Auszug - Weihnachtsbeihilfe
Es wurde ein Wortprotokoll erstellt: Der BzVV teilt mit, das ein Antrag
zur Geschäftsordnung zu der Beschlussempfehlung –TOP: 009/12.2 –
gestellt wird und bittet Herrn Nemak um das Wort. Herr Nemak: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, die Fraktion
der SAG beantragt das Wortprotokoll. BzVV: Lieber Herr Nemak, das ist das Recht eines jeden Bezirksverordneten
und das beschäftigt mein Büro auch derb, aber das ist ein Service, den wir
anbieten. Ich kenne das Verfahren, dass es im Nachhinein beantragt wird, aber
wir nehmen es schon mal auf. Der BzVV eröffnet die
Aussprache zur Beschlussempfehlung „Weihnachtsbeihilfe“. Frau Miftari begründet die BE: Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren,
nachdem der Ausschuss Soziales und Gesundheit den Ursprungsantrag der damaligen
WASG im April abgelehnt hatte, hat er sich in der Sitzung am 06. Juni mit dem
im Haushaltsausschuss geänderten Antrag befasst. Es bestand Einigkeit in der
Diskussion, dass es wünschenswert sei, dass den betroffenen
leistungsempfangenen Menschen für ihren Lebensunterhalt mehr Geld zur Verfügung
stünde. Der Ausschuss war jedoch mehrheitlich der Auffassung, dass eine
pauschale Erhöhung des Regelsatzes oder gar die Festlegung eines festen Betrages nicht Aufgabe und auch nicht Intention
des Ausschusses sei und der geänderte Antrag wurde mit 5:8:0 Stimmen abgelehnt.
Ich bitte, der Empfehlung zu folgen. BzVV: Vielen Dank Frau Miftari; wird die
Aussprache gewünscht? Ja, Herrn Mechtel und dann Herr Nemak. Aussprache: Herr Mechtel: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, es ist schon erstaunlich, dass wir uns heute mit so
einem Antrag beschäftigen, warum tun wir das? Wir tun das, weil der Ausschuss
für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform dies so beschlossen hat. Insofern
ist es für mich interessant, nachzuvollziehen, wie es dazu kam, dass eine
solche Beschlussempfehlung heute hier auf unserer Tagesordnung gelandet ist.
Ursprungsantrag war der der WASG auf eine einmalige Weihnachtsbeihilfe. Im
Sozialausschuss waren wir einstimmig der Meinung, dass ein solcher Antrag
unzulässig sei und Herr Vorsteher, wenn ein Antrag unzulässig sei, dann hätte
man ihn irgendwann am Anfang ablehnen müssen, jetzt kann man nicht mehr mit
Unzulässigkeit argumentieren. Damals allerdings schon, am 28.03., auch das kann
man im Protokoll des Sozialausschusses nachlesen, wurde gesagt, wenn überhaupt
irgendetwas zulässig sei, dann sei es wohl die Bundesratsinitiative, um die
Regelleistung insgesamt zu erhöhen. Steht so im Protokoll - beschlossen. In
diesem Sinne kam der Antrag in den Haushaltsausschuss und auch dort wurde
debattiert, wie man damit nun umgeht. Erneut ergingen die gleichen Argumente,
nämlich, dass man nicht einseitig im Bezirk – Herr Nemak hat das ausgerechnet
– 1,8 Mill. € aus dem Bezirkshaushalt nehmen könne, um zum Beispiel
hier Kindern ein etwas erfreulicheres Weihnachtsfest zu ermöglichen. Es war
unsere Bezirksbürgermeisterin, die darauf hinwies, dass sie nicht gewillt sei,
dass einem Köpenicker Kind zu ermöglichen, aber einem Kind aus
Friedrichshain-Kreuzberg zum Beispiel nicht. Das Einzige, was man machen könne,
wäre eine Bundesratinitiative zu starten. Dem ist der Ausschuss mit den Stimmen
aus allen Parteien gefolgt. Ich kann Herrn Groos von Bündnis 90/ Die
Grünen, Herrn Schild, mit seinem christlichen Menschenbild von der CDU, auch
unseren Vorsteher, Herrn Stock, und natürlich auch unseren, um nur einige zu
nennen, dafür nur herzlich danken, das verdient Respekt und Anerkennung. Als es
dann um die Formulierung in diesem Ausschuss ging, wurde ich gebeten, etwas in
das Protokoll aufzunehmen und das Wort Bundesratsinitiative kam gar nicht darin
vor. Und es war wieder unsere Bezirksbürgermeisterin, die sagte, Herr Mechtel,
wo ist denn das Wort Bundesratsinitiative, das hatten sie doch eben gesagt. Und
so kam das Wort Bundesratsinitiative in diese Beschlussempfehlung. Jetzt habe
ich gesehen, Herr Igel, im nächsten Antrag mit dem wir uns beschäftigen werden,
dass sie das Wort nicht mögen. Dass das Wort Bundesratsinitiative, neben der
Tatsache, dass die zuständige Senatsverwaltung durch zuständige Stellen ersetzt
wurde, für sie wahrscheinlich ein Grund ist zu sagen, damit müssen wir uns hier
nicht befassen. Wir haben im Sozialausschuss natürlich auch lange darüber
debattiert, was diese Bezirksverordnetenversammlung tun kann, wenn es sich, wie
vorliegend, um ein Bundesgesetz handelt. Wir waren der Meinung, die
Bezirksverordnetenversammlung kann nur jemanden anstoßen, der jemanden anstößt.
Anders wird es nicht funktionieren. Wenn es sie stört, Herr Igel, dass das Wort
Bundesratsinitiative vorkommt, dann habe ich was für sie und in sofern bitte
ich dies als ein Änderungsantrag der Linksfraktion zu verstehen. Der
Änderungsantrag lautet: „Die BVV möge beschließen: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
die Regelleistung nach dem SGB II von 345 auf 420 € anzuheben.“ Insofern will ich auch inhaltlich gar
keine Bundestagdebatte führen, ob das nun sinnvoll ist oder nicht. Entscheidend
dürfte sein, dass bezirklicher Bezug in jedem Fall gegeben ist. 30000 Menschen
in unserem Bezirk müssen von Harz IV leben. Insoweit sehe ich schon einen
bezirklichen Bezug. Ich habe es ihnen noch mal mitgebracht. So sehen Bescheide
unserer Jobcenter aus. Auf jedem einzelnen dieser Bescheide ist das Wappen
Treptow-Köpenicks drauf. Wenn irgendwas bezirklichen Bezug hat, dann wohl das,
wo unser Wappen drauf ist und wir wollen doch die Arbeit derjenigen, die dort
für uns in der Trägervertretung sitzen, nicht dadurch diskreditieren, dass wir
ihnen den bezirklichen Bezug absprechen. Insoweit danke ich auch noch mal für
die bezirkliche Interessenvertretung, gerade Frau Feierabend, Frau Schöttler
und Herrn Meißner in der Trägervertretung. Danke! Herr Nemak: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, als Erstes
nehmen wir den Änderungsantrag gerne entgegen und an. Ich möchte noch auf eins
hinweisen, es gibt eine andere BVV-Fraktion in Berlin, die hat die
Bundesratsinitiative beschlossen, Friedrichshain-Kreuzberg in ihrer Sitzung im
März. Warum können wir das nicht genauso tun? Aber, wir haben uns gerade
angeschlossen und ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen und brauche
eigentlich nichts weiter zu sagen. Für die Abstimmung beantrage ich jetzt schon
mal namentliche Abstimmung. BzVV: Vielen Dank Herr Nemak. Das ist eine
Ausschussempfehlung, da ist das mit dem Beitritt so eine Sache. Es gibt zwei
weitere Wortmeldungen: Herr Igel und Herr Worm. Herr Igel: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, ich fand die
Debatte bisher nicht angemessen. Herr Mechtel, sie haben einen tollen
Redebeitrag gehalten, wo sie aber eigentlich nur darauf aus waren, irgendwelche
Dinge zu finden, um den zu pieksen und den zu pieksen. Ich dachte eigentlich,
es geht ihnen um die Empfänger von Arbeitslosengeld II. Leider Gottes waren sie
da voll daneben. Ich möchte deswegen, meine Damen und Herren, den Antrag doch
wieder in seine Ursprünglichkeit debattieren und auf eine politische Ebene
bringen. Vielleicht ist das der Sache auch angemessen. Es ist nämlich, wie ich
finde, immer unangenehm, Sozialleistungen beziehen zu müssen und wer Leistungen
nach dem SGB II empfängt, der hat häufig schon einen langen Weg hinter sich,
einen Weg als Arbeitssuchender. Da macht es nicht unbedingt mehr großen Spaß,
da nagt es am Selbstwertgefühl, da ist man frustriert. Und um diese Menschen,
meine Damen und Herren, muss man sich kümmern, kümmern im persönlichen Sinne,
um sie aufzufangen, kümmern aber auch, um ihnen Chancen zu eröffnen. Sie müssen
das Gefühl bekommen, gebraucht zu werden, nicht abgeschrieben zu sein in dieser
Gesellschaft und ein Leben nur aus den Sozialleistungen zu beziehen, das ist
nicht einfach und das ist nicht das, worauf man sich wirklich beschränken
sollte. Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, es kann doch kein –
Zwischenruf von Frau Ojeda – es kann kein befriedigendes Gefühl sein, auf
das Geld anderer Menschen, nämlich hier auf das Geld von Steuernzahlern,
angewiesen zu sein. Diese Sozialleistungen, wie sie wissen, werden aus
Steuereinnahmen gezahlt und sie müssen, und dazu hat sogar der Steuerzahler ein
Recht, sehr sparsam verwendet werden. Und sicher, meine Damen und Herren, kennt
jeder das Gefühl, irgendwann einmal nicht mehr abhängig sein zu müssen.
Abhängig meinetwegen von Eltern oder abhängig, wie in diesem Fall, vom
Steuerzahler. Meine Damen und Herren, wie kümmern wir uns denn nun also? Wir
können hier in dieser BVV keine Jobs versprechen, wir können Infrastruktur
dafür schaffen, wir können versuchen, neue Chancen zu eröffnen und deshalb
geben wir ihnen, oder versuchen zumindest Arbeitsgelegenheiten zu schaffen,
Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, Weiterbildungsmaßnahmen
durchzuführen usw. Aber auch dafür, meine Damen und Herren, gibt es keine
Erfolgsgarantie. Aber diese Chancen bieten wir an. Chancen, die
Selbstwertgefühl schaffen und Chancen, die im Übrigen mit Geld nicht
aufzuwiegen sind. Dieser Antrag, einfach die Sozialleistungen zu erhöhen, geht
aus meiner Sicht an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen vorbei. Wir
können nur ein bescheidenes Leben mit Sozialleistungen ermöglichen. Jeder
wünscht sich sicherlich mehr. Wir können aber nur Not lindern. Wenn wir
tatsächlich etwas tun wollen, dann können wir hier nicht, unredlicherweise, als
Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick Hoffnungen wecken, Illusionen
zeigen, wir könnten hier mal einfach mit einer Initiative, auf welcher Seite
auch immer, das Arbeitslosengeld II erhöhen. Jeder weiß, dass die BVV weder das
Recht noch die Möglichkeit hat, hier objektiv eine Entscheidung herbeizuführen.
Treptow-Köpenick wird das SGB II nicht umstoßen, wer diesen Eindruck erweckt,
der argumentiert unredlich. Meine Damen und Herren, mit diesen Antrag spielen
sie auch mit den Gefühlen der betroffenen Menschen, in dem Wissen, dass sie
– Unterbrechung durch den BzVV: Meine
sehr verehrten Damen und Herren, auch bei sehr emotionalen Debatten bitte ich
sich zurückzuhalten und sich dann zu Wort zu melden und ihre Argumente
vorzutragen. Wir lassen jetzt den Redner ausreden. Meine Damen und Herren, der Antrag spielt
mit den Gefühlen der betroffenen Menschen in dem Wissen, dass wir als BVV
Treptow-Köpenick ihre Lage mit einer Erhöhung, einer angeblichen Erhöhung, das
ALG II nicht verbessern können, weil die BVV tatsächlich der falsche Ort ist.
Wir sorgen damit nur für noch mehr Frust bei den Betroffenen. Sie werden
enttäuscht, sie werden getäuscht, wenn so ein Antrag beschlossen wird und das
ist schlicht unehrlich. Dass sie, Herr Nemak, auch noch namentliche Abstimmung
darüber verlangen, ist auch unfair. Das erweckt noch mehr den Eindruck, als
könnten wir hier irgendetwas tatsächlich beschließen und jeder würde namentlich
dafür stehen. Dieser Antrag wirkt sowieso eher wie eine Art Ablass der
Politiker, die an dieser Stelle jetzt mal ihren Frust äußern können über das
Gesetz oder Ähnliches, aber objektiv nichts bewirken können. Meine Damen und
Herren, mein Appell kann nur in die Richtung gehen, tatsächlich den Betroffenen
zu helfen, in dem sie sie ernst nehmen, ihre Probleme ernst nehmen und nicht
nur einfach nur einen Antrag stellen, wo wir keine Kompetenz haben und keine
Möglichkeiten haben. Vielen Dank! BzVV: Vielen Dank Herr Igel. Also, das
geht so nicht. Sie können sich gern zu Wort melden. Das Bezirksamt hat das Recht, sofort zu
erwidern oder einen Beitrag zu geben. BzStRin Frau Feierabend: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und
Herren, ich möchte einmal auf den Ursprung dieses Antrages zurückkommen und der
beschäftigt sich eigentlich damit, ist der Regelsatz oder die Leistung richtig
bemessen. Dazu würde ich gerne ein paar Worte sagen wollen. Denn es gibt
natürlich, wie hier ausgeführt, 30000 Tsd. Menschen auch in unserem Bezirk, die
leben eben von 345 € - bald sind es 2 € mehr nach dem 01.07.2007
und den Kosten der Unterkunft. Und es ist zu bemerken und ich möchte
entschuldigen, wenn Verordnete sich schon sehr tief mit dieser Materie
beschäftigt haben, dass ich hier jemanden langweile, aber ich glaube, die
Information kann schon für alle wichtig sein, die ich habe. Zur Bemessung des
Regelsatzes und zur Regelleistung werden die Ergebnisse der Einkommens- und
Verbraucherstichprobe – die Letzte war 2003 – herangezogen. Ziel
ist dabei, – und das will ich auch ehrlich zugeben, im Übrigen viel
gerechter als der frühere Warenkorb, den hatten wir vor ganz vielen Jahren
– die Regelleistungen und die Regelsätze nach den tatsächlich
statistischen ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten zu bemessen, um so
den Bedarfsdeckungsprinzip zu genügen. Dabei ergeben sich jedoch erhebliche Probleme
und auf zwei Probleme möchte ich, um Transparenz zu schaffen, auch eingehen. An
Hand der Einkommens- und Verbraucherstichprobe wird eine Referenzgruppe ohne
Sozialhilfebezieher bestimmt, mit Hilfe derer der sozialhilferechtliche Bedarf
ermittelt wird. Insgesamt existieren zwölf Warengruppen, – Abteilung 01
bis 012 – die den privaten Verbrauch von Haushalten statistisch erfassen.
Die 12 Gütergruppen setzen sich insgesamt aus 48 Einzelpositionen zusammen. Für
jede dieser Einzelpositionen wird dann ein prozentualer Anteil bestimmt, der in
den Regelsatz eingehen soll. Die Abteilung 02 ist zum Beispiel ohnehin nicht
vorhanden in der Erfassung und die Abteilung 10 – sie betrifft Ausgaben
im Bereich des Bildungswesens – ist nach Ansicht des Verordnungsgebers
nicht regelsatzrelevant. Da jedoch nicht alle Einzelpositionen der betreffenden
Abteilungen und diese wiederum auch nicht im vollen Umfang dem notwendigen
Bedarf zuzurechnen sind, wird für jede Abteilung ein Prozentsatz bestimmt, der
sich rechnerisch aus der Summe der jeweiligen Einzelpositionen ergibt. Fallen
zum Beispiel in einer Abteilung insgesamt 80 € an Verbrauchsausgaben an
und beträgt die Summe der darin enthaltenen regelsatzrelevanten Einzelposition
60 €, ergibt sich in dieser Abteilung ein Prozentsatz von 75 %. Das
bedeutet aber auch, dass dann entschieden werden muss, ob und zu welchem Anteil
die jeweilige Einzelposition der Einkommens- und Verbraucherstichprobe dem
notwendigen Bedarf zuzurechnen ist. Ein objektives und somit allgemein anerkanntes
Raster besteht hierfür nicht, sodass die Einschätzungen und die Bewertungen
dafür letztendlich einer subjektiven Bestimmung unterliegen. 2. Problem: Die Reverenzgruppe ist das
eigentliche Problem. Es handelt sich hierbei um Ein-Personenhaushalte in Westdeutschland
mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 920 €. Problematisch ist das
deshalb, weil mit dieser Reverenzgruppe natürlich nicht der Verbrauch von
Haushalten mit Kindern erfasst werden kann oder zumindest nicht korrekt. Ich
will da ein Beispiel nennen: Zum Beispiel in der Abteilung 09
(Freizeitunterhaltung und Kultur) gibt es Ausgaben für Wohnmobile, Sportboote,
Segelflugzeuge. Solche Ausgaben sind ganz offensichtlich nicht sehr
wahrscheinlich. Die Reverenzgruppe legt jedoch die Bemessung des Bedarfs aller
fest und es kommt dann zu Abschlägen. Die daraus abgeleitete Begründung für
Abschläge verliert damit jegliche Grundlage, die Kürzungen erscheinen vielmals
als willkürliche Setzung. Auf der Grundlage dieser und noch weiterer
Unklarheiten und Probleme im System der Bemessung, wie folgt, es ist ein
besseres System als das alte Warenkorbmodell, kommt der Paritätische
Wohlfahrtsverband im Resümee einer Expertise im Dezember 2004 zu dem Fazit,
Arbeitslosenhilfe II und Sozialhilfe im Sinne einer gerechteren und
nachvollziehbaren Umsetzung um 19% zu erhöhen. Und das betrifft eben auch 30000
Menschen in unserem Bezirk. BzVV: Vielen Dank Frau Bezirksstadträtin! Herr Worm hat das Wort. Herr Worm: Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren,
liebe Gäste, keine einfache Debatte – Sozialpolitik, Bundespolitik. Ich
will Prof. Karl Lauterbach, Sozialökonom von den Sozialdemokraten zitieren:
„Sozialpolitik ist immer Uhrwerkpolitik und man darf nicht ein Rädchen
einzeln betrachten, dann funktioniert die Uhr nämlich nicht mehr.“ Ich
bin der Meinung, unser Haushaltsausschuss hätte sich dem Thema gar nicht
annehmen dürfen, das muss ich wirklich hier so sagen, denn mit der Erhöhung des
Regelsatzbetrages ist unser Haushalt überhaupt mit keinem Cent betroffen. Das
muss man so deutlich sagen. Ich will es auch ganz kurz machen. Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen lehnt in diesem Hause – und das betone ich ganz
deutlich – den Antrag ab. Wir haben schon im Jahre 2005 als Partei auf
Bundesebene in unserem Wahlkampfprogramm und im Wahlkampf des Deutschen
Bundestages immer wieder ganz deutlich gemacht, dass wir die Erhöhung wollen.
Aber, Frau Feierabend, sie wissen auch, dass so eine Initiative, wie sie hier
gefordert wird von ihrer Partei und von der SAG, nur von Erfolglosigkeit
geprägt ist und das es Schaukampf ist, was sie hier veranstalten, das ist purer
Schaukampf. Und ich sage auch, Herr Nemak, ich lasse mich von ihrer Partei
nicht zum Buhmann machen. Sie haben zwei Anträge gestellt, die sie in 12
Bezirken stellen und ansonsten ist von ihrer Partei in diesem Hause noch nicht
viel gekommen. Und ich führe mit ihnen gern die sozialpolitische Debatte, aber
nicht hier, nicht in diesem Hause und schon gar nicht dann, wenn wir überhaupt
keinen Einfluss darauf haben und von ihnen von der Linkspartei kann ich nur
mitgeben, sie haben einen internen Streit darüber, wie sie auf Landesebene
verfahren können. Setzen sie sich durch bei ihren Koalitionspartner, nehmen sie
Frau Knaake-Werner in die Pflicht, dann schaffen sie das vielleicht auch. Sie
haben 2 Abgeordnete aus Treptow-Köpenick. Was Herr Dr. Gysi im Bundestag dafür
getan hat, ist irgendwie nicht richtig erkennbar. Also ich muss wirklich da an
ihr Gewissen appellieren, dass sie doch zu sich selber ehrlich sein müssen in
dieser ganzen Debatte. Deswegen gestehen wir uns als Partei den Fehler auch
ein, Frau Reichert, aber – doch, doch Frau Reichert, ich habe ganz
deutlich gesagt, wir fordern auf Bundesebene und wir haben es auch schon
probiert in mehreren Anträgen, den Regelsatz zu erhöhen. Sie wissen auch, wie
die politischen Verhältnisse auf Bundesebene sind. Aber das es von unten
kommend funktionieren wird, das wissen sie, wird gar nicht funktionieren. Ihre
Senatorin, wird es gar nicht annehmen, die Bundesratinitiative und ich sage ihnen
auch den Grund dafür, weil nämlich die Sozialgerichte in Deutschland bis jetzt
entschieden haben, dass der Satz, und das bedauere ich persönlich selber,
menschenwürdig ist. Es hat auch kein Musterverfahren bis jetzt Bestand
gehalten. Ich brauch es ja nicht noch einmal wiederholen. Sie wissen es genau,
sie wollen es sich nicht eingestehen. Eigentlich wollen sie, dass Hartz IV
wegkommt. Jetzt wollen sie die Erhöhung – irgendwie müssen sie sich
selbst mal einig werden, was sie überhaupt wollen. Danke sehr! Herr Schild: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und
Herren, Herr Worm, muss man erst mal sacken lassen. Gleichwohl sie in vielen
Teilen mit vielen Dingen recht haben, die sie gesagt haben, die Schärfe der
Angriffe auf den Gesetzgeber, das sei mal dahingestellt. In einem Punkt gebe
ich ihnen Recht, der Antrag ist Polemik und wir hätten uns, und das ist die
Erkenntnis, die ich jetzt auch mitgenommen habe, wir hätten uns im
Haushaltsausschuss niemals mit diesem Antrag beschäftigen dürfen. Da hätte man
sich im Sozialausschuss mit beschäftigen dürfen, aber wir hätten uns nicht im
Haushaltsausschuss damit beschäftigen dürfen. Nun wurde ich persönlich
angesprochen in der Hinsicht, wie es eigentlich zu dieser Diskussion im
Haushaltsausschuss kam. Und es war eine durchaus engagierte, politische und
auch gute Diskussion. Ich würde das in der Hinsicht auch mal zusammenfassen.
Weil, es ging nicht um die Haushaltsbetrachtung, sondern wir haben vielleicht
nicht das soziale Detailwissen, was hier vorlag, sondern aus unserer
persönlichen Anschauung heraus diskutiert und haben unsere persönlichen
Überlegungen und Überzeugungen dort auch mit eingebracht in diese Diskussion.
Und da möchte ich jetzt auch ganz persönlich hier heute zu Stellung nehmen,
weil ich auch angesprochen wurde als Mitglied des Haushaltsausschusses. Und es
ist richtig, die Hartz IV und überhaupt die gesamte Hartz-Gesetzgebung hätte
niemals so und in der Form beschlossen werden dürfen. Weil, sie widerspricht
allen, aber auch allen meinen persönlichen Wertevorstellungen. Und das hat
nicht damit was zu tun, dass wir als CDU da zugestimmt haben. Als die CDU dem
zugestimmt hat, war ich persönlich nicht sehr glücklich damit und die CDU hätte
dem auch nie zustimmen dürfen, weil, sie hat auch gegen die Grundsätze der CDU
verstoßen. Weil, und das ist meine ganz persönliche Meinung, sie geht von einem
Menschenbild aus – die Hartz-Gesetzgebung – jedenfalls wenn man die
Diskussion auch damals betrachtet hat, dass alle Sozialhilfeempfänger und
Arbeitslosengeldempfänger Schmarotzer sind, die einfach zu faul sind, um zu
arbeiten. Das war die Quintessenz der öffentlichen Diskussion und so ist es
nicht. Denn man kommt heute auch als gut ausgebildeter und qualifizierter
Mensch sehr schnell in eine Abhängigkeit vom Staat, die man sich nicht
erwünscht hat. Und wenn ich das jetzt für meine Person sagen darf, würde ich
auch da reinfallen, obwohl ich mich immer auf mein privates Leben verlassen
habe, nie dem Staat auf der Tasche gelegen habe. Aber wenn ich etwas vom Staat
haben möchte, weil ich sonst in eine soziale Notlage komme, würde der Staat mir
erst mal alles, was ich bisher in eigener Vorsorge angespart habe, wegnehmen,
bevor ich dann überhaupt in irgendeinen Genuss komme. (Zwischenruf) Frau
Miftari, wissen Sie, ihre Polemik ist mittlerweile schon berühmt und
berüchtigt. Ich habe aus diesem Hintergrund dort in diesem Ausschuss dem
zugestimmt, dass wir dort eine Senatsinitiative starten. Ich sage auch aus dem
heutigen Verständnis und dem heutigen Hintergrundwissen, dass der
Sozialausschuss richtig gehandelt hat, in dem er es wieder abgelehnt hat. Weil,
es gehört einfach nicht auf unsere Ebene und es ist auch sachlich falsch, so
wie es mir meine Kollegen im Sozialausschuss und in der Sozialberatung gesagt
haben. Die BVV und selbst der Senat kann eine solche Initiative überhaupt nicht
starten und kann sie auch in der Hinsicht nicht verwirklichen. Wenn es so sein
sollte, ist es ja jedem freigestellt, im Abgeordnetenhaus aus seiner Fraktion
heraus diesen Antrag im Abgeordnetenhaus zu stellen. Hier gehört er nicht her,
hier sollten wir ihn auch nicht weiter emotional beraten. Ich denke, wir haben
daraus gelernt, auch Bundesratsinitiativen, die wir aus der BVV starten, nicht
mehr im Haushaltsausschuss zu beraten. Jedenfalls ist das meine Lehre aus dem
gesamten Fall und als solches folge ich jetzt meinen Sozialpolitikern und werde
diesen Antrag wegen fachlicher Falschheit ablehnen. Danke! Herr Wohlfeil: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, zunächst mal,
also ich bin schon beeindruckt, dass sowohl Grüne als auch CDU sich hier
offensichtlich darin einig sind, dass die Hartz IV-Gesetzgebung so ein Fehler
war. Die Erkenntnis ist richtig. Das zeigt, dass diese Gesetzgebung in der
Gesellschaft nicht akzeptiert ist, nicht mal in den Parteien, die sie
beschlossen haben. Für dieses Zugeständnis, dass sie hier geäußert haben, dafür
bin ich ihnen dankbar. Frau Feierabend hatte sehr deutlich dargelegt, warum die
345 €, warum die nicht ausreichen und warum die auch auf Rechenfehlern
basieren, dass das nicht hinreichend ist. Wir als Bezirk machen den Betroffenen
keine Hoffnung, dass dieses erhöht wird, aber wir als Bezirk zeigen, dass wir
an der Seite der Betroffenen stehen und wir uns dafür einsetzen, dass das
verändert wird. Das wird möglicherweise nicht zu einer sofortigen Änderung
führen. Das gaukeln wir auch gar nicht vor in diesen Anträgen, aber wir sind
dafür zuständig. Die SPD und die CDU haben sich im Bundesrat darauf geeinigt,
dass es hier eine Zuständigkeit gibt zwischen Bund und Kommunen. Wir als
Kommune nehme unsere Verantwortung wahr und weisen daraufhin, dass diese 345
€ nicht ausreichen und setzen uns dafür ein, dass es erhöht wird. Danke! Herr Voigt: Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, ich bin
schon sehr verwundert Herr Igel über ihren Beitrag, den sie eben geleistet
haben, denn gerade ihre Partei ist es, die auf allen Ebenen ein Verbot meiner
Partei fordert, dafür Unterschriften sammelt, obwohl sie wissen, dass laut
Verfassung ausschließlich einige dafür vorgesehene Institutionen es tun dürfen.
Sie wollen also damit eine politische Willensbekundung abgeben. Natürlich kann
dieses Gremium hier auch im Hinblick auf die missratene Sozialgesetzgebung
dieses Landes eine politische Willenskundgebung abgeben. Und in sofern ist
dieser Antrag absolut zu unterstützen, um zu zeigen, dass eben hier die
Abgeordneten, die Verordneten der BVV an der Seite derer stehen, zu denen sie
weitaus nähere Verbindungen haben, als diejenigen im Abgeordnetenhaus oder als
diejenigen im deutschen Bundestag. Herr Igel, ich halte es aber auch für sehr
unfair, dem Antragsteller Unredlichkeit vorzuwerfen, wenn er von seinem in der
Geschäftsordnung verbrieftem Recht Gebrauch macht, in diesem Fall einmal
namentliche Abstimmung zu fordern. Sie haben allerdings Recht, wenn sie
Arbeitsförderung statt der sozialen Unterstützung fordern. Nur frage ich mich
dann, warum sie in der Partei sind, die diese asozialen Gesetze beschlossen hat
und die Verantwortung mit der Globalisierungspolitik für die Arbeitslosigkeit und
Hoffnungslosigkeit der Menschen trägt. Ich meine, wenn wir schon hier diesen
Antrag debattieren, dann sollten wir dazu übergehen, den sozial Betroffenen in
unserem Bezirk zu zeigen, dass diese Politik von uns nicht gewollt wird. Herr Bartsch: Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich möchte ich
das Ganze nicht in die Länge ziehe, aber ich denk mal, die Beiträge hier, die
von ihnen geleistet worden sind, sind teilweise unter aller Kanone zu diesem
Thema Hartz IV. Wir hatten letztes Mal – ich wäre natürlich dankbar, wenn
sie mich mal ausreden lassen könnten, vielleicht ist es bei ihnen nicht so die
Geflogenheit – ich denke letztes Mal, das Thema Energie, Sicherheit und
welche Energie wir nehmen wollen; heute haben wir Hartz IV, .d. h., wir schweifen
immer mehr ab von der BVV Treptow-Köpenick hin zu bundespolitischen Themen. Ich
denk mal, dass genau wollen die Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirkes nicht.
Die wollen, dass man sich um die Probleme vor Ort kümmert. Ich find es auch
schon sehr merkwürdig, dass sozusagen, jetzt hier gesagt wird, Hartz IV, das
ist das größte Verbrechen, was es gab. Ich weiß ja, dass die NPD im Wahlkampf
die Plakate der PDS abgeschrieben hat und damit Wurfsendungen verübt hat mit
fast wort-wörtlichen Äußerungen. Das würde mir von Seiten der PDS schon zu
denken geben, wenn sozusagen solche Menschen bei mir abschreiben. Das andere
Thema ist, dass in Deutschland momentan überhaupt nicht und auch hier offenbar
unter den Kolleginnen und Kollegen nicht wahr genommen wird, dass wir im Gegensatz
zum vergangenen Jahr 700 000 Menschen weniger haben, die arbeitslos sind und
mehrere hunderttausend Menschen, die wieder in Arbeit sind. Und das genau ist
das Ziel unserer Politik, die wir angefangen haben und die wir auch fortsetzen
werden, dass mehr Menschen in Arbeit kommen und von ihrem Einkommen auch leben
können. Und ich denke mal, diese Erfolge sollte man nicht totschweigen. Und zu
meiner Rechten möchte ich noch sagen, ich wundere mich schon, von Seiten der
CDU, die hier ein auf Sozialstaat drücken zusammen mit der PDS, und in
Koalitionsverhandlungen, in den aktuellen Gesetzentwürfen sozusagen die
Verschärfung von Hartz IV zu verlangen und hier sich hinzustellen und zu sagen,
wir sind ja alle hier auf Seiten der sozial Schwachen. Und zur Seite der PDS
möchte ich noch sagen, sie selber haben - ihre Abgeordneten im Bundestag haben
gesagt, na ja Hartz IV ist ja ganz schön gefährlich, ganz schön pervers, aber
wenn wir alle Leistungen zusammenlegen, die es vom Staat aus gibt, dann können
wir ordentlich auszahlen, den Menschen ein Grundeinkommen sichern. Also, wie
verlogen ist denn das. Die Leistungen, die jetzt gezahlt werden, sind total
niedrig, aber wenn wir alles zusammennehmen, klappt das schon ganz gut. Also,
dass ist auch total unredlich gegenüber den Menschen in diesem Land, in diesem
Bezirk und ich bitte einfach, lassen sie uns wieder über Themen reden, die den
Bezirk angehen und nicht hier Wahlkampf machen. Sagen sie es ihren Abgeordneten
im Bundestag, die können sich dafür einsetzen. Bei der nächsten Wahl können sie
das wieder auf den Tisch stellen und sagen, das ist unser Angebot und sie
werden auch das nächste Mal keine Mehrheit bekommen. BzVV: Meine Damen und Herren, damit ist die Rednerliste erschöpft, ich sehe
keine weiteren Wortmeldungen. Herr Förster: Herr Vorsteher, ich möchte
sie bitten, unter Bezugnahme auf die Geschäftsordnung, Bezirksverwaltungsgesetz
zu prüfen, inwieweit bei der Abstimmung möglicherweise Befangenheit von
Bezirksverordneten vorliegt. Denn jemand, der diese Leistungen bezieht, kann
unmöglich über die Erhöhung der Leistungen abstimmen auch wenn es sozusagen nur
ein Antrag ist. Das müsste zumindest rechtlich – Zwischenrufe –
zumindest rechtlich geprüft werden. Das ist anfechtbar! BzVV: Also, lieber Herr Förster, wir haben ja schon einen Moment darüber
nachgedacht, dann hätten wir vorhin auch gucken müssen, ob jemand
Bibliotheksbenutzerausweis hat – Beifall -. Ich sehe hier keine
Befangenheit. Aber die Entscheidungen des Vorstandes sind auch immer im Ältestenrat
hinterfragbar. Das wäre im Übrigen auch noch zu bemerken, wenn solche
Äußerungen so lax kommen, wieso überhaupt angenommen, wieso, weshalb und so.
Ich bin gern bereit sie mal in einem Spezialseminar zu briefen oder zu
unterrichten, was ein Vorsteher kann und was ein Vorsteher nicht kann. Also,
ich sehe hier keine Befangenheit. Herr Igel: Wir beantragen eine Pause von 10 Minuten. Herr Nemak: Herr Vorsteher, wir beantragen
die Zusammenkunft des Ältestenrates. BzVV: Nach der Geschäftsordnung 3 Bezirksverordnete oder eine Fraktion, das
sehen wir so. Ich bitte den Ältestenrat und Frau Bezirksbürgermeisterin in mein
Dienstzimmer 123. Damit wird die Pause auf eine Viertelstunde erhöht. Wir
treffen uns hier wieder um 21.17 Uhr. Pause bis 21.32 Uhr BzVV: Meine Damen und Herren, wir wollen
die Sitzung fortsetzen. Die hatte ich unterbrochen und ich sag es jetzt noch
mal, wir mussten natürlich die beiden Zeiten, 1. die für den Ältestenrat und
die Auszeit, die die SPD-Fraktion beantragt hatte, natürlich aufaddieren. Insofern
ist es jetzt nicht 17 sondern 32. Hier ist weiterhin die namentliche Abstimmung
für die Endabstimmung – Herr Nemak, das habe ich so richtig verstanden;
hier vorn beantragt worden. Wir haben im Ältestenrat – das darf ich
sicherlich auch sagen – dass uns Herr Nemak noch mitteilt, welches
Wortprotokoll er möchte und ich denke, wenn es keine weiteren Wortmeldungen
gibt – gibt es die denn?. Ich muss ja jetzt doch den Sack noch mal
aufmachen. Sehe ich nicht. Damit ist die Aussprache
geschlossen, wir kämen zur Abstimmung. Hier ist es so, dass ein Änderungsantrag
der LINKS-Fraktion vorliegt. Dieser Änderungsantrag – Herr Mechtel hat
ihn schon einmal vorgetragen aber ich trage den mindestens auch noch einmal
vor. Der lautet wie folgt: „Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird
empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die
Regelleistung nach dem SGB II von 345 auf 420 € anzuheben.“ Diesen
Änderungsantrag stelle ich jetzt zur Abstimmung. Ende des Wortprotokolls Abstimmung: Änderungsantrag: 21/29/3.
Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt Namentliche Abstimmung der Beschlussempfehlung:
Abstimmung:
Die Auszählung hat ergeben: 28/22/1 und 2 ungültige Stimmen. Die BE ist somit angenommen. Damit ist der Antrag der SAG-Fraktion abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Antrag: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Arbeitsamts und
des Senats dafür einzusetzen, dass den Beziehern von Arbeitslosengeld II und
der Grundsicherung (SGB XII) eine Weihnachtsbeihilfe für 2007 in Höhe von 80,00
EUR für den Haushaltsvorstand und 60,00 EUR für Haushaltsangehörige gewährt
wird und dafür die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden Dem
Bezirksamt wird weiter empfohlen, bei der Aufstellung des nächsten
Haushaltsplans des Landes Berlins eine entsprechende Weihnachtsbeihilfe zu
berücksichtigen und mit den Jobcentern, alle für die Auszahlung erforderlichen
Vereinbarungen zu treffen. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: 28. dagegen: 22. Enthaltung: 1. |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |