Drucksache - VI-0792  

 
 
Betreff: Wohnungslosigkeit abbauen - Hilfeangebote optimieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.06.2009 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.07.2009 
Fortführung der 25. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales federführender Ausschuss
03.11.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales vertagt   
09.03.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.05.2011 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen, 17.06.09
Beschlussempfehlung Ausschus Gesundheit, 32. BVV am 31.3.2010
VzK§13 BA, SB

1

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Aus der Anhörung zur Situation wohnungsloser Menschen in Pankow im Sozialausschuss am 5

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .05.2011

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0792/10

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Wohnungslosigkeit abbauen - Hilfeangebote optimieren

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 32. Tagung am 31.03.2010 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-0792/10

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass sich JobCenter Pankow, zuständige Abteilungen des Bezirksamtes und weitere betreuende und beratende Einrichtungen für diesen Personenkreis in diesem Bezirk (Notübernachtungen, niederschwellige Einrichtungen, Beratungsangebote, Träger von Angeboten nach § 67 – Betreutes Einzelwohnen BEW, Betreutes Gruppenwohnen BGW, Wohnungserhalt und Wohnungserlangung WuW, Übergangswohnen – sowie Betreiber von Wohnheimen) zeitnah zu einem „Fachgespräch Wohnungslosigkeit“ treffen.

Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu verbessern, Fragen der Prävention zu erörtern, Hilfeangebote zu optimieren, die Frage einer Sonderzuständigkeit beim JoCenter Pankow und beim Sozialamt zu prüfen und Voraussetzungen zur Gründung eines „Pankower Netzwerk Wohnungslosenhilfe“ zu schaffen.

Über die Umsetzung der Drucksache ist in der BVV Juni 2010 zu berichten.

 

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Im Sozialamt existiert seit Jahren ein eigenes Arbeitsgebiet für die Gewährung von Leistungen an wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen (Sachgebiete Soz S 1301 bis 1308). Auch im Sozialdienst des Sozialamtes gibt es seit langer Zeit eine spezielle Zuständigkeit (Soz S 1600 bis 1607). Insbesondere die für diesen Personenkreis zuständigen Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes haben seit Jahren stetigen Kontakt zu den Trägern in unserem Bezirk, die von Wohnungslosigkeit bedrohten oder bereits betroffenen Personen beraten oder betreuen. Die jeweiligen Ansprechpartner/innen sind hinreichend bekannt. Eine Intensivierung der Netzwerkarbeit zwischen dem Sozialamt und dem auf diesem Gebiet tätigen freien
Trägern ist einerseits nicht erforderlich, andererseits wäre sie angesichts der knappen Personalressourcen auch nicht leistbar, ohne die individuelle Betreuung der betroffenen Einzelpersonen zu gefährden.

 

Auch zwischen den für die Betreuung der von Wohnungslosigkeit bedrohten oder bereits betroffenen Personen zuständigen Arbeitsgruppen des Sozialamtes und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters Pankow bestehen seit Jahren die zur Regelung grundsätzlicher oder Einzelfallangelegenheiten notwendigen Kommunikationsstrukturen. Auch hier sind die jeweiligen Ansprechpartner/innen hinreichend bekannt. Die direkte telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Mitarbeiter/innen des Jobcenters ist ebenso wie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes gegeben. Das Nutzen der Servicenummer des Jobcenters Pankow ist nicht erforderlich.

 

Am 07.01.2010 wurde zwischen dem Jobcenter Pankow und dem Bezirksamt bezüglich der Zusammenarbeit bei der psychosozialen Betreuung der leistungsberechtigten Personen des Jobcenters durch den Sozialdienst des Sozialamtes eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung sieht insbesondere hinsichtlich der Betreuung der Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits betroffen sind, eine enge Zusammenarbeit vor. Insbesondere bezüglich des gegenseitigen Informationsaustausches bei Personen, die bereits Leistungen gem. §§ 67f SGB XII erhalten, wurden am 21.05.2010 konkretisierende Absprachen zwischen dem Jobcenter und dem Sozialamt getroffen.

 

Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der bekannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes die damaligen Arbeitsgemeinschaften gem. § 44b SGB II (in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung) nicht hat über den 31.12.2010 hinaus Bestand haben und die neuen Strukturen erst kurz vor Ablauf des Jahres 2010 bekannt wurden, war es erst nach Bildung der (neuen) gemeinsamen Einrichtungen gem. § 44b SGB II (in der ab dem 01.01.0211 gültigen Fassung) sinnvoll, die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Sonderzuständigkeit beim Jobcenter Pankow prüfen zu lassen. Da es sich hierbei um eine Regelung zur Organisation der gemeinsamen Einrichtung handeln würde, müsste die Einrichtung einer entsprechenden Sonderzuständigkeit durch die paritätisch besetzte Trägerversammlung beschlossen werden.

 

Zwischen der Bundesagentur für Arbeit (als Träger der Leistungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II), vertreten durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und dem Land Berlin (als Träger der Leistungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II), vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurde am 17.12.2010 die Vereinbarung nach § 44b Abs. 2 SGB II abgeschlossen, die mit Wirkung zum 01.01.2011 in Kraft trat. Diese Vereinbarung sieht auch vor:

„Für den Bereich der Wohnungsnotfallhilfe (Mietschulden, Räumungsklagen, Wohnraumversorgung für Wohnungslose, Prävention) sowie für die Leistungserbringung für Wohnungslose werden organisatorische und personelle Vorkehrungen getroffen, um eine umfassende und effektive Leistungsgewährung in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern zu gewährleisten.“

 

Die Trägerversammlung des Jobcenters Pankow hat in der konstituierenden Sitzung am 05.01.2011 beschlossen, „dass grundsätzlich alle gemäß SGB II von der Trägerversammlung zu treffenden Beschlüsse zur Umsetzung der Vereinbarung nach § 44b SGB II, die zwischen der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Regionaldirektion Berlin-Branden­burg und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am 17.12.2010 geschlossen wurde, als gefasst gelten. Sofern es die Vereinbarung vorsieht, können zur Konkretisierung und/oder Ergänzung einzelner Punkte der Vereinbarung nach § 44b SGB II - im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs der Trägerversammlung nach 44c SGB II - die gegebenenfalls erforderlichen Beschlüsse gesondert gefasst werden.“ Damit gilt auch die in der am 17.12.2010 geschlossenen Vereinbarung nach § 44b Abs. 2 SGB II enthaltene Regelung für den Bereich der Wohnungsnotfallhilfe direkt für das Jobcenter Pankow.

 

Nach Ablauf der ersten drei Monate des Bestehens der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Pankow wurde das Jobcenter um einen Bericht bezüglich der Sicherstellung der umfassenden und effektiven Gewährung von Leistungen an von Wohnungslosigkeit bedrohten oder bereits betroffenen Personen gebeten. Das Jobcenter hat hierzu mitgeteilt:

 

„In den vergangenen Jahren wurde nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Wohnungslosen und dem Personenkreis nach §67 SGB XII im Jobcenter Pankow eine gut funktionierende Betreuung und Anliegensbearbeitung etabliert.

Sowohl in der Vermittlung, wie auch in der Leistungsbearbeitung sind generell positive Erfahrungen mit der aktuellen Betreuungssituation gemacht worden. Die Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst ist gut koordiniert und läuft einwandfrei.

Für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sind die Fallmanager für diesen Personenkreis geschult. Sowohl die Fallmanager, wie auch die Mitarbeiter der Eingangszonen und des Leistungsbereiches sind für die o.g. Personengruppen sensibilisiert.

Bisher wurden keine gravierenden Problemlagen von Seiten Soz an das Jobcenter herangetragen, die eine Änderung der Strukturen rechtfertigen. In schwierigen Einzelfällen und akuten Problemlagen konnte bislang immer adäquat geholfen werden.

Eine Bündelung des Personenkreises in einem Team birgt ein erhöhtes Konfliktpotential und die psychische Belastung der Mitarbeiter steigt deutlich. Dies ist aus Sicht des betrieblichen Gesundheitsmanagements nicht zu befürworten.

Durch die Verteilung der Personen auf alle Teams kann auch beim Ausfall von Mitarbeitern weiterhin eine sinnvolle Versorgung von Notfällen stattfinden. Sollte es zu Ausfällen in einem möglichen Sonderteam kommen, so kann in Notfallsituationen ggf. nicht mehr angemessen reagiert werden. Weiterhin würde die Betreuung des Personenkreises einer Stigmatisierung gleichen, wenn hierzu ein eigenes Team eingerichtet würde.

All diese negativen Aspekte sind im Jobcenter Pankow nicht gewünscht.

Daher ist aus Sicht des Jobcenters Pankow zum Wohl des Personenkreises die aktuelle Struktur im Jobcenter die bestmögliche Lösung zur Betreuung.

Das Jobcenter Pankow steht weiterhin für die Netzwerkarbeit zu diesem Thema zur Verfügung und bringt sich mit den gesammelten Erfahrungen gerne ein.

Dies geschieht bereits in diversen Arbeitskreisen und wird ständig gelebt. Hierzu hat u.a. auch die Kooperationsvereinbarung beigetragen.

Dem Wunsch zur besseren Kontaktaufnahme für Betreuer von Wohnungslosen kommt das Jobcenter gerne nach. Hierzu können im Rahmen der aktuellen Struktur des Jobcenters folgende Möglichkeiten aufgezeigt werden:

·      Kontaktaufnahme per Mail an das virtuelle Teampostfach (das Postfach wird mehrfach täglich bearbeitet)

·      Kontaktaufnahme per Fax an das Teamfax bei datenschutzrelevanten Anfragen

·      Terminvergabe über das Servicecenter bei persönlichem Beratungswunsch – bei Terminvergabe werden Wartezeiten vermieden

·      Kontaktaufnahme über das Servicecenter für allgemeine Fragen – wenn der Betreuername mit Vollmacht hinterlegt ist, kann dieser auch über das Servicecenter Informationen erhalten; sollte das Anliegen im Servicecenter nicht abschließend geklärt werden können, erfolgt ein zeitnaher Rückruf durch das Jobcenter Pankow

·      Bekanntgabe der Fallmanager und deren telefonischer Erreichbarkeit im Einzelfall, wenn dies für den Fall sinnvoll und notwendig ist

Aus Sicht des Jobcenters Pankow sind die aktuellen Strukturen gut und hilfreich, um sowohl dem o.g. Personenkreis, wie auch allen anderen Kunden des Jobcenters zeitnah und kompetent Hilfe und Beratung bieten zu können.“

 

Das Bezirksamt schließt sich der Einschätzung des Jobcenters Pankow an.

 

Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Christine Keil                                                                      Lioba Zürn-Kasztantowicz

Stellv. Bezirksbürgermeisterin                            Bezirksstadträtin für             

                                                        Gesundheit, Soziales, Schule u. Sport

 

 

 
 

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