Die Bezirksverordnetenversammlung wird künftig vor Beschlussfassung im Bezirksamt über bauliche Vorhaben aus Programmen des Bundes bzw. des Landes Berlin konsultiert.
1. Das Bezirksamt informiert rechtzeitig die für die entsprechenden Bereiche zuständigen Fachausschüsse, in dessen Fachvermögen die baulichen Vorhaben angemeldet werden sollen, mit einer schriftlichen Vorlage
- über die Auswahl der einzelnen Vorhaben und die Darstellung der Ziele,
- über die Kostenansätze in den jeweiligen Haushaltsjahren,
- über die Begründung für die Aufnahme der Vorhaben in die jeweilige Programmliste,
- über die Prioritätensetzung und die Abwägung, die dieser zugrunde liegt
- sowie über die Änderung, die gegenüber Programmlisten aus Vorjahren vorgenommen werden sollen.
2. Die Ausschüsse geben nach Beratung der Einzelvorhaben eine Stellungnahme ab, die sie dem für Finanzen zuständigen Ausschuss zuleiten.
3. Der für Finanzen zuständige Ausschuss berät über die vorgelegten Programmlisten für bauliche Vorhaben und über die Stellungnahmen der jeweiligen Fachausschüsse. Der für Finanzen zuständige Ausschuss verfasst auf Grundlage der vorliegenden Stellungnahmen eine Empfehlung und leitet diese dem Bezirksamt zu.
4. Das Bezirksamt stellt regelmäßig nach Änderung einer Liste für bauliche Vorhaben aus Programmen des Bundes bzw. des Landes Berlin eine Gesamtübersicht über alle Maßnahmen zusammen, die aus Drittmitteln finanziert werden sollen, und leitet diese der BVV in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu. In der Vorlage werden die Ziele der Vorhaben und ihre Erläuterung, die Kostenansätze und die Prioritätensetzung dargestellt.