Auszug - Kita-Eigenbetrieb  

 
 
62. (öfftl.) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 19.10.2005 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Die Verwaltung stellt mittels OH-Projektor die Thematik „Kita-Eigenbetrieb“ anhand des den Bezirksverordneten bereits vorliegenden Bezirksamtsbeschlusses 474/05 vor

Die Verwaltung stellt mittels OH-Projektor die Thematik “Kita-Eigenbetrieb” anhand des den Bezirksverordneten bereits vorliegenden  Bezirksamtsbeschlusses 474/05 vor. Erläutert werden: Betriebssatzung, Verwaltungsteil/Personalkosten Overhead, Standorte der Einrichtungen in Treptow-Köpenick (T-K)/Neukölln, Standorte in T-K/Neukölln, die ab 01.01.2006 saniert/instandgesetzt werden müssen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für 2.065 Plätze in T-K und 2.729 Plätze in Neukölln.

Trägerbezirk (iTreptow-Köpenick) heißt der aufsichtsführende Bezirk, der dies auch in seinem Haushalt wiederspiegelt.

Das Lenkungsgremium auf Landesebene,  bestehend aus dem Senator für Finanzen Herrn Sarazin, dem Senator für Bildung, Jugend und Sport Herrn Böger und dem Bezirksbürgermeister von Neukölln Herr Buschkowsky hat bisher keinen schriftlichen Beschluss zur Finanzierung der 9 % Eigenmittel, welche der Eigenbetrieb erwirtschaften muss gefasst. Der Eigenbetrieb verfügt weder über die erforderliche Flexibilität noch über die Mechanismen wie die freien Träger, um diese 9 % abzufedern. 

Herr Scholz stellt ergänzend fest, dass zwar im Kostenblatt, Kostengruppe F 341,11 € pro Kitaplatz für Verwaltungskosten vorgesehen sind, die anteilig anfallenden Kosten für den Stadtrat und Mitarbeiter, JHA und BVV werden aber nicht erkennbar berücksichtigt.

 

Frau Stappenbeck/Verwaltung auf Fragen aus dem JHA:

Die Mitwirkungsmöglichkeit des Bezirks auf den Eigenbetrieb erfolgt über den Verwaltungsrat (siehe § 7 der Betriebssatzung), welcher sich aus stimmberechtigten sowie beratenden Mitgliedern zusammensetzt.

Das voraussichtliche Defizit des Eigenbetriebs wird für den Neuköllner Teil höher sein, zwischen beiden Bezirken wird die “Erstattungsfrage” durch das Rechtsamt ausgehandelt.

Die Ausstattung mit pädagogischen Sachmitteln und die Gartenpflege werden zu marktüblichen Preisen über das Bezirksamt eingekauft.

Sollte die Nachfrage nach Kitaplätzen in dem Eigenbetrieb höher sein, als es die politische Zielvorgabe zulässt tritt das Problem auf, dass die zahlenmäßige Überschreitung zwar möglich ist, Landesmittel aber nur pro offiziell belegten Platz in 2004 an den Bezirk fließen.

Die Besetzung der Position des Geschäftsführers des Kita-Eigenbetriebs wird vorerst durch eine Überhangskraft mit kaufmännischer Ausbildung besetzt, weil eine öffentliche Stellenausschreibung der Sondergenehmigung durch die Senatsverwaltung für Finanzen bedarf. Für die pädagogische Leitung gilt dies gleichfalls.

Für das pädagogische Konzept des Kita-Eigenbetriebs gilt, dass wir mit dem, was in den Einrichtungen vorhandenen ist dort hineingehen.

Festzuhalten bleibt, dass die Gründung eines Eigenbetriebes in nur drei Monaten sehr ambitioniert ist.

 

Herr Dr. Schmitz: Sollte der Kita-Eigenbetrieb defizitär arbeiten, trägt der Bezirk das Risiko.

 

Frau Stappenbeck: Der Beschluss Nr. 08/2005 der Lenkungsgruppe “Neuordnung der Kita-Landschaft” (siehe Anlage 2 zum Protokoll) und die Anzahl der bezirklichen Integrationsplätze werden dem Protokoll beigefügt.

(A.d.V.: In allen bezirklichen Kitas werden nach dem Stand der Belegungsanalyse 01.10.2005 insgesamt 134 Integrationsplätze bereitgehalten.

 

Herr Retzlaff: Die noch ausstehende Antwort aus Neukölln wird beim Vorsteher der BVV angemahnt (siehe zu Top 5).


 


 
 

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