Auszug - Aufhebung der Mietobergrenzen für das Sanierungsgebiet Oberschöneweide
Herr Franzke begründet
die BE: Der Ausschuss hat auch hier sehr angeregt diskutiert. Es gab
mehrere Bezirksverordnete, die diesem Antrag nur widerwillig zugestimmt haben.
Es wird befürchtet, dass mit Freigabe der Mietobergrenzen die soziale
Sicherheit für sozial schwache Menschen in diesem Wohngebieten nicht mehr
gegeben ist. Der Gesetzgeber sieht hier eine eindeutige Regelung vor. Die BVV
kann sich nicht dem Gesetzgeber entgegenstellen. Der Ausschuss empfehle deshalb
die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes. Aussprache: Herr Vogt: Die
NPD Fraktion ist der Meinung, dass das in dieser Zeit das falsche politische
Signal wäre und schlägt deshalb vor, den Beschluss in eine Empfehlung
umzuwandeln. Herr Blohm: Dieser Vorschlag ist unannehmbar, denn es
handelt sich um eine Vorlage zur Kenntnisnahme. Die BVV könne also „zur
Kenntnis nehmen“ oder nicht. Was anderes ist nicht möglich. Herr Durinke:
Mit Urteil vom 24.05.2006 hatte das
Verwaltungsgericht in Leipzig klar entschieden, dass im Rahmen von
sanierungsrechtlichen Genehmigungen auf die Einhaltung von Mietobergrenzen
nicht eingegangen werden darf. Der Mietspiegel gilt weiter, der auch eine
Grenze nach oben hin festsetzt. Insofern würde es bestenfalls wie billige
Polemik wirken, wenn die BVV jetzt sagen würde, das Bezirksamt soll bewusst
rechtswidrig handeln und weiter auf Mietobergrenzen bestehen. Herr Worm:
Er stimme seinen Vorredner zu, dass alles andere als die Nichtkenntnisnahme ein
Rechtsbruch darstellen würde. Über die Kosten könnte man sich dann wirklich
streiten. Aber, es ist ja so, dass die Mietobergrenzen trotzdem weiterhin
festgelegt werden können. Sie dürfen ja nur nicht gekoppelt sein an
Sanierungsgebiete. Also habe man auch weiterhin die Möglichkeit, nach Abschluss
oder Auflösung des Sanierungsgebietes eine Mietobergrenze festzulegen. Herr Förster: Eine
inhaltliche Debatte ist hier nicht notwendig. Die BVV habe hier einen reinen
Rechtsakt zur Kenntnis zu nehmen. Die Gewaltentrennung in diesem Land sollte
man mal zur Kenntnis nehmen und auch Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht
an den Tag legen. Abstimmung:
Bei 3 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Damit erfolgt die Kenntnisnahme der Vorlage des
Bezirksamtes. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick nimmt die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 24.10.2006 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 622/06 über die Aufhebung der Mietobergrenzen für das Sanierungsgebiet Oberschöneweide für den Bezirk Treptow-Köpenick zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich. dagegen: 3. Enthaltung: 6. |
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