Nachweisgesetz

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Arbeit und Berufliche Bildung
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Abteilung II
- Tel.: (030) 9028-0
Kontakt bei Fragen rund um das Gesetz
Zentrale Anlaufstelle für Verstöße gegen das Nachweisgesetz. Beschäftigte können Verstöße hier per E-Mail melden: