Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XV-12-1 zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans XV-12 (Wildenbruchstraße, Bouchéstraße) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Alt-Treptow - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-12-1 zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans XV-12 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Alt-Treptow  

 
 
66. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 01.12.2005 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
V/1448 - Entwurf des Bebauungsplans XV-12-1 zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans XV-12 (Wildenbruchstraße, Bouchéstraße) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Alt-Treptow
- Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-12-1 zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans XV-12 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Alt-Treptow
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:823/45/05
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA, BauStadt
Verfasser:BA, BauStadtHölmer, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungZwischenbericht in MdV

Frau Fink erläutert den B-Plan

Frau Fink erläutert den B-Plan.

Der bereits festgesetzte B-Plan wird nach einem  erneuten Verfahren geändert.

Nachfragen Welters, Meißner, Förster: Bedenken wegen Standort Cabuwazi, wo kommt der Zirkus hin, was kostet das Grundstück, wenn der Bezirk es erwerben würde usw.

Dr. Schmitz: An Cabuwazi- Standort ändert sich durch erneute Festsetzung nichts, bei möglicher Bebauung soll für Cabuwazi ein neuer Standort in Treptow Nord bereitgestellt werden.

Abstimmung über Festsetzung: einstimmig beschlossen

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

-       den Entwurf des Bebauungsplans XV-12-1 zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans
XV-12 vom 07. September 2005 (Anlage 1 zum BA-Beschluss Nr. 487/05) und die Begründung vom 28. Oktober 2005 (Anlage 2 zum BA-Beschluss Nr. 487/05) nach § 6 Abs. 3 AGBauGB.

-       den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XV-12-1 zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans XV-12 (Anlage 3 zum BA-Beschluss Nr. 487/05) nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG.

Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            einstimmig.


 
 

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