Auszug - Widerspruchsbeirat beim Jobcenter
BzVV: Hierzu liegt ein Änderungsantrag der SPD vor. Frau Miftari
begründet die BE: Der Antragsteller begründete in der Sitzung den Antrag damit,
dass hier seiner Ansicht nach ein gesetzgeberisches Versehen vorliege. Dem
konnte der Ausschuss weitestgehend folgen und die Häufigkeit der erfolgreichen
Widersprüche hat den Ausschuss veranlasst, mit 10/0/3 Stimmen den Antrag
anzunehmen. Herr Düsterhöft
begründet den Änderungsantrag: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den
zuständigen Stellen für die Errichtung eines Widerspruchsbeirates beim
Jobcenter analog Regelung des § 116 Abs. 2 SGB XII einzusetzen. Wir haben
diesen Änderungsantrag eingebracht, da wir durchaus Möglichkeiten sehen,
seitens des Bezirksamtes sich in Berlin, bei der Trägerverwaltung, beim Senat
oder beim Jobcenter noch für diese Änderung einzusetzen. Aussprache: Herr Mechtel: Er
stimmt dem Änderungsantrag als solchen zu. Allerdings wird man ein Bundesgesetz
nur über eine Initiative des Bundestages oder des Bundesrates ändern können,
was bedeutet, auch das ist nur über eine Bundesratinitiative zu machen. Dass
sie hier nicht drin steht, hindert aber nicht, dem Antrag zuzustimmen. Abstimmung
Änderungsantrag: einstimmig bei einer Enthaltung angenommen. Abstimmung Antrag i.g.F.: einstimmig bei einer Enthaltung angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für die Errichtung eines Widerspruchsbeirates beim Jobcenter analog der Regelung des § 116 Abs. 2 SGB XII einzusetzen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: 0. Enthaltung: 1.
Realisierung: 12.11.07 ZB VI-11 lfd. Nr. 0769 15.01.08 SB VI-15 lfd. Nr. 0974 Zu
o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht: Wie bereits mit o. g. Zwischenbericht mitgeteilt, hat sich die Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit in der Angelegenheit mit Schreiben vom 30. Oktober 2007 an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt und gebeten, sich von dort aus für eine entsprechende Gesetzesinitiative einzusetzen. Zwischenzeitlich ist das Schreiben der Staatssekretärin – Frau Kerstin Liebich – der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Errichtung eines Widerspruchsbeirates beim Jobcenter eingegangen (Anlage). Leider hat der Antrag des Landes Berlin zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Widerspruchsbeiräte bei den SGB II-Arbeitsgemeinschaften in der Amtschefkonferenz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz keine Mehrheit unter den Ländern gefunden. Eine Gesetzgebungsinitiative des Landes Berlin über den Bundesrat hat damit derzeit keine Aussicht auf Erfolg. Wir bitten, diesen Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen. Gabriele Schöttler Ines Feierabend Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit |
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