Drucksache - 1538/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Catering-Unternehmen, die die Schulen mit Essen beliefern, den Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe akzeptieren und ihre Mitarbeiter danach bezahlen. -Schlussbericht-
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Catering-Unternehmen, die die Schulen mit Essen beliefern, den Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe akzeptieren und ihre Mitarbeiter danach bezahlen. Die Ausschreibung für das kostenbeteiligungsfreie Schulmittagessen fand turnusgemäß im Jahr 2020 statt. Grundlage der Ausschreibung war der geltende Landesmindestlohn. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat mit dem Änderungspaket zur europaweiten Ausschreibung die Caterer dazu verpflichtet, mit einem Mindestlohn von 12,50 € zu kalkulieren. Für das Bezirksamt ist diese Verpflichtung eine ausreichende Grundlage für eine faire Entlohnung der Mitarbeiter*innen der Catering-Unternehmen.
Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 11. Mai 2021
Hikel Korte Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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