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Auf dieser Seite finden Sie eine übergreifende Darstellung der Berichterstattung zum Integrierten Sozialprogramm (ISP).
Zunächst werden auf dieser Seite zentrale sowie programmweite Entwicklungen, Kennzahlen und Einordnungen zusammengefasst dargestellt. Vertiefende Informationen zu den einzelnen Angebotsbereichen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.
Die schriftlichen Inhalte der Webseite entsprechen jeweils dem aktuellen, im Zweijahresrhythmus erscheinenden Jahresbericht, derzeit dem Jahresbericht 2023–2024. Die dargestellten Tabellen und Grafiken werden davon unabhängig unterjährig um aktuelle Jahresdaten ergänzt, sobald diese vorliegen.
Am Seitenende stehen zudem Anlagen sowie Jahresberichte aus vergangenen Berichtszeiträumen zum Download bereit.
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Seit 2011 setzen das Land Berlin und die Berliner Wohlfahrtsverbände gemeinsam das Integrierte Sozialprogramm unter dem Dach des 3. Rahmenfördervertrages um. Dieser war auf fünf Jahre (2021 – 2025) angelegt und umfasste neben dem Integrierten Sozialprogramm (ISP) auch das Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren (IFP-STZ) und das Integrierte Gesundheits- und Pflegeprogramm (IGPP). Im Integrierten Sozialprogramm (ISP) wurden im Berichtszeitraum eine Vielzahl gesamtstädtisch ausgerichteter niedrigschwelliger sozialer Angebote durch Zuwendungen gefördert.
Die Angebotsbereiche des Integrierten Sozialprogramms bilden ein breites Spektrum niedrigschwelliger Unterstützungsangebote ab, die auf unterschiedliche Lebenslagen zugeschnitten sind: Die Besuchs- und Begleitdienste im Angebotsbereich 1 fördern die soziale Teilhabe von älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen. Die Migrationssozialdienste des Angebotsbereichs 2 unterstützen Menschen mit Migrationsgeschichte bei Orientierung und Integration. Die Angebote für Menschen mit Behinderungen im Angebotsbereich 3 stärken die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe. Die Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe des Angebotsbereichs 4 richtet sich an Menschen in besonders prekären Lebenslagen und trägt zur Stabilisierung ihrer Situation bei. Die Spitzenverbandsförderung ergänzt diese Angebotsstruktur durch fachliche Koordination und Weiterentwicklung auf übergeordneter Ebene.
Ein wichtiger Vertragsbestandteil im 3. Rahmenfördervertrag ist die gemeinsame Berichterstattung durch die Senatsverwaltung und die LIGA auf der Grundlage von im Kooperationsgremium abgestimmten Standards für jedes der drei Förderprogramme. Die abgestimmten Standards wurden vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 25.08.2021 zur Kenntnis genommen. Der vorliegende Bericht umfasst den Zeitraum 2023 bis 2024. Er gibt einen Überblick über die erfolgreiche Zusammenarbeit der Vertragsparteien im Integrierten Sozialprogramm bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der bedarfsorientierten niedrigschwelligen gesamtstädtischen Angebotsstruktur in den oben angesprochenen vier Angebotsbereichen sowie in der Spitzenverbandsförderung.
Im Berichtszeitraum wurden im Integrierten Sozialprogramm (ISP) durchgehend 111 Projekte gefördert. Im Jahr 2023 betrug das Fördervolumen insgesamt rd. 29,1 Millionen Euro, im Jahr 2024 rd. 32,0 Millionen Euro. Damit setzte sich der finanzielle Aufwuchs des Programms fort. Die Haushaltsansätze der beiden Berichtsjahre waren Bestandteil unterschiedlicher Doppelhaushalte. Entsprechend der im 3. Rahmenfördervertrag vereinbarten Finanzierungszusagen sowie zusätzlicher Ansatzerhöhungen beliefen sich die für das ISP letztendlich vorgesehenen Mittel im Jahr 2023 auf 29,755 Millionen Euro; im Jahr 2024 standen 33,840 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Haushaltsjahr 2023 wurden insbesondere bereits im Vorjahr erfolgte Mittelaufwüchse in den Bereichen Wohnungslosenhilfe sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen fortgeschrieben. Zudem wurden allgemeine Sachkostensteigerungen und Tarifanpassungen berücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2024 erfolgte zunächst eine zusätzliche Verstärkung des Ansatzes um rd. 4,1 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Förderzusage. Gleichzeitig wurden jedoch im Rahmen der gesamtstädtischen Haushaltskonsolidierung 2,125 Millionen Euro zur Erbringung pauschaler Minderausgaben herangezogen, sodass sich die tatsächlich verfügbaren Mittel auf rd. 31,7 Millionen Euro reduzierten. Die verbleibenden Mittel dienten insbesondere der Stärkung der Wohnungslosenhilfe, der Tarifvorsorge sowie einer einmaligen Unterstützung der Migrationssozialdienste.
Die im Integrierten Sozialprogramm geförderten Angebote schließen für eine Vielzahl hilfesuchender Menschen Versorgungslücken, verbessern ihre sozialen Teilhabemöglichkeiten und unterstützen sie bei Bedarf bei der Inanspruchnahme von Leistungen der sogenannten Regelversorgung. Das gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden definierte Leitziel ist es, die dafür erforderliche soziale Infrastruktur sicherzustellen und weiterzuentwickeln.
Im Integrierten Sozialprogramm haben sich die Vertragsschließenden (Senatsverwaltung und LIGA) für den 3. Rahmenfördervertrages in jedem Angebotsbereich auf Aufgaben, Zielgruppen, angebotsbezogene Zielstellungen und Entwicklungsperspektiven verständigt und diese in Anlagen zur Kooperationsvereinbarung festgeschrieben. Diese stellen die Grundlage der begleitenden fachlichen zielgerichteten Steuerung und Überprüfung der Zielerreichung dar.
Dank des kontinuierlichen Austauschs und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe von Land und Wohlfahrtsverbänden in den Gremien des Integrierten Sozialprogramms konnte der niedrigschwellige Zugang zu der gesamtstädtischen sozialen Infrastruktur sichergestellt und weiterentwickelt werden. Ohne die Förderzusagen des Landes Berlin und die vertrauensvolle Zusammenarbeit der vielen an der Umsetzung des Programms beteiligten Akteure wäre dies nicht möglich gewesen.
Das Integrierte Sozialprogramm lebt auch von der Verbindung hauptamtlicher und ehrenamtlicher Arbeit. Neben den hauptamtlichen Beschäftigten (im Jahr 2024 waren es über 700 mit über 400 Vollzeitäquivalenten) soll daher auch das Engagement der über 1.839 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer hervorgehoben und gewürdigt werden, die im Jahr 2024 ein Ehrenamt ausgeführt haben. Alle gemeinsam tragen mit ihrer unverzichtbaren Arbeit die Angebote. Ihnen allen gebührt unser Dank!
Die im Rahmen des Integrierten Sozialprogramms finanzierte Angebotsstruktur wird auch in Zukunft benötigt, um Hilfesuchende unterstützen und absehbar steigende Bedarfe decken zu können. Die auf jeweils fünf Jahre angelegten Rahmenförderverträge gewährleisten seit 2011 Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Es gilt, dieses Konstrukt auch künftig unter schwierigen Rahmenbedingungen zu bewahren. Der mittlerweile erfolgte Abschluss des 4. Rahmenfördervertrages für den Zeitraum 2026 bis 2030 unterstreicht den politischen Willen, die bestehende Angebotsstruktur auch in den kommenden Jahren zu erhalten und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.
Im Jahr 2023 erreichten die geförderten Projekte insgesamt 207.643 Personen, im Jahr 2024 lag die Zahl bei 268.587 Personen. Mehrfacherfassungen sind hierbei möglich.
Jahresbericht des Integrierten Sozialprogramm ISP – Berlin für den Zeitraum 2023 bis 2024 (barrierefrei)
PDF-Dokument (878.5 kB)
Jahresbericht des Integrierten Sozialprogramm ISP – Berlin für den Zeitraum 2021 bis 2022 (nicht barrierefrei)
PDF-Dokument (1.9 MB)
Jahresbericht des Integrierten Sozialprogramm ISP – Berlin für das Jahr 2020 (nicht barrierefrei)
PDF-Dokument (5.6 MB)
Jahresbericht des Integrierten Sozialprogramm ISP – Berlin für den Zeitraum 2016 bis 2019 (nicht barrierefrei)
PDF-Dokument (4.9 MB)
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung