Schriftliche Anfrage - KA VII/0479
Komplex A: Reinigungsmängel und Sanktionen
A1. Sind dem Bezirksamt unzureichende Reinigungsergebnisse in den vom Bezirk verwalteten Gebäuden bekannt?
A2. Wenn ja bei A1.: In welchen Gebäuden und um welche Mängel handelt es sich und aus welchen Gründen traten diese Mängel auf?
A3. Welche Reinigungsmängel können aufgrund der Vertragsgestaltung nicht behoben werden, da die dafür erforderlichen Reinigungsleistungen nicht in das jeweilige Leistungsverzeichnis aufgenommen wurden (bitte nach Gebäuden auflisten)?
A4. Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen durch eine unzureichende oder unsachgemäße Behandlung von Materialien und Flächen Folge- bzw. Instandsetzungskosten entstanden sind und wenn ja, in welcher Höhe belaufen sich diese Kosten im Einzelnen (bitte nach Kosten und Jahren aufschlüsseln)?
A5. Werden für alle Gebäude regelmäßig Mängellisten und daraus folgende Reinigungsanforderungskataloge erstellt und wenn ja, von wem und wie fließen die daraus gewonnenen Qualitätsstandards in die Erstellung der Leistungsverzeichnisse mit ein?
A6. Wurden - wie vom Personalrat der LehrerInnen und ErzieherInnen angeregt - seitens der Schulleitungen Kataloge über notwendige schulbezogene Reinigungsleistungen erstellt und an das Facility Management weitergeleitet und wenn ja, wie werden die daraus gewonnenen Qualitätsstandards bei der Vergabe berücksichtigt?
A7. Sind diese Listen/Kataloge öffentlich einsehbar und werden diese regelmäßig aktualisiert und wenn ja, welche Stellen sind daran beteiligt?
A8. Welche Möglichkeiten haben Mitarbeiter und insbesondere an Schulen Eltern und Schüler, Beschwerden über die Reinigungsqualität und mangelnde Hygiene an das Bezirksamt zu richten und wie oft wurde davon Gebrauch gemacht?
A9: In wie vielen Fällen führten Reinigungsmängel zu Sanktionen gegenüber Reinigungsunternehmen? (bitte nach Jahren und jeweils nach Reinigungsmängeln, Gebäuden und Unternehmen aufschlüsseln)?
A10. Wann und mit welchen Reinigungsunternehmen wurden seit dem 14.04.2011 (nach Beschluss zur Drucksache VI/1788) Verträge zur Gebäudereinigung gekündigt - und welches Reinigungsunternehmen erhielt bei der darauf folgenden Ausschreibung den Zuschlag?
Komplex B: Beschäftigung
B1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse vor, ob das für die vertraglich geregelten Reinigungsziele erforderliche Personal auch im vertraglichen Umfang eingesetzt wird? Und wenn ja, welche?
B2. Gibt es derzeit Verträge mit Reinigungsunternehmen, bei denen Vertragsänderungen in Form von Kürzungen der Arbeitszeit bei gleich bleibender Flächenleistung vorgenommen wurden und wenn ja, mit welchen Reinigungsunternehmen und mit welcher Begründung?
B3. Wie wird sichergestellt, dass der Auftragnehmer das zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderliche Personal nur sozialversicherungspflichtig beschäftigt? |
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