Auszug - Bebauungsplan 9-8 ("Mahlsdorfer Straße") hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens  

 
 
11. (öffentl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 06.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/0257 Bebauungsplan 9-8 ("Mahlsdorfer Straße")
hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BAStaV
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung

Frau Mahlzahn: Ziel ist Wohn- und Mischbebauung festzuschreiben und großflächigen Einzelhandel auszuschließen

Frau Mahlzahn: Ausweisung Mischgebiet an der Mahlsdorfer Straße mit 60% zulässiger Überbauung, Ausweisung allgemeines Wohngebiet an der Kaulsdorfer Straße mit 40 % zulässiger Überbauung. Blockrandbebauung nur an der Mahlsdorfer Straße

Herr Schild: Existiert ein Investor, der B-Plan vorantreibt? Hinweis, Platzbedarf kleinflächigen Gewerbes zu berücksichtigen.

Antwort Frau Mahlzahn: kein Investor vorhanden; Eigeninitiative des BA, um Voraussetzungen für Investitionen und schaffen. B-Plan-Kosten könnten von möglichen Investoren nachträglich übernommen werden.

Herr Förster: Kritik an Verlagerung der ÖPNV-Haltestelle.

Herr Welters: Warum werden verbindliche Traufhöhen nur für die Mahlsdorfer., nicht aber die Alte-Kaulsdorfer Sr. vorgeschrieben?

Antwort Frau Mahlzahn: Detailliert festgelegte Traufhöhen würden mögliche Investoren zu stark einschränken.

Herr Libenow: Besteht Denkmalschutz für vorhandene Ruine?

Antwort Frau Löbe: Nein, Ruine kann ohne weiteres abgerissen werden; aber Altlasten sind zu berücksichtigen.

Herr Schild: Nachfrage zum Anlass für Einleitung des B-Planes.

Antwort Frau Löbe: BA erhält regelmäßig Anfragen zum Areal, die städtebaulich unvertretbar sind und bisher nur unzureichend beantwortet werden können; B-Plan schafft Grundlage für gesteuerte Entwicklung.

Herr Sauerteig: Wie hoch ist der vorgesehene Grünanteil?

Antwort Frau Mahlzahn: Max. 40 % der Flächen dürfen überbaut werden, min. 40 % bleiben unversiegelt; keine Blockrandbebauung.

 

Die Einleitung des Planaufstellungsverfahrens wird bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen (14/0/1).

 

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 24.04.2007 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 49/07 über die Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan 9-8 ("Mahlsdorfer Straße") im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick zur Kenntnis nehmen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                14.       dagegen:           0.         Enthaltung:        1.


 
 

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