Auszug - Erhöhung der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Jugendhilfe, bei Jugendlichen die einen eigenen Haushalt führen  

 
 
9. (öfftl.) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 13.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0272 Erhöhung der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Jugendhilfe, bei Jugendlichen die einen eigenen Haushalt führen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:195/10/07
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA, JugSchul
  Retzlaff, Dirk Dieter
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Der Ursprungsantrag VI/0272 Bü/Gr wurde geändert, der neue Wortlaut wird an die Mitglieder des JHA verteilt

Der Ursprungsantrag VI/0272 Bü/Gr wurde geändert, der neue Wortlaut wird an die Mitglieder des JHA verteilt.

 

Neuer Wortlaut:

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine Änderung der Ausführungsvorschriften einzusetzen, dass für Jugendliche und junge Volljährige, die in eigenen Wohnraum leben, nach SGB VIII § 35 betreut werden und Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB VIII § 39 (1) erhalten, der Regelsatz von 305 Euro auf 345 Euro erhöht und regelmäßig an das ALG angepasst wird.“

 

Herr Liebenow kann dem Antrag nicht zustimmen, seine Kinder mussten auch der Arbeit nachwandern, er selber ist auch arbeitslos.

Herr Worm erläutert, dass es sich bei den Betroffenen meistens schon um bekannte HzE-Fälle handelt, diese Jugendlichen bereits viel durchgemacht haben und die Zahlung nur für einen vorübergehenden Zeitraum vorgesehen ist. Das Geld kommt aus dem Haushalt Jugend.

Die Anzahl der Jugendlichen, die von diesem Antrag betroffen sind, sollen durch die Verwaltung ermittelt werden.

 

Abstimmung:

Ergebnis:               JA    12                             Nein 1                      Stimmenthaltung 1 

 

à    bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung mehrheitlich beschlossen.

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine Änderung der Ausführungsvorschriften einzusetzen, dass für Jugendliche und junge Volljährige, die in eigenem   Wohnraum leben, nach SGB VIII §35 betreut werden und Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB VIII §39 (1) erhalten, der Regelsatz von 305 Euro auf 345 Euro erhöht und regelmäßig an das ALG II angepasst wird.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                12.       dagegen:           1.         Enthaltung:        1.


 
 

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