Auszug - Bebauung der Buckower Felder sozialverträglich gestalten
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass die so genannte „Berliner Mischung“ bei der Bebauung der Buckower Felder eingehalten wird. Dazu gehört besonders, dass die Vermietungsquote für WBS-Anspruchsberechtigte nicht höher als 30 Prozent liegen darf. Zur Förderung von Wohneigentum für Familien muss die Eigentumsquote deutlich über fünf Prozent liegen.
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs stellt ein infrastrukturelles Problem dar. Ein Verzicht auf ein Kfz bei einer Wohnung unmittelbar am Stadtrand ist nur wenig realistisch. Da die Kapazität der Straßen begrenzt ist - am Buckower Damm ohnehin - muss hier Vorsorge getroffen werden. Sollte die Prüfung der Belegung umliegender Parkhäuser ergeben, dass hier ein Bedarf besteht, der nicht gedeckt werden kann, müssen beim Neubau (Tief-) Garagen vorgesehen werden.
Zum Erhalt des sozialen Friedens ist es zwingend erforderlich, dass die Versorgung mit Kitaplätzen und die Errichtung einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung gewährleistet wird.
Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gr. FDP zugestimmt. Damit ist die Beschlussempfehlung beschlossen. |
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