Auszug - Verkürzung des Weges zum Parkhaus des Forums Köpenick  

 
 
10. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.4 Beschluss:196/10/07
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 30.08.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0280 Verkürzung des Weges zum Parkhaus des Forums Köpenick
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:196/10/07
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, BauStadt
  Hölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragZwischenbericht in MdV
   Beitritt:FDP-Gr.

Die BE des A

Die BE des A. f. StaV wird über die Konsensliste angenommen. Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion (Beitritt: FDP-Gr.) i. g. F. beschlossen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Verkehrsführung für den Kfz-Verkehr zum Forum Köpenick von der Bahnhofstraße kommend günstiger gestaltet wird.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig.


  Beschluss: 30.08.2007 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 31.10.2007 realisiert Verantwortlich:
BA, BauStadt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 21.09.2007  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

31.10.07 SB VI-11 lfd. Nr. 0699

 

Zu dem o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht:

 

Das Anliegen wurde zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) weitergeleitet. Von dort erhielt das Bezirksamt folgende Auskünfte:

 

Von der Mahlsdorfer Straße (unter dem S-Bahnhof Köpenick) darf man in nördlicher Richtung nur geradeaus fahren oder nach rechts abbiegen. Eine Möglichkeit zum Linksabbiegen in die Straße Am Bahndamm wäre sicherlich in Hinsicht auf eine direkte Erreichbarkeit des Parkhauses des Forums Köpenick und damit auch einer gewissen Entlastung anderer Straßen als Alternativstrecken zweckmäßig. Dem Verkehr stehen dort zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Der linke Fahrstreifen ist allein dem ÖPNV, durch Ausweisung als Bussonderfahrstreifen nach Zeichen Z 245 StVO, vorbehalten. Er dient einem zügigen Verkehrsfluss der Linienverkehre im Sinne der stadtweiten Förderung des ÖPNV. Die Bedeutung des Bussonderfahrstreifens hat sich seit seiner Einrichtung nicht verändert. Der Fahrstreifen kann weiterhin nicht für den Individualverkehr freigegeben werden, da die Sicherheit und Beschleunigung des ÖPNV hier größere Priorität hat. Eine Änderung ist daher nicht durchführbar.

 

Das Zulassen des Linksabbiegens aus dem rechten Fahrstreifen, rechts von geradeaus verkehrenden Fahrzeugen (ÖPNV), ist grundsätzlich nicht möglich. Eine andere Aufteilung der Fahrbahn zur Schaffung einer Möglichkeit zum Linksabbiegen kann aufgrund des begrenzten Platzangebotes unter der Brücke und wegen der Gleisanlagen nicht angelegt werden.

 

Das Bezirksamt bittet um Bestätigung des Berichtes als Schlussbericht.

 

 

M. Schneider                                                                            Rainer Hölmer

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für

                                                                                                Bauen und Stadtentwicklung

 

 

 
 

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