Seit einem Jahr ist das Landesantidiskriminierungsgesetz in Kraft

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 16.06.2021

Am 21. Juni 2020 trat das Landesantidiskriminierungsgesetz in Kraft. Die LADG-Ombudsstelle hat seitdem 313 Diskriminierungsfälle (2020: 139, 2021: 174 bis 1. Juni) verzeichnet. Die meisten Fälle wurden wegen einer Diskriminierung aufgrund einer rassistischen Zuschreibung oder ethnischen Herkunft (111) gemeldet. Viele Beschwerden betrafen zudem den Umgang mit der COVID 19 Pandemie, sei es mit Hygienekonzepten, Impfpriorisierungen oder Schulschließungen (Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder chronische Krankheit: 96 Fälle). Die am häufigsten betroffenen Stellen waren die Polizei (50) und die Bezirks-Bürgerämter (29).

Für Beschäftigte der Berliner Verwaltung wurde ein E-Learning Angebot zum LADG (https://www.berlin.de/vak/evak/download/ladg/) entwickelt. Es gibt Fortbildungsangebote mit Inhouse-Schulungen und regelmäßigen Kursformaten. So finden z.B. für alle neuen Beschäftigten in der Verwaltung regelmäßig Fortbildungen zum Thema Diversity und Einführungen in das LADG und das AGG statt.