Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt
1.
den
Entwurf des Bebauungsplans 9-26 vom 14. November 2005 gemäß Anlage 1 des
BA-Beschlusses Nr. 533/06 und die Begründung vom 10. Februar 2006 gemäß Anlage
2 des BA-Beschlusses Nr. 533/06 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB,
2.
den
Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 9-26 und zur
Aufhebung des Bebauungsplanes XVI-83 gemäß Anlage 3 des BA-Beschlusses Nr.
533/06 nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG.
Dieser Beschluss schließt Änderungen
und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.