Auszug - Vorkaufsrecht wahrnehmen (Beschlussempfehlung)
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 17.05.2018 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen überwiesen:
Drs. VIII/0456 Das Bezirksamt wird ersucht, festzustellen, in welchen Gebieten in Treptow-Köpenick Möglichkeiten zur Wahrnehmung des kommunalen Vorkaufsrechtes bestehen beziehungsweise in welchen Bereichen dies wünschenswert wäre und welche Voraussetzung gegebenenfalls dafür noch zu schaffen wären. Das betrifft sowohl Flächen für Wohnungsbau als auch Gewerbeflächen. Soweit das Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausgeübt werden sollte, sind mit diesen vorbereitende Gespräche zu führen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 27.06.2018 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (10:2:3) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den gemäß Baugesetzbuch vorgesehenen Gebieten (z. B.: Erhaltungsgebiete, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete) das Vorkaufsrecht angewandt werden kann. Soweit das Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausgeübt werden sollte, sind mit diesen vorbereitende Gespräche zu führen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10; dagegen: 2; Enthaltung: 3. |
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