Drucksache - 0337/XX  

 
 
Betreff: Bebauung der Buckower Felder sozialverträglich gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Lanske, UteFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
18.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
13.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Vorberatung
09.11.2017 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Stadt/Wohnen
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass die so genannte „Berliner Mischung“ bei der Bebauung der Buckower Felder eingehalten wird. Dazu gehört besonders, dass die Vermietungsquote für WBS-Anspruchsberechtigte nicht höher als 30 Prozent liegen darf. Zur Förderung von Wohneigentum für Familien muss die Eigentumsquote deutlich über nf Prozent liegen.

 

Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs stellt ein infrastrukturelles Problem dar. Ein Verzicht auf ein Kfz bei einer Wohnung unmittelbar am Stadtrand ist nur wenig realistisch. Da die Kapazität der Straßen begrenzt ist - am Buckower Damm ohnehin - muss hier Vorsorge getroffen werden. Sollte die Prüfung der Belegung umliegender Parkhäuser ergeben, dass hier ein Bedarf besteht, der nicht gedeckt werden kann, müssen beim Neubau (Tief-) Garagen vorgesehen werden.

 

Zum Erhalt des sozialen Friedens ist es zwingend erforderlich, dass die Versorgung mit Kitaplätzen und die Errichtung einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung gewährleistet wird.

 
 

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