Auszug - Neue Kleingärten in Treptow-Köpenick ausweisen
Frau Haußdörfer weist darauf hin, dass sich der Antrag auf die Flächen des Entwicklungsgebiets Güterbahnhof bezieht und keine Ausdehnung auf den Bezirk insgesamt zum Ziel hat. Dies könnte allenfalls ein weiterer Antrag sein.
Frau Stantien fragt dazu nach, ob es dafür einen Bedarf gibt bzw. für welche wegfallenden Kleingartenflächen dort Ersatz geschaffen werden soll?
Frau Haußdörfer erklärt dazu, dass es allgemein um einen Ersatz für weggefallene Flächen der Vergangenheit geht, nicht um konkreten Ausgleichsbedarf.
Herr Döring regt an, dies im Text der Begründung deutlicher klarzustellen, da der Eindruck entstanden sei, es ginge um Ersatz für Kleingärten im Bereich des Güterbahnhofs.
Herr Rößler fragt, wie langfristig die Verpachtung erfolgt, insbesondere ob der Bezirk bei neuem Wohnbaubedarf auf die Kleingartenflächen wieder zugreifen könnte?
Frau Haußdörfer erläutert dies an Hand der Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes.
Frau Stantien regt an, bei dieser Zielsetzung im Antrag auch eine Bevorzugung jener Kleingärtner vorzusehen, die aktuell ihre Flächen verloren haben bzw. verlieren.
Herr Zellmer verweist zum Bedarf auf seine Kleine Anfrage zu den auslaufenden Schutzfristen.
Der Ausschuss empfiehlt mit 14/0/0 Stimmen die Annahme der Drucksache.
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 20.07.2017 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (federführend) sowie an den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen (mitberatend) überwiesen:
Drs. VIII/0246 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gemeinsam mit den Bezirksverbänden der Gartenfreunde bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass im Rahmen der weiteren Ausgestaltung der Entwicklungsplanung für den ehemaligen Güterbahnhof Köpenick Flächen für Kleingartenparzellen vorgesehen und planerisch gesichert werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 18.10.2017 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (14:0:0) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14; dagegen: 0; Enthaltung: 0. |
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