Schriftliche Anfrage - KA VII/0215  

 
 
Nummer:KA VII/0215Eingang:05.11.2012
Eingereicht durch:Schröder, Volker
Weitergabe:05.11.2012
Fraktion:Fraktion der PiratenparteiFälligkeit:20.11.2012
Antwort von:BA, ArbSozGesBeantwortet:21.11.2012
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:22.11.2012
  Fristverlängerung bis:
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Bedarfsfeststellungsverfahren im Rahmen des Persönlichen Budgets
Anlagen:
Eingang KA VII/0215
Antwort KA VII/0215
   

Kleine Anfragen Eingangstext

1.      Welche alltäglichen und regelmäßig wiederkehrend beantragten Leistungen bzw. Teilhabeleistungen wurden vom Bezirksamt als nichtbudgetfähig angesehen und aus welchen Gründen?

 

2.      In wie vielen llen sprach sich das Bezirksamt gegen das Wunsch- und Wahlrecht sowie dahin gehende unterstützende Gutachten der Fachärzte/Fachtherapeuten der Antragsteller/innen aus und aus welchen Gründen?

 

3.      Nach welchen Kriterien prüft das Bezirksamt die individuelle Wirksamkeit von Hilfeleistungen und welche Rolle spielt dabei die Ergebnisqualität, die sich gemäß den Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft r Rehabilitation (BAR) in erster Linie an den individuellen Zielen und der Zufriedenheit der Budgetnehmer/innen orientiert?

 

4.      Sieht das Bezirksamt beim Modell der persönlichen Assistenz die Festlegung bestimmter Qualifikationen oder konkreter Dienstleister in der Zielvereinbarung als Voraussetzung r eine Bewilligung an oder werden die Antragsteller/innen bezüglich alternativer sungsmodelle individuell beraten?

 

5.      Was versteht das Bezirksamt bei der Festlegung der Ziele in der Zielvereinbarung im Rahmen des Smart-Verfahrens, insbesondere unter Berücksichtigung des Vorranges ambulanter individueller rderung vor einrichtungszentrierten Modellen, jeweils konkret unter a) spezifisch, b) messbar, c) anspruchsvoll, d) realistisch, e) terminiert?

 

6.      Was ist unter atypischen Leistungen zu verstehen und aus welchen Gründen ist die Anerkennung atypischer Leistungen nur in einem Gesamtplan typischer Leistungen glich und um welche typischen Leistungen handelt es sich dabei?

 

7.      In welcher Form und mit welcher Gewichtung erfolgt die Abwägung des Verhältnisses zwischen den eingesetzten Mitteln und der zu erwartenden bzw. bereits festgestellten Zielerreichung der Eingliederungshilfe im Rahmen der Feststellungen zur Wirtschaftlichkeit einer Hilfe?

 

8.      Nach welchen Kriterien gemäß Handbuch r das Fallmanagement der Eingliederungshilfe nach SGB XII (Sozialämter) wird geprüft, ob Leistungen auch durch andere Unterstützungsformen erbracht werden nnen, um welche Unterstützungsformen handelt es sich und wie wird dabei das Wunsch- und Wahlrecht der Antragsteller/innen berücksichtigt?

 

9.      Wie viele modulare budgetfähige Hilfeleistungen werden derzeit von den öffentlichen Einrichtungen, Verbänden und konventionellen Dienstleistern zur flexiblen Gestaltungsfreiheit der Antragsteller/innen im Bezirk angeboten und reichen diese nach Ansicht des Bezirksamtes aus, um die rderung der selbstbestimmten Teilhabe nach SGB IX zu gewährleisten?

 

10.  Wurden die r die Realisierung individueller Ziele eines Leistungsberechtigten fehlenden passenden ambulanten Leistungsangebote entsprechend dokumentiert und gemäß Handbuch r das Fallmanagement der Eingliederungshilfe nach SGB XII (Sozialämter) bei der Senatsverwaltung r Integration, Arbeit und Soziales bekannt gemacht?

 

11.  Wie viele bezirksübergreifende ambulante Leistungsmodule werden von den Einrichtungen in Form von flexiblen, individuell zugeschnittenen Angeboten r Menschen mit Behinderung bereitgestellt und wie werden die Betroffenen über diese Angebote niedrigschwellig, transparent und umfassend informiert?

 

12.  Kann das Bezirksamt die im Grundlagenpapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom August 2012 geäußerte Feststellung der überwiegend einrichtungszentrierten Eingliederungshilfe bestätigen und wenn ja, welche Schwierigkeiten sieht das Bezirksamt personenzentrierte Fördermodelle gemäß Grundlagenpapier und UN-Konvention im Bezirk Treptow-penick umzusetzen?

 
 

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