Energetischer Sanierungsfahrplan bezirklicher Gebäude

Gemäß dem Berliner Energiewendegesetz ist das Bezirksamt Treptow-Köpenick verpflichtet, einen Fahrplan für die Sanierungen aller bezirklichen Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 m² zu erstellen. Ziel ist die Erreichung eines weitestgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2045. Dazu müssen umfängliche energetische Sanierungsmaßnahmen in nahezu allen Gebäuden des Bezirks durchgeführt werden.

Der Fahrplan stellt eine aus heutiger Sicht sinnvolle Reihenfolge der Sanierung der bezirklichen Gebäude zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels dar. Auf dieser Basis werden anschließend in weiteren Schritten gebäude- bzw. liegenschaftsbezogene Sanierungskonzepte erarbeitet, im Anschluss konkrete Planungen vorgenommen und darauf aufbauend die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den dargestellten Einspar- und Kostenwerten um eine überschlägige Betrachtung der vorhandenen energetischen Sanierungspotenziale sowie der damit nach heutigem Kenntnisstand verbundenen Kosten (ohne Planungsanteil) handelt. Zudem werden im Rahmen einer Sanierung üblicherweise zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, die aus energetischer Sicht nicht relevant sind und nicht monetär abgebildet werden (z.B. Maßnahmen zur Sicherung der Standsicherheit, Brandschutzmaßnahmen, Schadstoffsanierungen, Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sowie sonstige Sanierungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich).

Somit können sich im Zuge der weiteren Konzeptionen, Planungen und Umsetzungen konkreter Maßnahmen neue Erkenntnisse ergeben und die tatsächlichen Kosten und erzielbaren Einsparpotenziale von den im Fahrplan dargestellten Werten abweichen.

Ergänzend zu den Sanierungsmaßnahmen (und nicht im Sanierungsfahrplan enthalten) ist der begleitende Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energien erforderlich.

  • Energetischer Sanierungsfahrplan bezirklicher Gebäude - Stand 9_2022

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    PDF-Dokument (537.0 kB) - Stand: 9/2022