Drucksache - 0852/IV  

 
 
Betreff: Ausschuss für Geschäftsordnung um Zuständigkeit Bürgerbeteiligung erweitern
Status:öffentlichAktenzeichen:641
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne, Stahr 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.02.2014 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung und Bürgerbeteiligung Empfehlung
02.04.2014    8. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses vertagt   
14.05.2014    9. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.06.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ursprungsantrag vom 10.02.2014
2. BE GO vom 14.05.2014
3. Beschluss vom 18.06.2014

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Der Ausschuss für Geschäftsordnung heißt fürderhin Ausschuss für Geschäftsordnung und Bürgerbeteiligung. Soweit der Ältestenrat bzw. die Bezirksverordnetenversammlung dem Ausschuss einen Antrag zur Bürgerbeteiligung zuweist, findet dessen Beratung öffentlich statt.

 

Begründung:

 

Im Laufe der Wahlperiode wurden immer wieder Anträge zu Belangen der Bürgerbeteiligung und Transparenz gestellt. Es war oft nicht eindeutig klar, welcher Ausschuss dafür zuständig ist. Mit dieser klaren Zuständigkeit würde dieses Problem behoben. Des Weiteren könnten in diesem Ausschuss diejenigen Bezirksverordneten, die ein besonderes Interesse an diesen Themen haben, Mitglied werden. Somit würden die entsprechenden Anträge tatsächlich an Fachleute überwiesen.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.02.2014

 

 

Für die Fraktion GRÜNE

 

 

Köhne                             Stahr

 

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Der Antrag wurde am 14.05.2014 in der 9. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Fengler

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

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Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 18.06.2014 beschlossen:

 

Der Ausschuss für Geschäftsordnung heißt fürderhin Ausschuss für Geschäftsordnung und Bürgerbeteiligung. Soweit der Ältestenrat bzw. die Bezirksverordnetenversammlung dem Ausschuss einen Antrag zur Bürgerbeteiligung zuweist, findet dessen Beratung öffentlich statt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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