Drucksache - 1508/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden von Schönefeld/Brandenburg einen begeh- und befahrbaren Übergang für Fußgänger und Fahrradfahrer an der Böschung zwischen der Erschließungsstraße des Neubaugebietes auf Brandenburger Seite und der Ringslebenstraße auf Neuköllner Seite entlang des ausgeschilderten Mauerwegs zu schaffen, da dort bisher kein gefahrloser Übergang aufgrund des unbefestigten Höhenunterschiedes möglich ist.
-Schlussbericht-
Die im Juni 2016 mit der Gemeinde Schönefeld geführten Gespräche zur Herstellung einer Fuß- und Radwegeverbindung im Grenzbereich zwischen Ringslebenstraße und Groß-Ziethen sind ergebnislos verlaufen. Der Bürgermeister der Gemeinde Schönefeld forderte vom Bezirksamt die Zustimmung für eine Öffnung, die auch dem Kfz-Verkehr die Möglichkeit eröffnet, nach Neukölln auf kurzem Weg zu fahren. Darüber hinaus wurde die Forderung erhoben, dass das Bezirksamt die Kosten für die Anpassungsmaßnahmen trägt, da der Mauerweg schließlich eine Sache des Landes Berlin sei.
Eine Öffnung für den Kfz-Verkehr wurde vom Bezirksamt abgelehnt, da eine solche Verbindung nur zu Schleichverkehren durch die angrenzenden Neuköllner Wohngebiete führen würde. Das Straßen- und Grünflächenamt hat im Rahmen der Investitionsplanung eine Baumaßnahme angemeldet, die zum Ziel hat, eine direkte Verbindung auf einem parallel zur Landesgrenze Brandenburg verlaufenden Teilstück der ehemaligen Kolonie Grüner Stern herzustellen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . August 2017
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin |
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