Tagesordnung - 32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau  

 
 
Bezeichnung: 32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
Datum: Mi, 02.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung 2. Bauabschnitt Karl-Marx-Straße      
Ö 3  
Harry-Wollenschlaeger-Platz  
1505/XIX  
Ö 4  
Teilnahme am Bundeswettbewerb Klimaschutz im Radverkehr Drs.: 1514/XIX      
Ö 5  
Verlängerung der Busspur an der Sonnenallee  
1515/XIX  
Ö 6  
Füttern verboten  
1507/XIX  
Ö 7  
Berliner Mauerweg für Fußgänger und Radfahrer wiederherstellen  
1508/XIX  
Ö 8  
Radstreifen auf der Karl-Marx-Straße  
1516/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob die ohnehin geplante durchgängige Auszeichnung von Radstreifen auf der Karl-Marx-Straße in beiden Richtungen, beginnend ab Hermannplatz, möglichst zeitnah und nicht erst im Zuge der Umbaumaßnahmen umzusetzen ist.

 

Begründung:

Der letzte Bauabschnitt des Umbaus der Karl-Marx-Straße rückt in immer weitere Ferne, hierfür stehen laut aktueller Investitionsplanung frühestens 2020 Gelder zur Verfügung. Zur kurzfristigen Verbesserung des Fahrradverkehrs in Neukölln sollte die kostengünstige Ausweisung des ohnehin geplanten Radstreifens erfolgen (Markierung + Beschilderung).

 

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz haben eine Planung in Auftrag gegeben, in der verschiedene Führungsformen für den Radverkehr in der Karl-Marx-Straße im Abschnitt zwischen Hermannplatz und Weichselstraße untersucht werden sollen. Konkret werden zwei Varianten zur Führung des Radverkehrs untersucht. Erstens die klassische Form der Radfahrstreifen und zweitens die Einrichtung von Protected Bike Lanes. Erste Ergebnisse wurden dem zuständigen Fachausschuss der BVV bereits vorgestellt, wobei die Entscheidung letztendlich allein der Verkehrslenkung Berlin obliegt.

 

In Abwägung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Lösung muss die Verkehrslenkung entsprechende Verkehrszeichenpläne anordnen. Es ist geplant, die Planungs- und Bauvorbereitungsarbeiten in 2017 abzuschließen und im Anschluss daran den Radfahrstreifen im Frühjahr 2018 zu realisieren.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den       . August 2017

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

   
    24.02.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.11 - überwiesen
    Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau wird zugestimmt

Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau wird zugestimmt.

   
    02.03.2016 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 8 - vertagt
    Herr Wewer von der Fraktion der Grünen setzt sich für die Markierung eines Radfahrstreifens in der Karl-Marx-Straße zwischen Werbellinstraße und Hermannplatz ein

Herr Wewer von der Fraktion der Grünen setzt sich für die Markierung eines Radfahrstreifens in der Karl-Marx-Straße zwischen Werbellinstraße und Hermannplatz ein. Er weist darauf hin, dass die Anlage eines Radfahrstreifens ohnehin im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen in der Karl-Marx-Straße (3. Bauabschnitt) vorgesehen ist und schon jetzt mit einfachen Mitteln realisiert werden könnte.

 

Herr Bezirksstadtrat Blesing erklärt, dass für die Einrichtung eines Radfahrstreifens vielfach auch eine komplette Umgestaltung des Straßenprofils und zudem eine Anordnung durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) erforderlich ist. Darüber hinaus stehen dem Bezirksamt für diese Maßnahme keine Mittel zur Verfügung, so dass die Finanzierung über SenStadtUm erfolgen müsste. Er weist darauf hin, dass auch reine Markierungsarbeiten zu erheblichen Kosten führen können wie die Arbeiten im Tempelhofer Weg bewiesen haben. Eine Bewilligung der Mittel ist jedoch vor dem Hintergrund der ab 2018 vorgesehenen Neugestaltung der Karl-Marx-Straße sehr fraglich.

 

Herr Voskamp bestätigt diese Auffassung und weist ergänzend auf die straßenrechtlichen Vorgaben und erforderlichen Mindestmaße für die Anlage eines Radfahrstreifens hin, der eine Mindestbreite von 1,6 m sowie zusätzlich 0,5 m für den Schutzstreifen aufweisen muß. Aus seiner Sicht ist fraglich, ob die erforderlichen Fahrbahnbreiten im gesamten Straßenabschnitt zur Verfügung stehen.

 

Herr Kasap von den Piraten erklärt, dass ggf. auch nur der Radfahrstreifen ohne Schutzstreifen angelegt werden sollte, da so immer noch Verbesserungen für den Radfahrverkehr erzielt werden. Die Fraktionen der SPD und Grünen sprechen sich gegen ein Provisorium aus und bitten, zunächst die bestehenden Fahrbahnbreiten und Straßenprofile zu überprüfen.

 

Herr Voskamp sagt eine Überprüfung zu; er weist jedoch darauf hin, dass die Ermittlung der Fahrbahnbreiten im gesamten Abschnitt aufwendig ist und einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass die weitere Beratung des Antrages erst wieder in der Mai- oder Juni-Sitzung erfolgen wird.

 

Die Fraktion der Grünen stellt den Antrag daraufhin zurück.

   
    01.06.2016 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr Wewer erinnert, dass der Antrag schon diskutiert wurde und das Bezirksamt die Situation prüfen wollte

Herr Wewer erinnert, dass der Antrag schon diskutiert wurde und das Bezirksamt die Situation prüfen wollte.

 

Herr Voskamp berichtet, dass es hier um insgesamt 630 m Straße geht, die eine Gesamtfahrbahnbreite von 21 m und einen Mittelstreifen von 3 m  hat. Es bleiben pro Seite 9 m abzüglich der 2,50 m für den ruhenden Verkehr. Es wäre möglich unter Einschränkung des Kfz- Verkehrs, die Parkflächen zu erhalten. Dann könnte man Radangebotsstreifen wie z. B. in der Werbellinstraße markieren. Nach Regelplan muss dieser 2,10 m betragen. Damit müsste man von den Fahrbahnen insgesamt 4,40 m wegnehmen, so dass ein zweispuriges Fahren nicht mehr möglich ist. Die Kosten belaufen sich auf etwa 128.000 Euro. Herr Scharmberg fragt, ob auch die Straße ausgebessert werden müsste, was Herr BzStR Blesing bestätigt. Die Kosten setzen sich nur aus einem geringen Teil aus der Markierung zusammen, sondern fließen vor allem in den Straßenbau, der zwingend notwendig ist, da die Fahrbahn marode ist. Die Asphaltreparatur kostet allein etwa 55.000 Euro. Dann muss die Ampelanlage durch die VLB angepasst werden, was in etwa 25.000 Euro kostet. Mit Baunebenkosten wie Verkehrssicherung, Baustelleneinrichtung etc. und Mehrwertssteuer kommen dann etwa 128.000 Euro zusammen. Das würde das Budget der Straßenunterhaltung erheblich belasten. Für alle Straßen und Gehwege stehen Neukölln in dem Unterhaltungstitel nur 1,8 Mio. zur Verfügung.  In diesem Jahr sind keinesfalls mehr Mittel dafür übrig.

 

Herr Mahlo fragt nach der Nutzbarkeit der Maßnahme. Herr BzStR Blesing erklärt, dass dies nur für 4 Jahre als eine Übergangslösung gelten kann, da die Straße in 2021 umgebaut wird und auch die BVG bereits signalisiert hat, die Tunneldecke der U-Bahn sanieren zu müssen.

 

Frau Emde erklärt zur Situation, dass der Radfahrer so lange gut fahren kann, solange keine Fahrzeuge in zweiter Reihe geparkt werden. Herr Voskamp erinnert, dass die Karl-Marx-Straße auch im städtebaulichen Fokus steht und jegliche Maßnahme an der Stelle nur eine Übergangslösung sein kann. Es kann nicht einfach eine Markierung aufgebracht werden, ohne die Straße an sich anzufassen. Auf Nachfrage von Frau Emde stellt Herr Voskamp klar, dass eine Maßnahme aus dem Schlaglochsanierungsprogramm keinesfalls finanziert werden kann, denn diese Maßnahmen müssen angemeldet werden und konterkarieren die Maßnahmen, für die Sanierungsmittel oder Mittel aus der Investitionsplanung zur Verfügung gestellt werden. Insoweit würde eine Ablehnung der Maßnahme durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erfolgen. Die Anordnung der Markierung ist zudem eine Entscheidung der Verkehrslenkung Berlin.

 

Herr Kupfer erklärt zur Situation, dass diese unbefriedigend ist. Herr Preuß erklärt, dass er die Maßnahme zu kostenintensiv einschätzt. Er bringt den Vorschlag, den Antrag dahingehend zu ändern, dass daraus ein Prüfauftrag entstehen soll: „ Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob die ohnehin geplante durchgängige Auszeichnung von Radstreifen auf der Karl-Marx-Straße in beiden Richtungen beginnend ab Hermannplatz möglichst zeitnah und nicht erst im Zuge der Umbaumaßnahmen umzusetzen ist. Die Finanzierung soll nicht zu Lasten der bezirklichen laufenden Unterhaltung gehen.“

Herr BzStR Blesing findet den Vorschlag akzeptabel, erinnert ausdrücklich an das neue Berechnungsmodell. Der Bezirk hat 200.000 Euro weniger erhalten, was bedeutet, dass wir insgesamt 10 % weniger Unterhaltungsmittel haben als die ursprüngliche Summe in den Vorjahren war.

Im Ergebnis wird der Änderungsantrag einstimmig beschlossen.

 

 

 

   
    06.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.20 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

zur Kenntnis genommen

Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Protokollabstimmung      
Ö 12  
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