenversammlung stimmt der in Anlage 1 zum BA-Beschluss
Nr. 74/2007 dargestellten Ausbauvariante zum Ausbau der Wendenschloßstraße zwischen der Müggelheimer Straße und der Salvador-Allende-Straße zu.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 10.10.2007 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (11:1:3) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    bei 6 Enthaltungen Vertagung angenommen.


 
 

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