Auszug - Fußgängerweg zum Forum Köpenick beleuchten  

 
 
10. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.5 Beschluss:197/10/07
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 30.08.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0293 Fußgängerweg zum Forum Köpenick beleuchten
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:197/10/07
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Gr.BA, UmGrünImm
Verfasser:1. Stefan Förster
2. Bernd Ibsch
Schneider, Michael
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Die BE des A

Die BE des A. f. StaV wird über die Konsensliste angenommen. Damit ist der Antrag der FDP-Gr. beschlossen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Forums Köpenick zu prüfen, ob für den rückwärtigen Fußweg zwischen Hämmerlingstraße und dem Forum eine Beleuchtung installiert werden kann, welche Kosten dafür entstehen und durch wen diese ggf. getragen werden können.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig.


  Beschluss: 30.08.2007 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Termingerecht am 12.03.2008 realisiert Verantwortlich:
BA, UmGrünImm  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 07.04.2008  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

22.11.07 1. ZB VI-11 lfd. Nr. 0700

07.02.08 2. ZB VI-15 lfd. Nr. 0965

12.03.08     SB VI-16 lfd. Nr. 1055

 

Zu dem o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht:
(Rückstufung in Zwischenbericht, 13. BVV, 22.11.2007)

 

Hinsichtlich des beschriebenen Wegeabschnittes teilt das Bezirksamt mit, dass es sich um einen Abschnitt des Wuhleweges handelt. Dieser Wegeabschnitt hat weder eine verkehrliche noch eine Erschließungs- sondern lediglich eine Erholungsnutzungs- und Freizeitfunktion. Er unterliegt als gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlage dem Grünanlagengesetz (Gesetz zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen – Grünanlagengesetz in der Fassung vom 29.9.2004 (GVBl. S. 424)). Dies ist anhand der jeweils am Wegebeginn vorhandenen Grünanlagenschilder offensichtlich ausgeschildert. Die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen geschieht nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 Grünanlagengesetz generell auf eigene Gefahr und das Land Berlin ist ausdrücklich freigestellt von der Beleuchtung und der winterlichen Glättebekämpfung.

Da die Hämmerlingstraße angemessen auf ausgebauten, beleuchteten und im Winter auch geräumten öffentlichen Straßen erreichbar ist, besteht keine Veranlassung, eine Beleuchtung einzurichten.

Aufgrund dessen erfolgen auch keinerlei Kalkulationen zu Bau, Material oder etwaigen späteren Unterhaltungskosten.

 

M. Schneider

 

                                                                                                                                                           

 

Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender 2. Zwischenbericht:

 

Bezug nehmend auf den 1. Zwischenbericht kann durch das Bezirksamt lediglich mitgeteilt werden, dass kein veränderter Sachstand gegeben ist.

Aufgrund dessen, dass keine Finanzierung des Baus oder der etwaigen späteren Unterhaltung einer Beleuchtungseinrichtung durch das Bezirksamt möglich ist, wurde das Management des Forum Köpenick gebeten, dortige Möglichkeiten für eine solche Beleuchtungsinstallation zu prüfen.

Das Bezirksamt wird von weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit berichten.

 

 

Gabriele Schöttler                                                                                             Michael Schneider

Bezirksbürgermeisterin                                                                          Bezirksstadtrat

 

                                                                                                                                                           

 

Zu dem o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht:

 

Nunmehr liegt die Beantwortung des Forum- Köpenick in schriftlicher Form vor. Das Forum- Köpenick hat leider nicht die Möglichkeit, die Beleuchtungsinstallation zu unterstützen.

 

Da weiterhin keine Finanzierung des Baus und der späteren Unterhaltung (Folgekosten) einer Beleuchtungseinrichtung durch das Bezirksamt möglich ist, wird es für den betreffenden Weg, für den es als Bestandteil einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen – wie auch auf Wegen in anderen Grünanlagen - keine Beleuchtungspflicht gibt, zurzeit keine Beleuchtungsinstallation geben.

 

 

Gabriele Schöttler                                                                                             M. Schneider

Bezirksbürgermeisterin                                                                          Bezirksstadtrat

 

 
 

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