Schriftliche Anfrage - KA VII/0243  

 
 
Nummer:KA VII/0243Eingang:07.12.2012
Eingereicht durch:Engelmann-Strauß, Cornelius
Weitergabe:07.12.2012
Fraktion:Fraktion der PiratenparteiFälligkeit:11.01.2013
Antwort von:BzBmBeantwortet:07.01.2013
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:09.01.2013
  Fristverlängerung bis:
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Informationsfreiheitsgesetz
Anlagen:
Eingang KA VII/0243
Antwort KA VII/0243
   

Kleine Anfragen Eingangstext

1.      In welcher Form führt die Bezirksverwaltung Verzeichnisse gem. § 17 (5) Informationsfreiheitsgesetz Berlin?

1.1    Bei Verneinung,  aus welchen Gründen wurde die Forderung des Informationsfreiheitsgesetzes Berlin bisher nicht umgesetzt?

 

2.      Welche öffentlichen Stellen im Bezirksamt führen Aktenpläne zentral, welche führen diese dezentral. Welche Möglichkeiten bestehen für den Bürger zur Einsichtnahme in die Aktenpläne (bitte nach öffentlichen Stellen im Bezirk unterteilen)?

 

3.      Besteht seitens des Bezirksamtes das Vorhaben, Aktenpläne zukünftig zentral im Internet unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu veröffentlichen, wenn ja in welche Form wird dies erfolgen und in welchem Zeitraum?

 

4.      Wie verteilen sich die stattgegebenen Anträge auf Auskunft bzw. Einsicht nach dem IFG Berlin auf die in der Verwaltungsgebührenordnung definierten Kategorien?

 

5.      In wie vielen Fällen fanden Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen zu diesen Anträgen statt und inwieweit waren diese erfolgreich?

 

6.      In wie vielen Fällen wurde ein Antrag nach dem IFG Berlin abgelehnt bzw. nur eine Teilauskunft erteilt auf Grundlage von (einzeln aufgeschlüsselt)

6.1  7a. § 6 IFG Berlin (Schutz personenbezogener Daten) 7b. § 7 bzw. § 7a IFG Berlin (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen)

6.2  7c. § 9 IFG Berlin (Schutz besonderer öffentlicher Belange, der Rechtsdurchsetzung und der Strafverfolgung)

6.3  7d. § 10 IFG Berlin (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses)

6.4  7e. § 11 IFG Berlin (Gefährdung des Gemeinwohls)

6.5  7f. § 2 IFG Berlin,

 

7.      Welche öffentliche Stelle übernimmt die Funktion des Informationsbeauftragten für Anfragen nach dem IFG Berlin?

 

8.      Soweit keine eigene Beauftragung hierzu vorliegt, wie wird durch das Bezirksamt organisiert, dass die Berliner ihren Informationsbedürfnissen gem. dem IFG Berlin auf bezirklicher Ebene nachkommen können?

 

9.      Unter welchen Voraussetzungen kann das Bezirksamt wie die Marzahn-Hellersdorf eine Jahres-IFG-Statistik erstellen und veröffentlichen?

 

 

 
 

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