Auszug - Instandsetzung von Kunst im öffentlichen Raum
Nachfragen: Herr
Igel: Widersprüchlichkeit
zwischen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage und der Großen Anfrage zur
Instandsetzung von Kunst im öffentlichen Raum. Es besteht ein Bedarf von
insges. 327 T€ allein für die Region Köpenick. Jährlich stehen 20 T€ zur
Verfügung, 2004 wurden lt. Großer Anfrage nur 6,8 T€ ausgegeben (im Unterkonto
bauliche Unterhaltung). Versteht nicht, warum dafür so wenig Mittel ausgegeben
wurden. Wenn tatsächlich weiter so wenig Mittel dafür ausgegeben werden, ist
die Instandsetzung von Kunst im öffentlichen Raum ein Jahrhundertprojekt. Er
sieht es auch als einen Widerspruch an, wenn das BA die Höhe der bereit
gestellten Mittel für realistisch hält. Ist hier mit einer andern Absprache
zwischen der Abteilung Kultur und dem Hochbauamt zu rechnen? Beantwortung BzStR Schneider:
Natürlich kann man, gemessen an den 20 T€, die Summe als zu gering kritisieren.
Die 20 T€ sind Bestandteil des BA-Beschlusses 250/03, der die Mittel unterteilt
für die Sanierung des Wachturmes (25 T€) und die Sanierung der Kunstwerke (20
T€). Wenn diese Summe 2004 nicht ausgegeben wurde, muss man diese Kritik
einfach annehmen. Auch 2005 wird man nicht dazu kommen, den Sanierungsstau
abzuarbeiten. Es werden Mittel ausgegeben werden müssen für die “Kleine Frau”
in Altglienicke, die bei Nacht und Nebel demoliert wurde. Das BA sieht keine
Möglichkeit die Mittel zu erhöhen, weil die Gesamtsumme an baulicher
Unterhaltung nicht wächst und es an Schulen und anderen Gebäuden einen weitaus
größeren Sanierungsbedarf gibt. Man kann nur etwas machen, wenn Unfallgefahr
besteht und davon wird momentan nicht ausgegangen. Es wird auch 2006/07 keine
Aufstockung dieses Unterkontos geben. BzStRin
Mendl: Es gibt eine Kommission “Kunst im öffentlichen Raum”, wo beide
Abteilungen vertreten sind und wo die Zusammenarbeit gut ist. Das Kataster für
Köpenick ist erst in diesem Jahr fertiggestellt worden und man wird gemeinsam
mit den Baufachleuten die Prioritäten der einzelnen Bauwerke festlegen. Der BzVV stellt fest,
dass die Große Anfrage beantwortet ist. |
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