Auszug - Berufung von beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter.
Gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 8 AG KJHG gehört dem Jugendhilfeausschuss auch eine aus dem Integrationsausschuss benannte Person an. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch den Integrationsausschuss selbst.
Beratendes MitgliedStellv. beratendes Mitglied
Frau Eva-Marie SchoenthalFrau Ülker Bayraktar
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird bei 1 Enthaltung AfD beschlossen. |
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