Drucksache - 1628/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Fußgängerampelzeit bei der Überquerung der Späthstraße / Einmündung in die Buschkrugallee verlängert werden kann. (Futterhaus)
-Schlussbericht-
Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - Verkehrslenkung Berlin - gewandt und gebeten, die Grünphase für Fußgänger an der Ampelanlage Buschkrugallee / Späthstraße zu verlängern. Die Senatsverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass Fußgänger die Späthstraße nicht innerhalb der kurzen Grünphase queren können. Derzeit schaltet die Fußgängerampel häufig schon auf halber Strecke auf Rot um. Dies führt bei vielen Fußgängern an dieser stark frequentierten Kreuzung mit viel Abbiegerverkehr aus allen Richtungen zu Verunsicherungen.
Die Senatsverwaltung hat den Antrag abgelehnt und dazu mit Schreiben des Herrn Staatssekretärs Kirchner vom 11.09.2017 mitgeteilt, dass die Anlage überprüft wurde und störungsfrei läuft. Die Fußgängergrünphasen sind tageszeitabhängig unterschiedlich geschaltet und so bemessen, dass eine Richtungsfahrbahn mindestens bis zur Hälfte gequert werden kann. Durch die darauf folgende großzügige Schutzzeit ist gewährleistet, dass Fußgänger die Fahrbahn noch gesichert verlassen können, bevor der Verkehrsstrom einsetzt. Die den Verkehrsbelastungen angepasste Programmierung lässt leider nicht immer das Überqueren beider Richtungsfahrbahnen in einem Zuge zu. So muss in den Verkehrsspitzenzeiten ein Aufenthalt auf der Mittelinsel in Kauf genommen und die nächste Grünphase abgewartet werden. Die Verkehrssicherheit der Fußgänger ist dadurch gewährleistet; eine Verlängerung der Fußgängergrünphase muss zur Vermeidung von zusätzlichen Rückstaus in der Späthstraße und der Blaschkoallee abgelehnt werden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . November 2017
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin |
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