Auszug - Auswahlverfahren für Bürgermedaille  

 
 
10. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 9.3
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 30.08.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0326 Auswahlverfahren für Bürgermedaille
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneB'90Grüne
   
Drucksache-Art:AntragAntrag

Herr Groos: Die Bürgermedaille ist eine noch junge Auszeichnung deren Wert auch von meiner Fraktion hoch eingeschätzt wird, die aber in den zugrunde liegenden Verfahren unseres Erachtens deutliche Mängel aufweist

Herr Groos begründet den Antrag. Die Bürgermedaille ist eine noch junge Auszeichnung, deren Wert auch von seiner Fraktion hoch eingeschätzt wird, die aber in dem zugrunde liegenden Verfahren nach Fraktionsansicht deutliche Mängel aufweist. Aus diesem Grund hat man bereits in der BVV im März den vorliegenden Antrag eingebracht. Der Antrag wurde damals wieder zurückgezogen, da von Seiten des BA ein Beschluss zum Verfahren gefasst werde. Nachdem ¼ Jahr davon keine Rede mehr war, hat die Fraktion im Juni diesen Antrag erneut eingebracht, der dann wegen der Sommerpause nicht mehr diskutiert werden konnte. Inzwischen liegt eine Äußerung der Bezirksbürgermeisterin vor. Es werde eine Jury gebildet aus hervorragenden Persönlichkeiten des Bezirkes, zu denen so auch sicherlich der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung zählen wird. Zu diesem BA-Beschluss solle es noch in den nächsten Wochen kommen, da das veränderte Verfahren bereits bei der Verleihung der Bürgermedaille in diesem Jahr Anwendung finden solle. Ein BA-Beschluss oder eine Ankündigung eines solchen liegt dem Hause aber bis heute nicht vor. Die Äußerung fiel im Haushaltsausschuss und wurde von dessen Mitgliedern zur Kenntnis genommen. Eine inhaltliche Debatte fand nicht statt. Insofern wurde auch von keiner Seite im Haushaltsausschuss zu dieser Feststellung von Frau Bürgermeisterin inhaltlich Zustimmung oder Ablehnung signalisiert. Der Antrag beabsichtigt, die mangelnde Transparenz des bisherigen Verfahrens zu beheben. Die demokratische Legitimation der Bürgermedaille des Bezirkes Treptow-Köpenick von Berlin soll auf eine breitere Basis gestellt werden. Entscheidend ist für die Fraktion dabei, dass die BVV während des gesamten Verfahrens vollwertig an der Findung zu ehrender Bürger beteiligt wird und insofern eine substantielle Änderung zum bisherigen Verfahren eingeführt wird.

Aussprache:

Frau BzBmin Schöttler: Man habe in verschiedenen Gremien über das Auswahlverfahren für die Bürgermedaille gesprochen. Sie halte persönlich das Ansinnen des Antragstellers für schädigend, das Auswahlverfahren öffentlich zu diskutieren, als sich über Kriterien zu verständigen und diese Kriterien dann anzuwenden und den Bürgerinnen und Bürgern mitzuteilen.

Zum Antrag: Im Bezirksverwaltungsgesetz ist klar geregelt, welche Aufgaben das Bezirksamt hat und welche Aufgaben die Bezirksverordnetenversammlung. Gemeinsame Ausschüsse sind dort nicht vorgesehen und die wird es auch nicht geben! Sie empfehle der BVV noch einmal in aller Ruhe in einem Gremium, wie zum Beispiel dem Haushaltausschuss, darüber zu diskutieren.

Die Vorlage von der sie gesprochen habe (Bildung einer Jury) wird am 8. September auf der Tagesordnung stehen und wird voraussichtlich dann auch beschlossen. Danach werde das Bezirksamt öffentlich bekannt machen, wie das Auswahlverfahren vonstatten geht und um Einreichung von Vorschlägen bitten, die bisher unbürokratisch ohne Regularien eingereicht werden konnten.

Der Antrag – durch die vielen rechtlichen Fehler, die darin enthalten sind – ist nicht umsetzbar.

Herr Igel: Seit 2003 wird im Bezirk die Bürgermedaille an Bürger für ihr ehrenamtliches Engagement verliehen. Dadurch wurde das Ehrenamt in das Bewusstsein vieler Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirkes gebracht. Der Einreicher gibt zum Ausdruck, die Bürgermedaille zu achten, habe aber mit der Diskussion in der BVV eine Negativdiskussion aufgebracht, die letztendlich die Bürgermedaille entwertet. Es war richtig und wichtig, wie die Bürger geehrt wurden. Die SPD-Fraktion steht weiterhin zu den geehrten Persönlichkeiten. Da ist diese Diskussion jetzt schädlich und unverständlich. In den vergangenen Jahren waren sich Bezirksamt und die Parteien über die vorgelegten Vorschläge immer einig. Zu den in der Begründung vorgebrachten 4 Vorschlägen für eine Änderung des Bezirksamtsbeschlusses kann er nur feststellen, dass diese Änderungen, die unter neu 3 bis neu 6 vorschlagen werden, bereits so umgesetzt werden. Die SPD-Fraktion lehnt daher eine Bildung des gewünschten Ausschusses ab und werde den Antrag ablehnen.

Herr Groos: Er bedanke sich für die verschiedenen Belehrungen und auch Erläuterungen und nehme den Vorschlag der Bezirksbürgermeisterin auf. Er beantragt deshalb zur Fortführung der Diskussion die Überweisung in den A. f. HhPV.

Frau BzBmin Schöttler: Dieser Antrag ist nicht diskutierbar. Dieser Antrag ist aus rechtlichen Gründen abzulehnen. Dem Bezirksamt kann durch einen Ausschuss keine Vorlage zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Es gibt keinen gemeinsamen Ausschuss zwischen Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung. Gegen diesen Antrag spricht eindeutig das Bezirksverwaltungsgesetz.

Herr Wohlfeil: Nach dieser Diskussion stellt sich die Frage der Zulässigkeit des Antrages. Er schlage deshalb vor, im Haushaltsausschuss darüber weiter zu diskutieren. Aber dieses muss nicht mit einem Antrag passieren. Er finde es auch nicht gut, wenn eine Partei dann sagen kann, wir haben das Verfahren für die Bürgermedaille maßgeblich gestaltet. Das sollte eine Sache sein, die einvernehmlich hier im Hause passiert, ohne dass eine Partei hier einen Antrag stellt. Deshalb wird die Linksfraktion gegen die Überweisung und gegen diesen Antrag stimmen. Der Antrag sollte zurückgezogen werden.

Herr Groos: Er wisse, dass für den Antrag keine Mehrheit zu bekommen ist, aber nach Bezirksverwaltungsgesetz entscheidet nicht das Bezirksamt über die rechtliche Zulässigkeit von Anträgen. Dieser Antrag ist vom BzVV geprüft worden und in die BVV im Juni eingegangen. Er ist bereit, im Ausschuss diesen Antrag zu diskutieren.

Der BzVV gibt  Hinweise zu den Aufgaben und Rechten des Vorstehers (z. B. kein materielles Prüfungsrecht).

Herr Sauerteig: Die Fraktion zieht jetzt den Antrag zurück, in der Hoffnung, damit die Diskussion in den Ausschüssen in Gang gebracht zu haben.

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                .           dagegen:           .           Enthaltung:        .


 
 

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