Auszug - Widerspruchsbeirat beim Jobcenter  

 
 
9. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.4 Beschluss:183/09/07
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 21.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0219 Widerspruchsbeirat beim Jobcenter
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:183/09/07
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke.PDSBA, SozGes
Verfasser:Dan MechtelFeierabend, Ines
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Frau Miftari begründet die Entscheidung des Ausschusses

BzVV: Hierzu liegt ein Änderungsantrag der SPD vor.

Frau Miftari begründet die BE: Der Antragsteller begründete in der Sitzung den Antrag damit, dass hier seiner Ansicht nach ein gesetzgeberisches Versehen vorliege. Dem konnte der Ausschuss weitestgehend folgen und die Häufigkeit der erfolgreichen Widersprüche hat den Ausschuss veranlasst, mit 10/0/3 Stimmen den Antrag anzunehmen.

Herr Düsterhöft begründet den Änderungsantrag: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für die Errichtung eines Widerspruchsbeirates beim Jobcenter analog Regelung des § 116 Abs. 2 SGB XII einzusetzen. Wir haben diesen Änderungsantrag eingebracht, da wir durchaus Möglichkeiten sehen, seitens des Bezirksamtes sich in Berlin, bei der Trägerverwaltung, beim Senat oder beim Jobcenter noch für diese Änderung einzusetzen.

Aussprache:

Herr Mechtel: Er stimmt dem Änderungsantrag als solchen zu. Allerdings wird man ein Bundesgesetz nur über eine Initiative des Bundestages oder des Bundesrates ändern können, was bedeutet, auch das ist nur über eine Bundesratinitiative zu machen. Dass sie hier nicht drin steht, hindert aber nicht, dem Antrag zuzustimmen.

Abstimmung Änderungsantrag: einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.

Abstimmung Antrag i.g.F.: einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für die Errichtung eines Widerspruchsbeirates beim Jobcenter analog der Regelung des § 116 Abs. 2 SGB XII einzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig         dagegen:           0.         Enthaltung:        1.


  Beschluss: 21.06.2007 BVV Treptow-Köpenick mit Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 15.01.2008 realisiert Verantwortlich:
BA, SozGes  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 12.01.2008  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

12.11.07 ZB VI-11 lfd. Nr. 0769

15.01.08 SB VI-15 lfd. Nr. 0974

 

Zu o. g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht:

 

Wie bereits mit o. g. Zwischenbericht mitgeteilt, hat sich die Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit in der Angelegenheit mit Schreiben vom 30. Oktober 2007 an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt und gebeten, sich von dort aus für eine entsprechende Gesetzesinitiative einzusetzen. Zwischenzeitlich ist das Schreiben der Staatssekretärin – Frau Kerstin Liebich – der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Errichtung eines Widerspruchsbeirates beim Jobcenter eingegangen (Anlage). Leider hat der Antrag des Landes Berlin zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Widerspruchsbeiräte bei den SGB II-Arbeitsgemeinschaften in der Amtschefkonferenz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz keine Mehrheit unter den Ländern gefunden. Eine Gesetzgebungsinitiative des Landes Berlin über den Bundesrat hat damit derzeit keine Aussicht auf Erfolg.

 

Wir bitten, diesen Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

Gabriele Schöttler                                                                     Ines Feierabend

Bezirksbürgermeisterin                                                  Bezirksstadträtin für

                                                                                                Soziales und Gesundheit

 

 
 

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