Auszug - Realisierung der Straßenbauinvestition 4212/73815 "Umbau der Wendenschloßstraße zwischen Müggelheimer Straße und Salvador-Allende-Straße" und Bewertung der Erschließungsbeitragspflicht gemäß BerlStrG § 7 (7)  

 
 
69. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 10.1
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 02.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
V/1530 Realisierung der Straßenbauinvestition 4212/73815 "Umbau der Wendenschloßstraße zwischen Müggelheimer Straße und Salvador-Allende-Straße" und Bewertung der Erschließungsbeitragspflicht gemäß BerlStrG § 7 (7)
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:BAStaV
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung

Frau Radebold: Warum Erschließungsbeitrag

Frau Radebold: Warum Erschließungsbeitrag?

Antwort Tief AL: Durch die Änderung des Straßenausbaubeitragsgesetzes, durch die Koalition, ist die BA-Vorlage wahrscheinlich hinfällig.

Frau Dr. Hambach: Werden die Radwege ausgebaut?

Antwort: Durch die Verringerung des Verkehrs (Lärmminderungsplanung) und die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h , ist ein gesonderter Radweg nicht mehr erforderlich. Radfahrer sollen auch den Fußgängerweg benutzen.

Herr Welters: Auswirkungen der 30er Zone auf ÖPNV

Antwort Tief AL: ÖPNV sieht eine 30er Zone nicht gern.

Lichtsignalanlage an der Einmündung Wendenschloßstraße soll nicht geändert werden.

Herr Ebel : Wo gibt es Abweichungen zur vorgestellten Planung?

Antwort Tief AL: Keine wesentlichen Änderungen, nur Änderungen im Detail.

Herr Welters: Neufassung der Straßenausbaubeitragsgesetzes wird darauf abstellen, dass nur Straßen, die nach 1990 gebaut wurden, unter Erschließungsbeitrag- oder Straßenausbaubeitragsgesetz fallen . Dadurch fällt diese Maßnahme weder unter das eine noch unter das andere Gesetz, so dass keine Beiträge fällig werde

Herr Scholz: Sind die 5 Spiegelstriche ausreichend, um eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen.

Tief AL: Sinnhaftigkeit der BA-Vorlage war die Verdeutlichung, welchen Anteil der Bürger zu tragen hat. Auf Grund der sich verändernden Gesetzeslage, wird eine Zurückziehung der BA-Vorlage wahrscheinlich.

Die 5 Punkte dienen nicht nur der Verkehrsreduzierung. Eine Verkehrsreduzierung soll jedoch hauptsächlich über die Temporeduzierung erfolgen.

Herr Franzke: Verkehrsreduzierung nur über Neuregelung der Ampelschaltung.

Tief AL: Reduzierung des Verkehrsflusses, auch durch Verengung der Einmündung Wendenschloßstraße/Salvador-Allende-Straße.

 

Vorlage zur Kenntnisnahme:  Ja: 7 Nein:3 Enthaltung: 2

Es wird folgende Beschlussempfehlung gefasst:

Es wird folgende Beschlussempfehlung gefasst:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge den in der 203./V. Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 07.02.2006 gefassten Beschluss Nr. 515/06 über die Realisierung der Straßenbauinvestition 4212/73815 "Umbau der Wendenschloßstraße zwischen Müggelheimer Straße und Salvador-Allende-Straße" und Bewertung der Erschließungsbeitragspflicht gemäß BerlStrG § 7 (7) zur Kenntnis nehmen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                7.         dagegen:           3.         Enthaltung:        2.


 
 

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