Auszug - Riviera und Gesellschaftshaus als Ort für Kultur und Gastronomie mit öffentlicher Zugänglichkeit zum Wasser sichern!
Die Antragstellung erfolgte bei Senator Geisel in seiner Zuständigkeit in der 17. WP; jetzt muss der Denkmalschutz intern klären, wie es weiter gehen soll. Jetzt ist die Zuständigkeit bei SenKultur und eine diesbezügliche Senatsbefassung bleibt abzuwarten, ob z. B. eine Enteignung der Fläche in Erwägung gezogen wird. Herr Welters hat um einen Gesprächstermin gebeten. Der zuständige BzStR hat die moralische Unterstützung im LDR zugesichert, allerdings muss das Rechtsamt hier Mittel beantragen, um den Prozess rechtssicher zu begleiten. Da in den nächsten vier Wochen mit einer transparenteren Entscheidungsgrundlage gerechnet wird, wird der Antrag bisweilen einstimmig vertagt. |
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