Drucksache - 0205/XX  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Oeverdieck, LarsOeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
21.06.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter.

 

Gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 8 AG KJHG gehört dem Jugendhilfeausschuss auch eine aus dem Integrationsausschuss benannte Person an. Die Benennung erfolgt gem. § 35 Abs. 8 AG KJHG durch den Integrationsausschuss selbst.

 

 

Beratendes MitgliedStellv. beratendes Mitglied

 

Frau Eva-Marie SchoenthalFrau Ülker Bayraktar

 
 

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