Auszug - Bebauungsplan 9-8 ("Mahlsdorfer Straße") hier: Einleitung des Planaufstellungsverfahrens
Frau Mahlzahn: Ausweisung Mischgebiet an der Mahlsdorfer Straße mit 60% zulässiger Überbauung, Ausweisung allgemeines Wohngebiet an der Kaulsdorfer Straße mit 40 % zulässiger Überbauung. Blockrandbebauung nur an der Mahlsdorfer Straße Herr Schild: Existiert ein Investor, der B-Plan vorantreibt? Hinweis, Platzbedarf kleinflächigen Gewerbes zu berücksichtigen. Antwort Frau Mahlzahn: kein Investor vorhanden; Eigeninitiative des BA, um Voraussetzungen für Investitionen und schaffen. B-Plan-Kosten könnten von möglichen Investoren nachträglich übernommen werden. Herr Förster: Kritik an Verlagerung der ÖPNV-Haltestelle. Herr Welters: Warum werden verbindliche Traufhöhen nur für die Mahlsdorfer., nicht aber die Alte-Kaulsdorfer Sr. vorgeschrieben? Antwort Frau Mahlzahn: Detailliert festgelegte Traufhöhen würden mögliche Investoren zu stark einschränken. Herr Libenow: Besteht Denkmalschutz für vorhandene Ruine? Antwort Frau Löbe: Nein, Ruine kann ohne weiteres abgerissen werden; aber Altlasten sind zu berücksichtigen. Herr Schild: Nachfrage zum Anlass für Einleitung des B-Planes. Antwort Frau Löbe: BA erhält regelmäßig Anfragen zum Areal, die städtebaulich unvertretbar sind und bisher nur unzureichend beantwortet werden können; B-Plan schafft Grundlage für gesteuerte Entwicklung. Herr Sauerteig: Wie hoch ist der vorgesehene Grünanteil? Antwort Frau Mahlzahn: Max. 40 % der Flächen dürfen überbaut werden, min. 40 % bleiben unversiegelt; keine Blockrandbebauung. Die Einleitung des Planaufstellungsverfahrens wird bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen (14/0/1). Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 24.04.2007 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 49/07 über die Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan 9-8 ("Mahlsdorfer Straße") im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: dafür: 14. dagegen: 0. Enthaltung: 1. |
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