Auszug - Neuwahl eines Mitgliedes des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Der BzVV schlägt die offene Wahl vor. Dazu erfolgt kein Widerspruch. Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV die Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von
Entsprechend § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat aus a) 3 Bezirksverordneten b) 1 Vertreter der Gewerkschaften c) 3 Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen d) 2 Vertretern von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Wahl eines Mitgliedes zu a) erforderlich. Es wurde Frau Dr. Monika Brännström (DIE LINKE) gewählt. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |