Auszug - Wiedereinrichtung Tempo 30 Schönefelder Chaussee  

 
 
9. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.8 Beschluss:166/09/07
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 21.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0229 Wiedereinrichtung Tempo 30 Schönefelder Chaussee
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:166/09/07
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, BauStadt
Verfasser:Gabriele SchmitzHölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:WASG

Die BE d

Die BE d. A. f. StaV wird über die Konsensliste angenommen.

Damit ist der Antrag der SPD-Fraktion (Beitritt: WASG) angenommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass die zeitlich befristete Tempo-30-Zone von 7 bis 17 Uhr auf der Schönefelder Chaussee vor dem Fußgänger-Überweg zum Supermarkt (etwa Höhe Rübezahlweg) bis zum Bohnsdorfer Weg wieder eingerichtet und somit die Schulwegsicherung und die Sicherheit der Nutzer des Zebrastreifens erhöht wird.

Weiterhin sollten die Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ (Hänsel und Gretel) an den Zufahrtsstraßen der Schulkreuzung Schönefelder Chaussee / Bohnsdorfer Weg / Cimbernstraße angebracht bzw. erneuert werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig.


  Beschluss: 21.06.2007 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 27.11.2007 realisiert Verantwortlich:
BA, BauStadt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 13.07.2007  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

27.11.07 SB VI-13 lfd. Nr. 0879

 

Zu dem o.g. Beschluss ergeht folgender Schlussbericht:

 

Von der zuständigen Zentralen Straßenverkehrsbehörde (Verkehrslenkung Berlin –VLB-) erhielt das Bezirksamt dazu folgende Auskunft:

 

Der Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Schönefelder Chaussee Höhe Rübezahlweg ist sowohl von der Rudower Straße kommend als auch von der Schönefelder Chaussee kommend in nördlicher Richtung fahrend frühzeitig gut erkennbar. Es besteht daher keine verkehrliche Notwendigkeit, dort zusätzlich geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen anzuordnen.

 

Die zeitlich befristete Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Schönefelder Chaussee – vom Bohnsdorfer Weg bis Höhe Rübezahlweg – wurde mit Errichtung des FGÜ`s aufgehoben. Die grundsätzliche Überlagerung eines FGÜ mit geschwindigkeitsbeschränkenden Maßnahmen ist entbehrlich.

 

Es ist jedoch beabsichtigt, das in der Köpenicker Straße/Ecke Lianenstraße angeordnete Zeichen Z 274-53 StVO (Geschwindigkeitsbeschränkung) in Richtung Schönefelder Chaussee südwestlich vor die Bohnsdorfer Straße zu versetzen und am dort bereits vorhandenen Zeichen Z 136 StVO (Achtung Kinder) anbringen zu lassen.

 

Das Bezirksamt bittet um Bestätigung des Berichtes als Schlussbericht.

 

 

Gabriele Schöttler                                                                     Rainer Hölmer

Bezirksbürgermeisterin                                                  Bezirksstadtrat für

                                                                                                Bauen und Stadtentwicklung

 

 
 

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