Auszug - Realisierung der Straßenbauinvestition 4212/73815 "Umbau der Wendenschloßstraße zwischen Müggelheimer Straße und Salvador-Allende-Straße" und Bewertung der Erschließungsbeitragspflicht gemäß BerlStrG § 7 (7)
Frau Radebold: Warum
Erschließungsbeitrag? Antwort Tief AL: Durch die
Änderung des Straßenausbaubeitragsgesetzes, durch die Koalition, ist die
BA-Vorlage wahrscheinlich hinfällig. Frau Dr. Hambach: Werden die
Radwege ausgebaut? Antwort: Durch die
Verringerung des Verkehrs (Lärmminderungsplanung) und die Reduzierung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h , ist ein gesonderter Radweg nicht mehr
erforderlich. Radfahrer sollen auch den Fußgängerweg benutzen. Herr Welters: Auswirkungen
der 30er Zone auf ÖPNV Antwort Tief AL: ÖPNV sieht
eine 30er Zone nicht gern. Lichtsignalanlage an der
Einmündung Wendenschloßstraße soll nicht geändert werden. Herr Ebel : Wo gibt es Abweichungen zur vorgestellten Planung?Antwort Tief AL: Keine
wesentlichen Änderungen, nur Änderungen im Detail. Herr Welters: Neufassung der
Straßenausbaubeitragsgesetzes wird darauf abstellen, dass nur Straßen, die nach
1990 gebaut wurden, unter Erschließungsbeitrag- oder
Straßenausbaubeitragsgesetz fallen . Dadurch fällt diese Maßnahme weder unter
das eine noch unter das andere Gesetz, so dass keine Beiträge fällig werde Herr Scholz: Sind die 5
Spiegelstriche ausreichend, um eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen. Tief AL: Sinnhaftigkeit der
BA-Vorlage war die Verdeutlichung, welchen Anteil der Bürger zu tragen hat. Auf
Grund der sich verändernden Gesetzeslage, wird eine Zurückziehung der
BA-Vorlage wahrscheinlich. Die 5 Punkte dienen nicht nur
der Verkehrsreduzierung. Eine Verkehrsreduzierung soll jedoch hauptsächlich
über die Temporeduzierung erfolgen. Herr Franzke:
Verkehrsreduzierung nur über Neuregelung der Ampelschaltung. Tief AL: Reduzierung des
Verkehrsflusses, auch durch Verengung der Einmündung
Wendenschloßstraße/Salvador-Allende-Straße. Vorlage zur
Kenntnisnahme: Ja: 7 Nein:3 Enthaltung:
2 Es wird folgende Beschlussempfehlung gefasst: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge den in der 203./V. Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 07.02.2006 gefassten Beschluss Nr. 515/06 über die Realisierung der Straßenbauinvestition 4212/73815 "Umbau der Wendenschloßstraße zwischen Müggelheimer Straße und Salvador-Allende-Straße" und Bewertung der Erschließungsbeitragspflicht gemäß BerlStrG § 7 (7) zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: dafür: 7. dagegen: 3. Enthaltung: 2. |
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