Jahresbericht und Berichtserstattung für den Angebotsbereich 4: Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe

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Allgemeines zum Angebotsbereich

Der Angebotsbereich Wohnungsnotfallhilfe und Straffälligenhilfe richtet sich an wohnungslose, von Wohnraumverlust bedrohte sowie straffällige Menschen und ihre Angehörigen. Die Zielgruppe wohnungsloser Menschen ist dabei häufig durch keinen oder nur unzureichenden Zugang zu sozialer Versorgung und existenzsichernden Leistungen geprägt.

Ziel der Angebote der Wohnungsnotfallhilfe ist es, die existenzielle Grundversorgung der Betroffenen sicherzustellen, akute Notlagen abzumildern und den Zugang zu weiterführenden Hilfesystemen zu eröffnen. Im Mittelpunkt stehen dabei niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote, die insbesondere beim Andocken an Regelstrukturen wie Krankenversicherung, medizinische Versorgung, Leistungsbezug, Unterkunftssicherung und weitere soziale Unterstützungsangebote unterstützen. Darüber hinaus tragen die Angebote zur Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation, zur sozialen Integration sowie zur Vermeidung und Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bei. Straffällig gewordene Menschen werden zudem mit dem Ziel unterstützt, ein straffreies Leben zu führen und ihre gesellschaftliche Integration zu fördern.

Komplettiert wird der Bereich durch die übergreifenden Angebote der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e. V.

4.1. Wohnungsnotfallhilfe

Inhalt der langfristig geförderten Projekte der Wohnungslosenhilfe sind Beratungs- und Versorgungsleistungen mit dem Ziel der Integration der Menschen in die Regelversorgung, zum Beispiel Unterbringung sowie Leistungen nach dem SGB II und XII.

Diese Zielgruppe ist nicht in der Lage, aus eigener Kraft Angebote der Regelversorgung aufzusuchen und zu nutzen sowie primäre Lebensbedürfnisse zu decken beziehungsweise den Zugang zum Hilfesystem zu finden. Vor diesem Hintergrund gibt es immer wieder Überschneidungen beziehungsweise erwünschte Mehrfachnutzungen der niedrigschwelligen Hilfen und Leistungsangebote nach den oben angesprochenen Sozialgesetzbüchern.

Der Bereich der Wohnungsnotfallhilfe umfasst die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Teilbereiche:

Grundlagen

Der im Jahr 2018 angestoßene Prozess der Weiterentwicklung der niedrigschwelligen Dienste wurde auch im Berichtszeitraum 2023/2024 fortgesetzt.

In den Berichtzeitraum fiel die 7. Berliner Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe, die am 5. Juni 2024 als Online-Konferenz stattfand. Als zentrale Entwicklungsthemen wurden die Weiterentwicklung der ordnungsbehördlichen Unterbringung sowie der Überarbeitung des Leistungsbereiches (§§ 67 ff. SGB XII) diskutiert. Zur ordnungsbehördlichen Unterbringung wurde Modelle zum Ankauf von Immobilien erörtert. Zum leistungsrechtlichen Segment des Leistungsbereiches wurde im politischen Raum eine Weiterentwicklung des bestehenden Hilfesystems diskutiert. Dazu wurde Ende 2024 eine Studie in Auftrag gegeben.

Diese Entwicklung der oben genannten Versorgungsbereiche hat ebenso eine unmittelbare Rückwirkung auf das niedrigschwellige Segment im ISP wie die Entwicklungen des angespannten Wohnungsmarkts in Berlin. Der Berliner Wohnungsmarkt ist weiterhin durch hohe Nachfrage und steigende Mieten gekennzeichnet. Die Angebotsmieten haben im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen, und auch die Kaufpreise für Eigentumswohnungen sind hoch, obwohl es eine leichte Abnahme im Vergleich zum Vorjahr gab. Die hohe Nachfrage im Mietenmarkt bei geringen Käufen im Eigentumssegment lässt die Mieten weiter steigen.

Aufgaben und Ziele

Kernleistungen der Angebote sind Versorgungs-, Unterstützungs- und Beratungsleistungen. Neben der Bereitstellung von Versorgungsleistungen wie Hygieneangeboten, Wäsche sowie von Toiletten stellt die Beratung zur Anbindung an Leistungen der Regelversorgung die gemeinsame Klammer über alle Projekte dar. Die Beratung wird zur Sicherstellung der Qualität ausnahmelos von sozialpädagogischen Fachkräften erbracht und ist ein besonderes Merkmal des Integrierten Sozialprogramms.

Die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe im Integrierten Sozialprogramm sind ausnahmslos niedrigschwellig ausgestaltet. Der Zugang ist ohne besondere Voraussetzungen möglich. Legitimationen, Bedürftigkeitsnachweise oder vergleichbare Nachweise sind nicht erforderlich. Es genügt, den Bedarf an Hilfe und Unterstützung selbst zu äußern, um die Angebote in Anspruch nehmen zu können.

Die Wohnungsnotfallhilfe verfolgt das Ziel, prekäre Lebenslagen sowie damit verbundene soziale und teilweise gesundheitliche Schwierigkeiten zu mindern. Darüber hinaus sollen der Zugang zu Leistungen der Regelversorgung verbessert und die Teilhabe der betroffenen Menschen am gesellschaftlichen Leben gestärkt werden.

Digitalisierung

Die Digitalisierung im Beratungsprozess wohnungsloser sowie von Wohnungsnot bedrohter Menschen hat in den letzten Jahren zugenommen und wird weiter ausgebaut. Die Beratungsangebote werden zunehmend von den Zielgruppen im Internet wahrgenommen und per E-Mail adressiert. Dies gilt insbesondere für den präventiven Bereich der Beratungsstellen, in denen Digitalisierung bereits seit 2016/2017 Bestandteil der Projektkonzeptionen ist.

Die Corona-Pandemie hat deutlich aufgezeigt, dass die Arbeit der Projekte auch im digitalen Raum möglich ist, jedoch im direkten Beratungsprozess der niedrigschwelligen Angebote deutliche Grenzen aufweist. Beratung, die über die reine Information hinausgeht, ist von persönlichem Kontakt und Vertrauensbildung abhängig. Aus diesem Grund wurden zu den jeweiligen Pandemieverordnungen regelmäßig Vorgaben angeordnet, um die Arbeit der niedrigschwelligen Dienste der Wohnungsnotfallhilfe konstant aufrechtzuerhalten.

Dienste mit dem Schwerpunkt Beratung konnten pandemiebedingt vorübergehend digitale Beratungsangebote nutzen. Die Erfahrungen zeigten jedoch, dass persönliche Kontakte insbesondere bei längerfristigen Unterstützungsprozessen nicht dauerhaft ersetzt werden können. Niedrigschwellige Beratung im Kontext Sozialer Arbeit ist hauptsächlich Beziehungsarbeit, die vorrangig im direkten und persönlichen Kontakt vor Ort sinnvoll erbracht werden kann.

Je stärker die Dienstleistungen als direkte Versorgungsleistungen vorgesehen sind, desto weniger lassen sie sich digital ersetzen. Notübernachtungen können aufgrund der Art ihrer Dienstleistung methodisch keine digitale Leistung erbringen. Die Notübernachtungen wurden insofern durch die Pandemie am stärksten eingeschränkt: Regelmäßig mussten Kapazitäten entsprechend des aktuellen Stands des pandemischen Geschehens herunter- beziehungsweise wieder hochgefahren werden. Zwischenzeitlich waren für die Dauer von wenigen Tagen ebenso Komplettschließungen von Notübernachtungen erforderlich.

Bewährt haben sich die zwei für Smartphones und PC weiterentwickelten Apps „Berliner Kältehilfe“ und „Berliner Wohnhilfe“, die auf die niedrigschwelligen Dienste bzw. über die weiterführenden Leistungsangebote gemäß §§ 67 ff. SGB XII informieren. Die Apps sind kostenfrei zugänglich und nutzbar . Die Informationen sind außerdem auch über ihre jeweilige Webseite abrufbar.

Die Personen, die die Angebote beider Projekte nutzen, befinden sich häufig in vergleichbaren schwierigen Lebenssituationen. Daher können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch weiterführende Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII in Anspruch genommen werden. Dies verdeutlicht den engen Zusammenhang zwischen den niedrigschwelligen Angeboten des Integrierten Sozialprogramms und den weiterführenden sozialhilferechtlichen Unterstützungsleistungen.

Zielerreichung und Bewertung

Bezogen auf die Planung ist festzustellen, dass die Aufhebung der Pandemiebeschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz der Regelbetrieb 2023 wieder vollständig aufgenommen werden konnte.

Darüber hinaus erfolgte im Jahr 2024 fiskalisch die Konsolidierung einiger bereits etablierter Angebote. So erfolgte die Verstetigung der Finanzierung von drei Projekten aus Landesmitteln in einem Ansatz des Einzelplan 9. (1. BSM – Notübernachtung am Containerbahnhof; 2. GEBEWO Soziale Dienste Berlin gGmbH „Beratungsstelle Frostschutzengel“; 3. KLIK e. V. – Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten).

Die Angebote wurden quantitativ in den folgenden Umfängen frequentiert:

Im Jahresverlauf resultiert eine fast gleichbleibend hohe Nachfrage beziehungsweise Inanspruchnahme der Dienste im Integrierten Sozialprogramm, auch wenn die Anzahl der Beratungen geringfügig zurückgegangen ist. Andererseits ist eine erhebliche Zunahme bei den Versorgungsleistungen festzustellen. Dies betrifft die Anzahl der herausgegebenen Warm- und Kaltmahlzeiten, die Anzahl von Kleiderausgaben sowie die Anzahl von Toiletten-Gängen.

Besonders hervorzuheben ist hierbei die Entwicklung bei den Vermittlungen an soziale Dienste. Bis 2023 stieg sowohl die Zahl der Vermittlungen, als auch der erfolgreichen Rückmeldungen kontinuierlich an. Dies kann als Hinweis auf eine zunehmende Wirkung und Vernetzung der Angebote gewertet werden. Die steigende Zahl erfolgreicher Vermittlungen deutet darauf hin, dass die Beratungsangebote den Zugang zu weiterführenden Hilfen erleichtern und bei den Ratsuchenden ein ausreichendes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden konnte, um Unterstützungsangebote tatsächlich anzunehmen.

Im Jahr 2024 ging die Zahl der Vermittlungen zwar zurück, gleichzeitig blieb die Zahl erfolgreicher Rückmeldungen weiterhin auf einem hohen Niveau. Dies spricht dafür, dass die Vermittlungen weiterhin zielgerichtet und wirksam erfolgen konnten.

Deutlich sichtbar ist zudem die Entwicklung beim Erhalt von Wohnungen. Nachdem die Fallzahlen in den Vorjahren vergleichsweise konstant geblieben waren, konnte 2024 in 592 Fällen ein Wohnungsverlust verhindert werden. Vor dem Hintergrund des angespannten Berliner Wohnungsmarktes und steigender Mieten stellt dies eine besonders bedeutsame Wirkung der Angebote dar, da der Erhalt bestehenden Wohnraums häufig entscheidend zur Vermeidung weiterer sozialer und gesundheitlicher Problemlagen beiträgt.

Bezogen auf eine projektspezifische und projektübergreifende Zielerreichung haben die Dienste diese qualitativ und quantitativ erreicht.

Ankauf Immobilie

Eine besondere Herausforderung stellt der Gewerbe-Immobilienmarkt für soziale Angebote im Land Berlin dar. Alle Projekte sind abhängig von am Markt verfügbaren und in angemessenem Preissegment vorhanden Immobilien, die über die letzten Jahre jedoch spürbar weniger vorhanden sind.

Unterschiedliche Quellen geben an, dass sich die Durchschnittsmietpreise für Büroflächen auf etwa 21,70 Euro und 35,10 Euro pro Quadratmeter belaufen. Im Einzelfall hat das damals noch Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ein Ersatzobjekt für 35,14 Euro für eine Notübernachtung in der Storkower Str. für diese Spitzenmiete in Höhe von 35,14 Euro pro Quadratmeter anmieten müssen. Diese Entwicklung gefährdet nicht nur die Projekte der Wohnungsnotfallhilfe, sondern die gesamte soziale Infrastruktur.

Die für Soziales zuständige Senatsverwaltung hat sich deswegen im Jahr 2024 entschlossen, durch den Ankauf der Immobilie Fuldastr. 9 in Berlin–Neukölln den Erhalt der Notübernachtung für wohnungslose Frauen „Evas Obdach“ des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. in Berlin langfristig zu sichern. Dem Projekt drohte zu Mitte 2025 die Schließung, da das Haus aufgrund eines Eigentümerwechsels und der Teilung der Wohnungen zum Verkauf angeboten war. Der Mietvertrag war dem Träger zum 30.06.2025 gekündigt worden. Neue Räumlichkeiten für eine Notübernachtung zu finden, war auf dem aktuellen Immobilienmarkt nicht möglich.

Seitens der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung bestand der dringende fachliche Bedarf, diese niedrigschwellige, ganzjährige Notübernachtung für wohnungslose Frauen aufgrund des anhaltenden Bedarfs zu sichern. Das Land Berlin konnte mit Mitteln aus dem „Lenkungsgremium für Sicherheit, Sauberkeit, Sucht und Unterbringung“ sowie nicht verausgabten Restmitteln im Haushaltsjahr 2024 mehrere Wohneinheiten im Objekt erwerben und das Angebot damit langfristig sichern.

Im Auftrag des Landes Berlin hat die GSE Gesellschaft für Stadt Entwicklung gemeinnützige GmbH die Kaufverhandlungen geführt und wird als Treuhänder Berlins die Bewirtschaftung sichern. Das Objekt wird mit dem Ankauf in das Treuhandvermögen des Landes Berlin überführt und ist somit dauerhaft für soziale Zwecke gesichert.

Der Träger nutzt in dem Haus seit 2019 drei Wohneinheiten und bietet 30 niedrigschwellige Notübernachtungsplätze für wohnungslose Frauen an. Das Projekt wird im Rahmen des Integrierten Sozialprogramms finanziert.

4.2. Straffälligenhilfe

Ziel der Beratungsstellen der Straffälligenhilfe ist, Straffällige und Inhaftierte im Rahmen der Entlassungsvorbereitung aus der Haft beziehungsweise nach Haftentlassung oder im Vorfeld eines Haftantritts oder einer sonstigen Sanktion zur Selbsthilfe zu befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines straffreien, menschenwürdigen Lebens zu sichern.

Die Angebote der Straffälligenhilfe beraten straffällige Menschen zu einem überwiegenden Anteil in den Beratungsstellen außerhalb der Justizvollzüge. Die Beratung in den Vollzügen kommt nur ergänzend zum Übergangs- und Entlassungsmanagement der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zum Tragen.
Insbesondere sollen (Re-)Integration in das (soziale) Regelsystem sowie eine Milderung der sozialen Schwierigkeiten in einem Maße erreicht werden, dass unmittelbar nach der Haftentlassung eine Anbindung an geeignete Betreuungs- und Unterstützungsangebote möglich ist und somit eine Verschlimmerung der Schwierigkeiten verhindert wird.

Die Straffälligenhilfe verfolgt das Ziel, die soziale Integration nicht inhaftierter bewährungsverurteilter sowie haftentlassener Menschen zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Betroffenen dabei unterstützt werden, ein straffreies Leben zu führen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken.

Die Angebote wurden quantitativ in den folgenden Umfängen frequentiert:

Die Angebote der Straffälligenhilfe sind ebenfalls in der oben angesprochenen App „Berliner Wohnhilfe“ enthalten, auch wenn straffällige Personen in höherem Maße mit Wohnraum versorgt sind als wohnungslose Personen. Der Trend geht jedoch auch in der Straffälligenhilfe eindeutig zu stärkerem Verlust an Wohnraum.

Perspektive 2026/2027

Mit Blick auf die Prognose ist weiterhin auf die angespannte Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt hinzuweisen. Seit mehr als zehn Jahren besteht ein erheblicher Mangel an bezahlbarem Wohnraum, der die gesamte Bevölkerung betrifft. Für vulnerable Zielgruppen ist der Zugang zu Wohnraum dabei nochmals deutlich erschwert. Für die Zielgruppe der Wohnungsnotfallhilfe besteht inzwischen nahezu keine Zugangsmöglichkeiten zum regulären Wohnungsmarkt mehr, sodass erfolgreiche Wohnraumvermittlungen die Ausnahme bleiben.

Der anhaltende Mangel an bezahlbarem Wohnraum sowie die fehlenden Kapazitäten im Regelsystem der Unterbringung führen zu einem verstärkten Ausbau neuer und zugleich kostenintensiver Notunterkünfte. Die hierdurch steigenden Ausgaben im Unterbringungsbereich binden erhebliche finanzielle Ressourcen. Gleichzeitig verschärft die zunehmende Flächenknappheit im Land Berlin den Druck auf den Wohnungsmarkt zusätzlich und trägt weiter zur Preissteigerung bei. Dadurch stehen dem Land weniger Flächen und Investitionsmittel für nachhaltige wohnungspolitische Maßnahmen zur Verfügung.

Diese Entwicklung auf dem Wohnungs- und Mietmarkt führt zu weiterem Wohnraumverlust, Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Zahlreiche Fachleute der Wohnungsnotfallhilfe, obdachlose Menschen, Teilnehmenden aus Wissenschaft und Politik diskutierten diese und andere Entwicklungen in mehreren Konferenzen.

4.3. Schuldner- und Insolvenzberatung

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung e. V. (LAG SIB) ist die kompetente und überbezirkliche Ansprechpartnerin in Bezug auf die Praxisauswirkungen der Umsetzung der Insolvenzordnung und damit verbundener Rechtsgebiete.

Sie versteht sich als Interessenvertreterin für die von Ver- und Überschuldung betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Land Berlin. Im Berichtszeitraum gehörten 21 Beratungsstellen der Landesarbeitsgemeinschaft der Schuldner- und Insolvenzberatung an. Der Verein arbeitete bezirksübergreifend.

Zu den Aufgaben der Landesarbeitsgemeinschaft gehörte im Berichtszeitraum neben der Unterstützung ihrer Mitglieder durch gemeinsame Arbeitsgruppen, Fortbildungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit auch die stete Weiterentwicklung des gemeinsamen Qualitätsmanagementsystems sowie die Durchführung eines gemeinsamen Fachtags und die juristische Fachberatung. Die Landesarbeitsgemeinschaft stand den zuständigen Verwaltungsorganen beratend zur Seite und informierte regelmäßig die politischen Akteure über die Situation überschuldeter Personen.

Prävention

Im Berichtszeitraum wurde das Angebot der bezirksübergreifenden Präventionsveranstaltungen zielgruppenorientiert ausgebaut, denn Präventionsveranstaltungen bilden einen wichtigen Baustein zur finanziellen Allgemeinbildung. Mit dem bezirksübergreifenden Angebot von Präventionsveranstaltungen wird eine qualitativ hochwertige Inhaltsvermittlung gewährleistet.

Im Präventionsteilprojekt für Jugendliche und junge Erwachsene wurden neue Schulungs- und Workshopformate zur finanziellen Verbraucherbildung entwickelt und implementiert, wodurch verschiedene Zielgruppen, unter anderem Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 und 2, Auszubildende und Personen im freiwilligen sozialen Jahr, mit Direktschulungen erreicht werden konnten. Die Schulungsinhalte für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wie Lehrkräfte und Sozialarbeitende wurden ebenfalls weiterentwickelt.

Das Teilprojekt für Seniorinnen und Senioren bot Informationsveranstaltungen für die Zielgruppe der Über-55-Jährigen an, um vor dem Hintergrund zunehmender Altersarmut über den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand und einen schuldenfreien Umgang mit der Rente zu informieren beziehungsweise aufzuklären. Auch die Erkennung von Betrugsmaschen wie beispielsweise der „Enkeltrick“, war Inhalt der Veranstaltungen. Dementsprechend wurde das Ziel, berlinweit und bezirksübergreifend Präventionsmaßnamen für verschiedene Zielgruppen anzubieten, erreicht.

Die Landesarbeitsgemeinschaft muss sich jedoch bezüglich der Präventionsarbeit auch künftig einigen Herausforderungen stellen. Im Bereich der Unter-25-Jährigen bleibt es trotz kontinuierlicher Netzwerkarbeit eine zentrale Herausforderung, Zugänge zu Bildungseinrichtungen zu erschließen, da diese aufgrund begrenzter zeitlicher und personeller Ressourcen häufig nur schwer erreichbar sind.

Im Teilprojekt für Über-55-Jährige bleibt die wirksame Gestaltung des Zugangs zur Zielgruppe weiterhin eine zentrale Herausforderung. Insbesondere Schamgefühle im Zusammenhang mit Überschuldung sowie gesundheitliche Einschränkungen erschweren bislang die Ansprache und das Erreichen der Zielgruppe.

Fachkräftemangel

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, arbeitete die Landesarbeitsgemeinschaft daran, das Arbeitsfeld Schuldner- und Insolvenzberatung bekannter zu machen und angehende Fachkräfte verschiedener Wissenschaftsdisziplinen für die Beratungstätigkeit zu begeistern. Die Landesarbeitsgemeinschaft stellte das Arbeitsfeld auf Karrieretagen sowie Berufs- und Praxismessen verschiedener Hochschulen vor. Zudem wurde eine Vorlesungsreihe vorbereitet und an der Konzeption für das sogenannte Nachwuchskräfteforum gearbeitet, bei dem neue Beratungskräfte durch Vernetzung und Informationsweitergabe unterstützt werden sollen.

Mit den gewählten Ansätzen konnten die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft bereits gezielte Bewerbungen interessierter Personen verzeichnen. Die Gewinnung und Bindung von Nachwuchskräften wird auch in der Zukunft ein wichtiger Bestandteil der übergreifenden Arbeit sein.

Die Landesarbeitsgemeinschaft widmete sich im Berichtszeitraum verstärkt der Öffentlichkeitsarbeit. Einspieler im „Berliner Fenster“ sowie auf den Endgeräten in den Wartebereichen der Berliner Bürgerämter informierten über das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Ergänzend wurden über gezielte Social-Media-Arbeit unterschiedliche Zielgruppen angesprochen und über Unterstützungsmöglichkeiten bei der Schuldenregulierung sowie bei Insolvenzverfahren informiert.

Die beiden Ziele, auf das kostenfreie Beratungsangebot der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen aufmerksam zu machen und das Arbeitsfeld für neue Fachkräfte bekannter zu machen, wurde mit den oben genannten und umgesetzten Maßnahmen erreicht.

Abteilung Soziales

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung