Auszug - Aufhebung der Mietobergrenzen für das Sanierungsgebiet Oberschöneweide  

 
 
4. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.18
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 25.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:33 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0058 Aufhebung der Mietobergrenzen für das Sanierungsgebiet Oberschöneweide
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BAStaV
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung

Herr Franzke begründet die BE: Der Ausschuss hat auch hier sehr angeregt über diesen Antrag diskutiert

Herr Franzke begründet die BE: Der Ausschuss hat auch hier sehr angeregt diskutiert. Es gab mehrere Bezirksverordnete, die diesem Antrag nur widerwillig zugestimmt haben. Es wird befürchtet, dass mit Freigabe der Mietobergrenzen die soziale Sicherheit für sozial schwache Menschen in diesem Wohngebieten nicht mehr gegeben ist. Der Gesetzgeber sieht hier eine eindeutige Regelung vor. Die BVV kann sich nicht dem Gesetzgeber entgegenstellen. Der Ausschuss empfehle deshalb die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes.

Aussprache:

Herr Vogt: Die NPD Fraktion ist der Meinung, dass das in dieser Zeit das falsche politische Signal wäre und schlägt deshalb vor, den Beschluss in eine Empfehlung umzuwandeln.

Herr Blohm: Dieser Vorschlag ist unannehmbar, denn es handelt sich um eine Vorlage zur Kenntnisnahme. Die BVV könne also „zur Kenntnis nehmen“ oder nicht. Was anderes ist nicht möglich.

Herr Durinke: Mit Urteil vom 24.05.2006 hatte das Verwaltungsgericht in Leipzig klar entschieden, dass im Rahmen von sanierungsrechtlichen Genehmigungen auf die Einhaltung von Mietobergrenzen nicht eingegangen werden darf. Der Mietspiegel gilt weiter, der auch eine Grenze nach oben hin festsetzt. Insofern würde es bestenfalls wie billige Polemik wirken, wenn die BVV jetzt sagen würde, das Bezirksamt soll bewusst rechtswidrig handeln und weiter auf Mietobergrenzen bestehen.

Herr Worm: Er stimme seinen Vorredner zu, dass alles andere als die Nichtkenntnisnahme ein Rechtsbruch darstellen würde. Über die Kosten könnte man sich dann wirklich streiten. Aber, es ist ja so, dass die Mietobergrenzen trotzdem weiterhin festgelegt werden können. Sie dürfen ja nur nicht gekoppelt sein an Sanierungsgebiete. Also habe man auch weiterhin die Möglichkeit, nach Abschluss oder Auflösung des Sanierungsgebietes eine Mietobergrenze festzulegen.

Herr Förster: Eine inhaltliche Debatte ist hier nicht notwendig. Die BVV habe hier einen reinen Rechtsakt zur Kenntnis zu nehmen. Die Gewaltentrennung in diesem Land sollte man mal zur Kenntnis nehmen und auch Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht an den Tag legen.

Abstimmung: Bei 3 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Damit erfolgt die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick nimmt die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 24.10.2006 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 622/06 über die Aufhebung der Mietobergrenzen für das Sanierungsgebiet Oberschöneweide für den Bezirk Treptow-Köpenick zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                mehrheitlich.     dagegen:           3.         Enthaltung:        6.


 
 

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