Drucksache - VIII/0484
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Rechtslage dahingehend zu verändern, dass die in Milieuschutzgebieten erforderliche milieuschutzrechtliche Genehmigung von Bauprojekten und die Möglichkeit der Zurückstellung von Projekten bei potenziellen Milieuschutzgebieten nicht nur im Falle von Baugenehmigungsverfahren gelten, sondern auch bei Freistellungsverfahren.
Begründung: Bauprojekte in Milieuschutzgebieten sind nach derzeit geltender Rechtslage nur dann milieuschutzrechtlich zu genehmigen, wenn sie ein reguläres Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Dies betrifft lediglich ca. 20 % der Baumaßnahmen. Die 80 % von Baumaßnahmen im Freistellungsverfahren sind von einer milieuschutzrechtlichen Genehmigung nach geltender Rechtslage ausgenommen. Damit der Milieuschutz kein stumpfes Schwert bleibt, sollte die Rechtslage geändert werden. |
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