Auszug - Genehmigung für Gaststätten
Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, Gaststätten die Bewirtung an Sitzplätzen auf der gegenüberliegenden Straßenseite nicht grundsätzlich zu versagen, sondern die jeweils herrschenden Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Herr Szczepanski weist darauf hin, dass das Bezirksamt sich mit der Thematik bereits befasst und hierbei bekräftigt hat, dass es keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine solche Nutzung hat. Anders als im Antrag ausgeführt, erfolgt keine pauschale Versagung. Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung nach Abwägung der Interessenslagen sowie der straßenverkehrsrechtlichen, ordnungsrechtlichen und städtebaulichen Gegebenheiten vor Ort.
Um eine möglichst einheitliche Genehmigungspraxis sicherzustellen, hat die Verkehrslenkung Berlin empfehlende Richtlinien erlassen. Grundlage für eine Entscheidung im Einzelfall sind jedoch insbesondere die Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden, die die örtlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Antragstellung nach verschiedenen Kriterien bewerten. Es handelt sich z.B. um die Polizei hinsichtlich möglicher verkehrssicherheitsrechtlicher Gefährdungen, das Straßen- und Grünflächenamt als Straßenbaulastträger, die Straßenverkehrsbehörde in Hinblick auf Baustellen, den allgemeinen Ordnungsdienst in Bezug auf Lärm, Müll und andere ordnungsrechtliche Aspekte oder den Fachbereich Stadtplanung (Erhaltungsgebiete, Denkmalschutzgebiete, städtebauliches Bild).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass dem Antrag in der Verwaltungspraxis bereits jetzt gefolgt wird.
Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt. |
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