Drucksache - 1152/III
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, alternativ zu der vorgesehenen Sanierung der vorhandenen Radwege im Wolfensteindamm zu untersuchen, welche Kosten bei Anlage von Angebotsstreifen auf der Fahrbahn und Parken auf dem vorhandenen Radweg entstehen. Wenn die alternative Kostensituation günstiger ist, soll das Investitionsvorhaben so umgesetzt werden.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 14.09.2009
Für die Fraktion GRÜNE
Markl-Vieto Köhne
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Der Antrag wurde am 12.01.2010 in der 38. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz beraten und wie folgt geändert.
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es möglich ist, den vorgeschlagenen Angebotsstreifen unter weitgehender Weiternutzung der vorhandenen Radwegoberfläche für das Parken zu realisieren. Dabei müssten nur die Kantensteine an den durch Baumwurzeln hochgedrückten Stellen und ggf. der Unterstreifen und Teile der Radwegoberfläche saniert werden. Dem Stadtplanungsausschuss ist das Ergebnis der Prüfung mit einer Kostenabschätzung bis zur Aprilsitzung mitzuteilen.“
Die Fraktion der CDU ist dem Antrag in der geänderten Fassung beigetreten.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz wurde am 04.02.2010 in der 46. Sitzung des Haushaltsausschusses beraten und wiederum wie folgt geändert.
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es möglich ist, den vorgeschlagenen Angebotsstreifen unter weitgehender Weiternutzung der vorhandenen Radwegoberfläche für das Parken zu realisieren. Dabei müssten nur die Kantensteine an den durch Baumwurzeln hochgedrückten Stellen und ggf. der Unterstreifen und Teile der Radwegoberfläche saniert werden. Dem Stadtplanungsausschuss und dem Haushaltsausschuss ist das Ergebnis der Prüfung mit einer Kostenabschätzung bis zur Aprilsitzung mitzuteilen.
Für die Beauftragung von vorbereitenden Untersuchungen für das Bauvorhaben Kapitel 4212 Titel 738 22 dürfen – entgegen der Auflage B.2 des BVV-Beschlusses Nr. 762 vom 23.09.2009 – Bauvorbereitungsmittel bis zu einer Höhe von 15.000 € in Anspruch genommen werden.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
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Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 17.02.2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es möglich ist, den vorgeschlagenen Angebotsstreifen unter weitgehender Weiternutzung der vorhandenen Radwegoberfläche für das Parken zu realisieren. Dabei müssten nur die Kantensteine an den durch Baumwurzeln hochgedrückten Stellen und ggf. der Unterstreifen und Teile der Radwegoberfläche saniert werden. Dem Stadtplanungsausschuss und dem Haushaltsausschuss ist das Ergebnis der Prüfung mit einer Kostenabschätzung bis zur Aprilsitzung mitzuteilen.
Für die Beauftragung von vorbereitenden Untersuchungen für das Bauvorhaben Kapitel 4212 Titel 738 22 dürfen – entgegen der Auflage B.2 des BVV-Beschlusses Nr. 762 vom 23.09.2009 – Bauvorbereitungsmittel bis zu einer Höhe von 15.000 € in Anspruch genommen werden.
Rögner-Francke BVVorsteher
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