Drucksache - 1524/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV Neukölln erkennt an, dass ein von Menschen verursachter Klimawandel die Lebensgrundlagen unseres Planeten gefährdet und dass die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen eine Aufgabe von höchster Priorität auch für den Bezirk Neukölln ist. Die BVV ersucht daher das Bezirksamt Neukölln, angesichts dieser für Mensch und Umwelt immer bedrohlicher werdenden Entwicklung symbolisch den Klimanotstand für den Bezirk Neukölln festzustellen. Das Bezirksamt wird ersucht, seine Beschlüsse darauf zu überprüfen, mit welchen Klimabelastungen der jeweilige Beschluss verbunden ist. Berichte an die Senatsverwaltung gemäß § 9 EWG Berlin werden der BVV zur Verfügung gestellt.
Der Bezirk hat bereits Schritte auf dem Weg zu Ressourcenverträglichkeit und Klimaneutralität unternommen, z.B. durch:
der Klimanotstand macht jedoch eine Intensivierung der Anstrengungen auf dem Weg zu einer ressourcenverträglichen und klimaneutralen Stadt nötig. Dazu wird das Bezirksamt gebeten,
Das Bezirksamt wird gebeten, sich in Gremien auf Landesebene für eine Erweiterung der Handlungsoptionen zur Bekämpfung des Klimanotstands und für eine sozial gerechte Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen.
Begründung: Durch verschiedene Förderprogramme, vor allem die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums, fördern Bundesregierung und Senat von Berlin wirksame Klimaschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen, in der Wirtschaft, bei Verbraucher*innen und in Schulen und Bildungseinrichtungen. Diese Gelder gilt es nutzbar zu machen, um Klimaschutz in Neukölln sozial gerecht umzusetzen, denn der Klimawandel ist eine existenzielle Bedrohung für das Fortbestehen der Menschheit und der Natur. Mit zunehmender Geschwindigkeit schmelzen Gletscher ebenso wie das Eis an den Polen; der Meeresspiegel steigt. Extreme Wetterereignisse wie der Hitzesommer 2018 sowie Starkregen, Stürme, Dürren und Überschwemmungen werden häufiger, Niederschlag wird unberechenbarer und insgesamt geringer. Das durch den Klimawandel verstärkte Artensterben birgt unabsehbare Konsequenzen für das Ökosystem Erde. Darunter leidet Mitteleuropa bereits heute, Menschen im globalen Süden sehen ihre Lebensgrundlage und ihren Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse in ihren Heimatländern stark bedroht. Das Anwachsen der weltweiten Migration wird die Folge sein, wenn den Folgen des Klimawandels nicht gegengesteuert wird. Letzten Endes werden aber vor allem kommende Generationen die Rechnung für die seit der Industrialisierung stark steigenden Treibhausgasemissionen, den hohen Ressourcenverbrauch sowie die dramatische Verringerung der Arten und deren Folgen zahlen müssen. Um dem zu begegnen und die Erde lebenswert zu erhalten, sind alle politischen Ebenen gefragt: Die internationale Staatengemeinschaft hat sich 2015 im Pariser Klimaabkommen darauf geeinigt, die globale Erwärmung auf unter 2° Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu beschränken und sogar einen Temperaturanstieg auf unter 1,5° Celsius anzustreben. Zudem gilt es, in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts Treibhausgasneutralität herzustellen und den Ressourcenverbrauch auf ein umweltverträgliches Maß zu reduzieren. Um diese Ziele zu erreichen, müssen alle Länder laut dem Sonderbericht des Weltklimarats vom Oktober 2018 menschengemachte Treibhausgasemissionen bis 2030 weltweit um 40% gegenüber dem Niveau von 2010 reduzieren. Dazu muss auch Neukölln seinen Beitrag leisten! -Schlussbericht-
Der Beschluss beinhaltet unterschiedliche Arbeitsaufträge an die Verwaltung, zu denen zusammengefasst berichtet wird. Unabhängig dieser Berichterstattung sind die dort aufgeführten Tätigkeiten als eine kurz-, mittel- bzw. langfristige Aufgabenstellung an die Verwaltung zu betrachten. In der Stabsstelle für Dialog und Zukunft konnte eine Stelle für die Aufgaben eines Klimaschutzbeauftragte/n identifiziert werden, die zwischenzeitlich mit einem Besetzungsverfahren mit einer Person besetzt ist. Die Seite des Klimaschutzbeauftragten informiert über aktuelle Projekte in Neukölln als auch weitere Informationen. Eine externe Seite wird nicht als zielführend erwogen. Mit der Zuordnung der Aufgabe Klimaschutz zur Stabsstelle gab es eine organisatorische Anpassung und die Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz wurde mit den bestehenden Mitarbeitenden gebildet. Hier werden die Aufgabengebiete – Koordinatorin für kommunalpolitische Entwicklungspolitik (Nachhaltigkeitsbeauftragte), Projektleiterin der Bewegung „Schön wie wir – für ein lebenswertes Neukölln und der Klimaschutzbeauftragte – zusammengefasst. Die beiden erstgenannten Arbeitsgebiete haben bereits zum Klimaschutz thematische Überschneidungen und dort bestehen unterschiedliche Vernetzungen und Gremien. Dies vorangestellt, ist zu hinterfragen, wie bereits bestehende Gremien -wie z.B. die Steuerungsgruppe Faire Trade Town – hin zu einem Klimabeirat entwickelt wird oder aber diese bestehenden Gremien punktuell zu klimaschutzrelevanten Themen miteinbezogen werden können. Bereits jetzt setzt die Stabsstelle für Dialog und Zukunft/ Koordinierungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz mehrere Projekte zum Klimaschutz um, wie z.B. die Mehrwegberatung für Gastronomiebetriebe im Reuterkiez oder auch die junge (kommunale) flotte in Zusammenarbeit mit dem ADFC. Die Einwerbung von weiteren Fördermitteln aus Landes-, Bundes- oder EU-Töpfen ist eine mittel- bis langfristige Aufgabe. Sie hängt jedoch auch von den zu diesem Zweck einzusetzenden Eigenmitteln des Bezirksamtes und personellen Ressourcen ab, um drittmittelfinanzierte Projekte umsetzen zu können. In Ergänzung zur Stabstelle liefert der bezirkliche Energiebeauftragte haustechnische und energetische Daten und Input zu den bezirklichen Liegenschaften und steht beratend zur Verfügung. Die jährlichen Energieverbräuche und CO2-Emisionen werden auf der Website des Bezirkes veröffentlich. Die Sanierung der ältesten Heizungsanlagen wird vorangetrieben und gleichzeitig wird versucht, umweltfreundlichere Energieträger zu wählen. Die Versickerung von Regenwasser vor Ort wird bei jeder Sanierungs- und Neubaumaßnahme gemäß den Empfehlungen der Berliner Regenwasseragentur und den Einleitbeschränkungen der Berliner Wasserbetriebe umgesetzt. Die Einrichtung von Gründächern und/oder Solardächern wird gem. EWG Bln bei jeder Sanierung geprüft und wenn möglich umgesetzt.
Im Dezember 2020 unterzeichnete Bezirksbürgermeister Hikel und die Berliner Stadtwerke das erste Vertragspaket zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern der bezirklichen Liegenschaften. Die ersten Anlagen werden 2021 errichtet. Dieser Prozess wird kontinuierlich fortgesetzt. Die Teilnahme an Forschungsprojekten, wie z.B. zur Urbanen Wärmewende und die Mitarbeit in berlinweiten Arbeitsgruppen ist regelmäßiger Bestandteil der Arbeit. Generell wird der neue Klimaschutzbeauftragte die BVV in den zuständigen Ausschüssen über seine Arbeit berichten. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 25. Mai 2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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