Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XVI-58 nebst Begründung - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XVI-58 für das Gelände zwischen Fürstenwalder Allee, Fahlenbergstraße, Straße 522, Biberpelzstraße und Lagunenweg sowie für die Fahlenbergstraße zwischen Fürstenwalder Allee und Straße 522, die Straße 522, die Biberpelzstraße zwischen Straße 522 und Lagunenweg und für den Lagunenweg im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Rahnsdorf
Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von
Berlin beschließt -
den
Entwurf des Bebauungsplanes XVI-58 vom 10. Januar 2000 mit dem Deckblatt vom
22. Februar 2005 gemäß Anlage 1 des BA-Beschlusses 452/05 und die Begründung
vom 21. Juli 2005 gemäß Anlage 2 des BA-Beschlusses 452/05. -
den
Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XVI-58 gemäß
Anlage 3 des BA-Beschlusses 452/05. Dieser Beschluss schließt
Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 13.07.06 SB V-55 lfd. Nr. 3207 |
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