Jahresbericht und Jahresberichtserstattung des Integrierten Sozialprogramms (ISP) in Berlin

Berichtsunterlagen auf Schreibtisch

Auf dieser Seite finden Sie eine übergreifende Darstellung der Berichterstattung zum Integrierten Sozialprogramm (ISP).

Zunächst werden auf dieser Seite zentrale sowie programmweite Entwicklungen, Kennzahlen und Einordnungen zusammengefasst dargestellt. Vertiefende Informationen zu den einzelnen Angebotsbereichen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.

Die schriftlichen Inhalte der Webseite entsprechen jeweils dem aktuellen, im Zweijahresrhythmus erscheinenden Jahresbericht, derzeit dem Jahresbericht 2023–2024. Die dargestellten Tabellen und Grafiken werden davon unabhängig unterjährig um aktuelle Jahresdaten ergänzt, sobald diese vorliegen.

Am Seitenende stehen zudem Anlagen sowie Jahresberichte aus vergangenen Berichtszeiträumen zum Download bereit.

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Allgemeines

Seit 2011 setzen das Land Berlin und die Berliner Wohlfahrtsverbände gemeinsam das Integrierte Sozialprogramm unter dem Dach des 3. Rahmenfördervertrages um. Dieser war auf fünf Jahre (2021 – 2025) angelegt und umfasste neben dem Integrierten Sozialprogramm (ISP) auch das Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren (IFP-STZ) und das Integrierte Gesundheits- und Pflegeprogramm (IGPP). Im Integrierten Sozialprogramm (ISP) wurden im Berichtszeitraum eine Vielzahl gesamtstädtisch ausgerichteter niedrigschwelliger sozialer Angebote durch Zuwendungen gefördert.

Die Angebotsbereiche des Integrierten Sozialprogramms bilden ein breites Spektrum niedrigschwelliger Unterstützungsangebote ab, die auf unterschiedliche Lebenslagen zugeschnitten sind: Die Besuchs- und Begleitdienste im Angebotsbereich 1 fördern die soziale Teilhabe von älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen. Die Migrationssozialdienste des Angebotsbereichs 2 unterstützen Menschen mit Migrationsgeschichte bei Orientierung und Integration. Die Angebote für Menschen mit Behinderungen im Angebotsbereich 3 stärken die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe. Die Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe des Angebotsbereichs 4 richtet sich an Menschen in besonders prekären Lebenslagen und trägt zur Stabilisierung ihrer Situation bei. Die Spitzenverbandsförderung ergänzt diese Angebotsstruktur durch fachliche Koordination und Weiterentwicklung auf übergeordneter Ebene.

Ein wichtiger Vertragsbestandteil im 3. Rahmenfördervertrag ist die gemeinsame Berichterstattung durch die Senatsverwaltung und die LIGA auf der Grundlage von im Kooperationsgremium abgestimmten Standards für jedes der drei Förderprogramme. Die abgestimmten Standards wurden vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 25.08.2021 zur Kenntnis genommen. Der vorliegende Bericht umfasst den Zeitraum 2023 bis 2024. Er gibt einen Überblick über die erfolgreiche Zusammenarbeit der Vertragsparteien im Integrierten Sozialprogramm bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der bedarfsorientierten niedrigschwelligen gesamtstädtischen Angebotsstruktur in den oben angesprochenen vier Angebotsbereichen sowie in der Spitzenverbandsförderung.

Finanzielle Rahmenbedingungen und vorläufige Haushaltswirtschaft

Im Berichtszeitraum wurden im Integrierten Sozialprogramm (ISP) durchgehend 111 Projekte gefördert. Im Jahr 2023 betrug das Fördervolumen insgesamt rd. 29,1 Millionen Euro, im Jahr 2024 rd. 32,0 Millionen Euro. Damit setzte sich der finanzielle Aufwuchs des Programms fort. Die Haushaltsansätze der beiden Berichtsjahre waren Bestandteil unterschiedlicher Doppelhaushalte. Entsprechend der im 3. Rahmenfördervertrag vereinbarten Finanzierungszusagen sowie zusätzlicher Ansatzerhöhungen beliefen sich die für das ISP letztendlich vorgesehenen Mittel im Jahr 2023 auf 29,755 Millionen Euro; im Jahr 2024 standen 33,840 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Haushaltsjahr 2023 wurden insbesondere bereits im Vorjahr erfolgte Mittelaufwüchse in den Bereichen Wohnungslosenhilfe sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen fortgeschrieben. Zudem wurden allgemeine Sachkostensteigerungen und Tarifanpassungen berücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2024 erfolgte zunächst eine zusätzliche Verstärkung des Ansatzes um rd. 4,1 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Förderzusage. Gleichzeitig wurden jedoch im Rahmen der gesamtstädtischen Haushaltskonsolidierung 2,125 Millionen Euro zur Erbringung pauschaler Minderausgaben herangezogen, sodass sich die tatsächlich verfügbaren Mittel auf rd. 31,7 Millionen Euro reduzierten. Die verbleibenden Mittel dienten insbesondere der Stärkung der Wohnungslosenhilfe, der Tarifvorsorge sowie einer einmaligen Unterstützung der Migrationssozialdienste.

Ziele und Inhalte des ISP

Die im Integrierten Sozialprogramm geförderten Angebote schließen für eine Vielzahl hilfesuchender Menschen Versorgungslücken, verbessern ihre sozialen Teilhabemöglichkeiten und unterstützen sie bei Bedarf bei der Inanspruchnahme von Leistungen der sogenannten Regelversorgung. Das gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden definierte Leitziel ist es, die dafür erforderliche soziale Infrastruktur sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

Im Integrierten Sozialprogramm haben sich die Vertragsschließenden (Senatsverwaltung und LIGA) für den 3. Rahmenfördervertrages in jedem Angebotsbereich auf Aufgaben, Zielgruppen, angebotsbezogene Zielstellungen und Entwicklungsperspektiven verständigt und diese in Anlagen zur Kooperationsvereinbarung festgeschrieben. Diese stellen die Grundlage der begleitenden fachlichen zielgerichteten Steuerung und Überprüfung der Zielerreichung dar.

Dank des kontinuierlichen Austauschs und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe von Land und Wohlfahrtsverbänden in den Gremien des Integrierten Sozialprogramms konnte der niedrigschwellige Zugang zu der gesamtstädtischen sozialen Infrastruktur sichergestellt und weiterentwickelt werden. Ohne die Förderzusagen des Landes Berlin und die vertrauensvolle Zusammenarbeit der vielen an der Umsetzung des Programms beteiligten Akteure wäre dies nicht möglich gewesen.

Das Integrierte Sozialprogramm lebt auch von der Verbindung hauptamtlicher und ehrenamtlicher Arbeit. Neben den hauptamtlichen Beschäftigten (im Jahr 2024 waren es über 700 mit über 400 Vollzeitäquivalenten) soll daher auch das Engagement der über 1.839 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer hervorgehoben und gewürdigt werden, die im Jahr 2024 ein Ehrenamt ausgeführt haben. Alle gemeinsam tragen mit ihrer unverzichtbaren Arbeit die Angebote. Ihnen allen gebührt unser Dank!

Die im Rahmen des Integrierten Sozialprogramms finanzierte Angebotsstruktur wird auch in Zukunft benötigt, um Hilfesuchende unterstützen und absehbar steigende Bedarfe decken zu können. Die auf jeweils fünf Jahre angelegten Rahmenförderverträge gewährleisten seit 2011 Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Es gilt, dieses Konstrukt auch künftig unter schwierigen Rahmenbedingungen zu bewahren. Der mittlerweile erfolgte Abschluss des 4. Rahmenfördervertrages für den Zeitraum 2026 bis 2030 unterstreicht den politischen Willen, die bestehende Angebotsstruktur auch in den kommenden Jahren zu erhalten und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.

Im Jahr 2023 erreichten die geförderten Projekte insgesamt 207.643 Personen, im Jahr 2024 lag die Zahl bei 268.587 Personen. Mehrfacherfassungen sind hierbei möglich.

Besondere Herausforderungen

Im Berichtszeitraum waren weiterhin Nachwirkungen der Corona-Pandemie und Auswirkungen des anhaltenden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu verzeichnen. Die sich ab 2020 polykrisenbedingt verschlechternden Rahmenbedingungen stellten auch die mit der Umsetzung des ISP betrauten Personen auf allen Ebenen vor große Herausforderungen. Beginnend mit der Corona-Krise sahen sich sowohl die Verwaltung als auch die Träger der Projekte und die Wohlfahrtsverbände mit völlig neuen Fragestellungen konfrontiert, die zunächst den Schutz der überwiegend vulnerablen Zielgruppen der niedrigschwelligen gesamtstädtischen Angebote im ISP und Fragen der existenziellen Absicherung der geförderten Angebotsstruktur zum Gegenstand hatten.

Der Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine erforderte erneut flexible Reaktionen auf sich ändernde Bedarfe wie beispielsweise im Bereich der Angebote der Migrationssozialdienste und für Menschen mit Behinderungen. So wurden Beratungsformate angepasst, digitale Zugänge weiterentwickelt und spezifische Unterstützungsbedarfe geflüchteter Menschen mit Behinderungen aufgegriffen. Die steigenden Energiepreise und inflationsbedingten Kostensteigerungen führten in der Folge zu zusätzlichen Aufwänden und Unsicherheiten im Zusammenhang mit Finanzierungsplanungen und der Vorsorge für die Absicherung etwaiger Mehrbedarfe.

Nachdem bereits im Haushaltsjahr 2022 eingeplante und vom Haushaltsgesetzgeber gewährte zusätzliche Mittel aufgrund von haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen erst in der 2. Jahreshälfte zur Verfügung standen, was die Umsetzung der mit dem Vertragspartner abgestimmten Finanz- und Arbeitsplanung erschwerte, entstanden 2024 erneut erhebliche Unsicherheiten bei Verbänden und Trägern der geförderten Projekte und ein erhöhter Kommunikationsbedarf aufgrund von pauschalen Minderausgaben, die im ISP letztendlich dazu führten, dass die Umsetzung geplanter Aufwüchse nicht möglich war.

Die Finanzierung der geförderten Projekte konnte dennoch auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen sichergestellt werden, was als Erfolg zu bewerten ist.

Gremien im Integrierten Sozialprogramm

Lenkungsgremium

Das Lenkungsgremium begleitet die Umsetzung des Rahmenfördervertrages auf übergeordneter Ebene. Es setzt sich aus hochrangigen Vertretungen der beteiligten Senatsverwaltungen, der Senatsverwaltung für Finanzen sowie der LIGA der Wohlfahrtsverbände zusammen. Im Gremium werden grundlegende Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen der sozialen Infrastruktur beraten sowie die gemeinsame Zielerreichung des Rahmenfördervertrages reflektiert.

Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungen des Lenkungsgremiums statt. Im ersten Lenkungsgremium im Januar 2023 wurde eine insgesamt positive Zwischenbilanz des 3. Rahmenfördervertrages gezogen. Hervorgehoben wurden insbesondere die hohe Planungssicherheit für die geförderten Angebote sowie die enge Zusammenarbeit zwischen Land Berlin und Wohlfahrtsverbänden. Gleichzeitig wurde deutlich, dass steigende Bedarfe, komplexere Problemlagen und krisenbedingte Entwicklungen eine kontinuierliche Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur erforderlich machen. Thematisiert wurden zudem Fragen einer langfristigen Finanzierungssicherheit, der gesamtstädtischen Steuerung sozialer Angebote sowie Möglichkeiten zur Vereinfachung und Digitalisierung des Zuwendungsverfahrens.

Im zweiten Lenkungsgremium im Januar 2024 stand vor allem die mögliche Fortsetzung des Rahmenfördervertrages ab 2026 im Mittelpunkt. Dabei wurden die angespannten haushaltspolitischen Rahmenbedingungen, steigende Kosten und die Bedeutung verlässlicher Finanzierungszusagen für die soziale Infrastruktur diskutiert. Darüber hinaus wurde das Projekt „Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen im Land Berlin“ vorgestellt, das unter anderem auf eine Vereinfachung von Verfahren und eine stärkere Digitalisierung abzielt.

Kooperationsgremium

Das Kooperationsgremium ist für die für Soziales zuständige Senatsverwaltung und die Verbände das zentrale Gremium der Programmumsetzung. Es wird von den Unterzeichnenden des 3. Rahmenfördervertrages gemäß der Kooperationsvereinbarung zum ISP paritätisch besetzt und dient im Wesentlichen der Abstimmung von Arbeitsschwerpunkten und der jährlichen Finanzplanung. Darüber hinaus unterrichten sich die Vertrags- und Vereinbarungspartnerinnen und -partner regelmäßig zum Stand der Umsetzung der Finanz- und Arbeitsplanung (siehe dazu die Beiträge zu den einzelnen Angebotsbereichen).

Das Kooperationsgremium tagte im Berichtszeitraum achtmal. Die Arbeitsplanungen wurden jeweils in den Februarsitzungen für das laufende Jahr, die vorläufigen Finanzplanungen jeweils in den letzten Sitzungen des Vorjahres (Anfang Dezember) im Kooperationsgremium abgestimmt. Seit Beginn des Tarifmittelverfahrens haben die Finanzplanungen zu Beginn des Jahres einen vorläufigen Charakter, da die endgültig geprüften und anzuerkennenden Personalkosten im Bewilligungsjahr frühestens Ende Juni vorliegen, in einigen Fällen liegen die endgültigen Zahlen sogar erst im Herbst vor. Die Begleitung der Umsetzung der Finanzplanungen 2023 und 2024 beinhaltete auch Fragen von Umschichtungen aus Einsparungen zur Deckung von Mehrbedarfen an anderer Stelle und Probleme im Zusammenhang mit der vorläufigen Haushaltswirtschaft in 2024.

Projektgruppen

Das Kooperationsgremium setzt für jeden Angebotsbereich eine Projektgruppe ein, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Vertragspartner, des Landesamts für Gesundheit und Soziales und gegebenenfalls weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Projekte besteht.

Aufgaben der Projektgruppen sind die rechtzeitige Abstimmung der Vereinbarungspartner zu sämtlichen sich im Rahmen der Sicherstellung und Weiterentwicklung in den Angebotsbereichen ergebenden Fragestellungen und die Beteiligung der LIGA an der Verfolgung angebotsbereichsbezogener Ziele und Arbeitsschwerpunkte in der Vereinbarungslaufzeit. Entsprechende Themen finden sich in den Berichten zu den einzelnen Angebotsbereichen wieder. Die Sitzungsfrequenz der einzelnen Projektgruppen wird zwischen den Angebotsbereichsverantwortlichen der Senatsverwaltung und den federführenden Mitarbeitenden der Verbände an die Erfordernisse angepasst und individuell geplant und verabredet.

Mitwirkung im landesweiten Projekt zur Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierungen von Zuwendungen im Land Berlin (VerOptiDi)

Mit dem landesweiten Projekt „Vereinfachung, Optimierung und Digitalisierung von Zuwendungen“ (VerOptiDi) verfolgt das Land Berlin das Ziel, die Verfahren im Zuwendungswesen zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und schrittweise zu digitalisieren. Hierzu arbeiten Verwaltungen, Zuwendungsempfangende und weitere Akteurinnen und Akteure gemeinsam an Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Zuwendungsrechts, der Optimierung von Geschäftsprozessen sowie der Schaffung einheitlicher Standards.

Auch die Vertragspartner des Integrierten Sozialprogramms beteiligen sich in diesem landesweiten Projekt. So wurden im Jahr 2024 im Teilprojekt 1 „Vereinfachung und Vereinheitlichung des Zuwendungsrechts“ die bereits laufenden Arbeiten zur Entwicklung einer einheitlichen Verfahrensweise zur Beantragung, Prüfung und Bewilligung von Verwaltungsgemeinkosten im Rahmen der Zuwendungsfinanzierung aufgegriffen.

In der Arbeitsgruppe zum Teilprojekt 1 wurde dabei ein bestehender Katalog grundsätzlich zuwendungsfähiger Kernausgaben inklusive Kostenarten im Zuwendungsbereich weiterentwickelt sowie ein einheitliches Darstellungsmuster zur Ermittlung und Umlage der Verwaltungsgemeinkosten auf die geförderten Projekte erarbeitet. Die freiwillige Erprobung dieses Erhebungsrasters in den Förderprogrammen des Rahmenfördervertrages lieferte aufgrund einer geringen Beteiligung der Zuwendungsempfangenden noch keine ausreichende Datengrundlage.

Um künftig belastbare Erkenntnisse über die bei den Trägern anfallenden Verwaltungsgemeinkosten zu gewinnen und darauf aufbauend Vereinfachungen bei deren Finanzierung zu ermöglichen, ist vorgesehen, entsprechende Angaben im Rahmen des 4. Rahmenfördervertrages (2026–2030) verbindlich zu erheben. Über die weiteren Entwicklungen kann im nächsten Zweijahresbericht berichtet werden.

Tarifmittel

In den Jahren 2023 und 2024 wurden in den Finanzplanungen jeweils Mittel für eine Tarifvorsorge zur Finanzierung tarifbedingter Personalkostenmehrbedarfe reserviert. Darüber hinaus wurde in beiden Jahren ein weiterer Bedarf an zusätzlichen Tarifmitteln ermittelt und im Rahmen des Ziels „Gute Arbeit“ bei der Erstellung der Jahresbescheide berücksichtigt. So betrug der Mehrbedarf aufgrund von Tarifanpassungen und Stufenaufstiegen insgesamt 799.000 Euro in 2023. In 2024 wurde ein Mehrbedarf in Höhe von 1.441.000 Euro ermittelt. Darin enthalten war ein Anteil für die bis Ende 2024 gewährbare Inflationsausgleichprämie in Höhe von 1.053.000 Euro. Die Tarifsteigerungen wurden jahresübergreifend verstetigt, um bei den Personalkosten der Zuwendungsempfangenden die Abstände zum Niveau des Tarifvertrags der Länder (TV-L) nachhaltig zu verringern beziehungsweise zu schließen.

Datengrundlagen

Eine wichtige Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen bilden die Sachberichte der Projekte, die Erkenntnisse aus den laufenden Projektbegleitungen sowie die Ergebnisse der Projektgruppen in den jeweiligen Angebotsbereichen. Darüber hinaus wurde wie in den Vorjahren in einigen Bereichen auf weitere statistische Erhebungen zurückgegriffen. Für den Bereich der Mobilitätshilfedienste (Angebotsbereich 1.1) basieren die Aussagen auch auf den Ergebnissen der Berliner Agentur für Soziales UG. Die statistischen Erhebungen der Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste e. V. für den Bereich der Angebote für Menschen mit Behinderungen (Angebotsbereich 3), Wohnungslosenhilfe (Angebotsbereich 4.1) und Straffälligenhilfe (4.2) stellen weitere wichtige Grundlagen dieses Berichts dar.

Jahresberichtserstattung der Angebotsbereiche

Charts auf Laptop

Jahresbericht und Berichtserstattung für den Angebotsbereich 1: Besuchs- und Begleitdienste

Downloads

  • ISP Jahresbericht 2023-2024

    Jahresbericht des Integrierten Sozialprogramm ISP – Berlin für den Zeitraum 2023 bis 2024 (barrierefrei)

    PDF-Dokument (878.5 kB)

  • ISP-Jahresbericht 2021 bis 2022

    Jahresbericht des Integrierten Sozialprogramm ISP – Berlin für den Zeitraum 2021 bis 2022 (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (1.9 MB)

  • ISP Jahresbericht 2020

    Jahresbericht des Integrierten Sozialprogramm ISP – Berlin für das Jahr 2020 (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (5.6 MB)

  • ISP Jahresbericht 2016 bis 2019

    Jahresbericht des Integrierten Sozialprogramm ISP – Berlin für den Zeitraum 2016 bis 2019 (nicht barrierefrei)

    PDF-Dokument (4.9 MB)

Abteilung Soziales

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung