Auszug - Mündliche Anfragen  

 
 
27. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 6
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 26.02.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0984 Mündliche Anfragen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen

Mdl

Mdl.Anfr.Nr. 650 des BzV Florian Stöckel

zu:

Sponsoring im Bibliotheksbereich

Wie erklärt Herr Bezirksstadtrat Simdorn, dass offenbar von Dussmann ganz oder anteilig finanzierte Körbe in der Mittelpunktsbibliothek zu finden sind, wo er sich doch strikt gegen eine Beteiligung der Privatwirtschaft beispielsweise zur Finanzierung des für Bibliotheksausweis-inhaberinnen und -inhaber eine Stunde kostenfreien Internets in Bibliotheken ausgesprochen hat?

Herr BzStR Simdorn: Die Körbe zum Büchertransport sind von der Fa. Dussmann als einmalige Zuwendung zur Eröffnung der Mittelpunktbibliothek besorgt worden. Zum Transport der Bücher sind diese Körbe sehr komfortabel und werden rege in Anspruch genommen. Zur Internetnutzung: Das wäre eine institutionelle Förderung, weil man sie über einen längeren Zeitraum hätte durchführen müssen. Die kostenlose Nutzung des Internets ist seit Januar 2008 in allen Bibliotheken eingeführt und die Einnahmeminderung an dieser Stelle werde durch verstärkte Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen der Stadtbibliothek ausgeglichen.

Nachfrage Herr Stöckel: Könnten derartige Angebote vom Bezirksamt weiter genutzt werden, so wie bei derartig einmaligen Projekten auf Sponsoren zurückgreifen und widerspricht das dann nicht den Richtlinien der AG Antikorruption des Landes Berlin?

Herr BzStR Simdorn: Er ist der einzige Politiker, der das Glück hat, Mitglied in der AG Antikorruption des Landes Berlin zu sein. Die Staatsanwaltschaft lehnt jedes Engagement der Privatwirtschaft im öffentlichen Raum ab. Können dem aber nicht standhalten, auch in der Landesverwaltung findet einiges in dieser Richtung statt. Die Auffassung der Antikorruptionsgruppe ist hier ganz klar und eindeutig. Er entscheidet in seiner Abteilung im Einzelfall. Es gibt Stellen, wo nichts anderes übrig bleibt, z.B. bei der Namensgebung von Sporthallen. Vom Grundsatz her müssen aber Aufgaben der öffentlichen Hand mit öffentlichen Mitteln bestritten werden.

Mdl.Anfr.Nr. 651 des BzV Stefan Förster

zu:

Keine Erinnerung an Maueropfer Chris Gueffroy

Warum erfolgte am 05.02.2009 durch das Bezirksamt am Denkmal am Britzer Zweigkanal keine Kranzniederlegung in Erinnerung an das letzte Berliner Maueropfer Chris Gueffroy, obwohl es sich sogar um den 20. Todestag handelte und in den Vorjahren immer daran gedacht wurde?

Zurückgezogen.

Mdl.Anfr.Nr. 652 des BzV Stefan Förster

zu:

Sachstand Restitutionsan-sprüche „Haus der Begegnung“

Gibt es einen neuen Sachstand bezüglich der von der JCC gestellten Restitutionsansprüche beim „Haus der Begegnung“ in Wendenschloss bzw. liegt mittlerweile eine Rückäußerung von deren Anwälten zu den angebotenen Ersatzgrundstücken vor?

Herr BzStR Schneider: Die Vertreter der JCC haben aufgrund des vorliegenden Angebotes das Gespräch mit dem Bezirk gesucht. Am 19.02.2009 haben sich  Vertreter des Bezirkes mit der JCC zur weiteren Vorgehensweise verständigt.

Teilnehmer dieses Treffens waren, die BzBmin Frau Schöttler in der Eigenschaft als Finanzstadträtin, der für Immobilienwirtschaft zuständige BzStR Herr Schneider, Beschäftigte seiner Verwaltung sowie der auf dem Grundstück ansässige Wassersportverein.

Die Vertreter der JCC haben sich dahingehend geäußert, dass eine Gegenfinanzierung über andere Immobilien möglich wäre, wenn diese dem Marktwert der Wendenschloßstraße entsprechen. JCC kann sich auch ein geteiltes Geschäft vorstellen, das neben vermarktungsfähigen Immobilien auch eine teilweise finanzielle Entschädigung vorsieht.

Der Bezirk wird nunmehr nach weiteren Ersatzgrundstücken, die diesen Gegenwert darstellen, suchen und das Gesprächsergebnis mit dem Liegenschaftsfonds diskutieren. Die Diskussion wird im März stattfinden.

Die JCC ist sich darüber im Klaren, dass dieses Geschäft kurzfristig nicht realisierbar ist. Das Bezirksamt geht davon aus, dass es in diesem Jahr keine Veränderungen in der Wendenschlossstraße 404 geben wird.

Mdl.Anfr.Nr. 655 des BzV Fritz Liebenow

zu:

Niederschlagswasserstaukanäle

Wo verlaufen auf dem Gelände des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-28 VE (Baumarkt Friedrichshagener Straße), die in der Begründung des B-Plans unter Punkt II. Planinhalt, Unterpunkt 3.6 Entwässerungskonzept (S. 24f) aufgeführten Stauraumkanäle mit Abflussbegrenzern zur Regenrückhaltung?

Herr BzStR Hölmer: Dort passiert das Gleiche wie bei anderen Bauvorhaben auch. Diese Stauraumkanäle, die für die Regenrückhaltung erforderlich sind, befinden sich im Bereich der durch Nebenanlagen versiegelten Flächen, z.B. Zufahrten, Stellflächen unterhalb der Flächen im Boden.

Nachfrage Herr Liebenow: Da es sich ja um über 340 m3 handelt, müssten ja gigantische unterirdische Tanks oder ähnliches angelegt worden sein. Fließt es nicht vielleicht doch in die Kanalisation?

Herr BzStR Hölmer: Das Wasser fließt in die Kanalisation und dass die Kanalisation bei diesen gigantischen Mengen nicht geflutet wird, dafür gibt es diese Kanalsysteme, die es zum Teil zurückhalten, damit nicht alles auf einmal reinläuft.

Mdl.Anfr.Nr. 656 des BzV Peter Durinke

zu:

Bauvorhaben Werlseestraße

Sind dem Bezirksamt aktuelle Planungen zur Bebauung der privaten Grünfläche Werlseestraße 49-71 bekannt?

Herr BzStR Hölmer: Weder im Stadplanungs- noch im Bau- und Wohnungsaufsichtsamt sind irgendwelche Planungen bekannt. Es sind keine Gespräche geführt und es ist auch nichts eingereicht worden.

Mdl.Anfr.Nr. 657 des BzV Peter Durinke

zu:

Zeltplatz Krampenburg

Wie gewährleistet das Bezirksamt den gegenüber der BVV zugesicherten Erhalt des Zeltplatzes an der Krampenburg?

Herr BzStR Schneider: Welcher Zeltplatz ist gemeint? Wenn man die Kuhle Wampe meine, dann ist dazu etwas zu sagen, weil der Bezirk dafür zuständig ist. Ist aber die andere Seite gemeint, dann gilt die allgemeine Aussage, dass Ende 2009 der Grundstückseigentümer die Nutzungsverträge aufgekündigt hat. Für die Kuhle Wampe gilt die Aussage, dass dieser Zeltplatz am 01.04.2005 an das Bezirksamt übergeben worden ist und die Verträge, die der Bezirk abgeschlossen habe, sind bis 2015 gültig mit einem Optionsrecht, um 2 Jahre zu verlängern. Das Bezirksamt geht also davon aus, dass die Kuhle Wampe bis 2017 gesichert ist. Wenn es in dieser BVV Intentionen gibt, sich in die Debatte zur Aufgabe der anderen Zeltplätze durch die Landesforstverwaltung einzubringen, muss die BVV darüber nachdenken und das mit einem Beschluss versehen.

Nachfrage Herr BzV Durinke: Die vorherige BVV hat beschlossen,
B-Planverfahren für die Krampenburg und die Kuhle Wampe einzuleiten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die Krampenburg ist ausdrücklich im Ausschuss mitgeteilt worden, eine Sicherung des Zeltplatzes sei nicht erforderlich, da es sich um eine über den FNP gesicherte Fläche handelt, die zudem im Eigentum der Forsten steht und daher seine Sicherung nicht notwendig (eine Übernahme in den B-Plan nicht notwendig) ist. Sollte man daher das B-Planverfahren nicht entsprechend auf das Zeltplatzgelände Krampenburg ausweiten? Herr BzStR Schneider: Er ist nicht sachkundig genug, aber der Zeltplatz Kuhle Wampe ist bis 2017 gesichert.

Nachfrage Frau BzV Schmitz: Es gab vor zwei Jahren eine Vereinbarung zwischen dem Zeltplatz, dem Bezirk und Forsten, dass die Fläche gesichert wird, dass Forsten die Fläche an den Bezirk gibt. Die Zeltplatzfläche ist ausgenommen, da sie sich ja im Eigentum befindet. Wie ist denn nun der Sachstand, wie ist denn nun der Zeltplatz an der Krampenburg gesichert? Herr BzStR Schneider: Die Krampenburg und der Zeltplatz Kuhle Wampe liegen relativ weit auseinander. An dem Ort Krampenburg befindet sich eine Siedlererholungsnutzung und ähnliches. Wir sind hier nach der Zukunft eines Zeltplatzes Krampenburg gefragt worden. Er hat jetzt der Frage entnommen: Ist der Zeltplatz Kuhle Wampe gesichert? Das kann er mit ja, bis 2017, beantworten.

Mdl.Anfr.Nr. 658 der BzV Freya Ojeda

zu:

Friedrichshagener Str. 8 (I)

Wann wird die vor der Friedrichshagener Str. 8 liegende Brachfläche zum Parkplatz umgebaut?

Herr BzStR Schneider: Der Vorschlag, die wild bewachsene Fläche als Parkplatz auszubauen, wurde bereits mehrfach geprüft. Es sind keine Mittel in der Investitionsplanung vorgesehen. Der Bau eines Parkplatzes ist aus finanziellen Gründen nicht möglich. Die Fläche ist mittelfristig zur Vermarktung vorgesehen. Die Fläche befindet sich im Finanzvermögen und ist nicht als Verkehrsfläche ausgewiesen. Sie erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein öffentliches Parken.

Nachfrage Frau BzV Ojeda: Wie deckt sich das mit der Aussage von Herrn BzStR Retzlaff gegenüber den Mitarbeitern der Familienberatungsstelle, dass diese Fläche als Parkplatz für die Familienberatungsstelle ausgebaut wird? Herr BzStR Schneider: Dann ist die Frage an Herrn Retzlaff zu stellen. Aber er, der für die Verwaltung dieser Liegenschaft zuständig ist, muss sagen: Diese Fläche, so wie sie jetzt ist, zum Parken freigeben, beinhaltet die Gefahr, dass der Bezirk bei entstehenden Schäden (an den Fahrzeugen selbst als auch an der Umwelt) in Haftung genommen wird. Um diese Fläche als Parkplatz herzurichten, sieht der Haushaltsplan keine Mittel vor. Herr BzStR Retzlaff: Er hat den Mitarbeitern nicht gesagt, dass dieser Platz ausgebaut wird, er hat wohl Herrn BzStR Schneider nach der Möglichkeit gefragt und auch genau diese Antwort bekommen.

Mdl.Anfr.Nr. 659 der BzV Freya Ojeda

zu:

Friedrichshagener Str. 8 (II)

Warum wird die Fläche vor der Friedrichshagener Str. 8 nicht im gegenwärtigen Zustand zum Parken für die Besucher der Familienberatungsstelle freigegeben?

zurückgezogen

Mdl.Anfr.Nr. 660 der BzV Petra Reichardt

zu:

Wendenschloßstraße

Liegen die Baumaßnahmen Wendenschloßstraße im Zeitplan?

Herr BzStR Hölmer: Das gesamte Bauvorhaben gliedert sich in 7 Bauabschnitte. Im 1. Bauabschnitt von der Müggelheimer bis zur Landjägerstraße hat sich in Folge zusätzlicher Leistungen der Berliner Wasserbetriebe der Zwischentermin (Fertigstellung der Fahrbahn bis Ende Dezember 2008) verschoben. Aufgrund des vorhandenen Leistungsbestandes im Untergrund, der vor Baubeginn so nicht bekannt und erkennbar war, sind umfangreiche Umverlegungs- und Umprojektierungsarbeiten im Leistungsbau erforderlich geworden. Die Arbeiten der Berliner Wasserbetriebe werden im Fahrbahnbereich von Müggelheimer- bis Landjägerstraße nun voraussichtlich im April 2009 abgeschlossen sein. Die Straßenbauarbeiten werden dann im Mai 2009 fertiggestellt sein. Im 1. Bauabschnitt liegt eine Verzögerung von ca. 5 Monaten vor, die nachfolgenden Bauabschnitte
2 bis 7 sind aber nicht direkt davon betroffen.

Mdl.Anfr.Nr. 661 der BzV Petra Reichardt

zu:

Schnee- und Eisglättebeseitigung

Wer ist für die Räumung bzw. Abstumpfung des Fußweges in der Wendenschloßstraße über die Stichkanalbrücke bei Schnee- und Eisglätte zuständig?

Herr BzStR Hölmer: Für die winterliche Beräumung und die Abstumpfung des Fußweges und der Fahrbahn über die Stichkanalbrücke ist die BSR zuständig. Auf Nachfrage, haben wir die Auskunft erhalten, dass für diese Stelle ein Subunternehmen durch die Fa. RUWE gebunden wurde.

 

Mdl.Anfr.Nr. 662 des BzV Ernst Welters

zu:

Kassetteninhalt

Welche Wünsche, Anregungen und Vorstellungen enthielt die Kassette, die im Dezember 1998 anlässlich der internationalen Jugendumweltkonferenz in Köpenick von Jugendlichen zum Thema „Wie sieht die Welt in 10 Jahren aus“ gefüllt wurde und die nach 10 Jahren, also im Dezember 2008, geöffnet werden sollte?

Herr BzStR Retzlaff: Die vorhergehenden zahlreichen Jugend- und Umweltstadträte haben solche Gegenstände nicht  übergeben, noch gab es einen Hinweis darauf, dass es solche gibt. Als man am Dienstag diese Frage erhalten habe, setzte eine fieberhafte Suche ein, die große Teile der Verwaltung lahmgelegt hat. Unter Einsatz aller detektivischer Fähigkeiten wurde heute versteckt in Rahnsdorf in einem Eichenbaumstamm (mit einem Gesicht bemalt) diese Stahlkassette gefunden. Drei Mitarbeiter haben drei Stunden lang unter Einsatz ihrer Gesundheit dieses Gerät geöffnet. Ein Hinweis darauf wäre fair gewesen. Aufgrund fehlender Technik, konnte das Material noch nicht gesichtet werden. Wenn es Zustimmung findet, würde er den Inhalt in der Pause aufbauen, in der Freizeit die Kassette sichten und der BVV dann die Wünsche, Vorstellungen und Anregungen aus dem Dezember 1998 der BVV mitteilen.

Nachfrage Herr BzV Welters: Bedankt sich und fragt, ob bei der Amtsübergabe von Herrn Stahr die ordnungsgemäß weitergegebene Information, dass 2008 was ansteht, untergegangen ist?

Herr BzStR Retzlaff: Die Information ist nicht untergegangen, sie fand nicht statt. Wenn ihm Herr Stahr mitgeteilt hätte, dass er im Dezember 2008 so etwas öffnen kann, hätte er sich schon sehr gefreut.

Mdl.Anfr.Nr. 663 des BzV Axel W. Sauerteig

zu:

Verkehrssicherungspflicht am Müggelturm

In welcher Weise kommt das Bezirksamt seiner Verkehrssicherungspflicht nach, wenn sich auf spiegelglatter Straße Am Müggelturm, wie am vergangenen Wochenende, hunderte Rodler, Skifahrer und PKWs begegnen?

Herr BzStR Hölmer: Grundsätzlich ist festzustellen, dass öffentliches Straßenland nicht für Rodeln und Skifahren gedacht ist. Die Straße ist seines Wissens dafür auch nicht freigegeben. Wenn eine anderweitige Nutzung stattfindet, ist es Aufgabe der Polizei. Für die Schneebeseitigung und Abstumpfung der Flächen, ist die BSR zuständig.

Nachfrage Herr BzV Sauerteig: Er entnimmt der Antwort, dass ihnen der § 24 der Straßenverkehrsordnung offensichtlich nicht ganz bekannt ist, in dem festgehalten wird, dass Rodler keine Fahrzeuge im eigentlichen Sinn sind, sondern Fußgänger. Das würde bedeuten, wenn Rodler die Straße nicht benutzen dürfen, dürften dass auch keine Fußgänger. Das ist auch in einem Urteil vom Verwaltungsgericht festgehalten, weil Rodler traditionell in Alpenländern, Straßen, soweit keine Fußwege vorhanden sind, nutzen dürfen.

Mdl.Anfr.Nr. 664 des BzV Axel W. Sauerteig

zu:

Wachschutz am Spreepark

Wer bezahlt den Wachschutz für das Spreeparkgelände und ist dem Bezirksamt bekannt, dass Familie Witte Eintritt für das Gelände nimmt?

Herr BzStR Schneider: Auf Nachfrage war zu erfahren, dass der bestehende Erbbaurechtsvertrag aus der Insolvenzmasse herausgenommen und an die Gesellschaft zurückgegeben worden ist. Diese Gesellschaft wird durch Frau Pia Witte vertreten. Aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages ist sie unter anderem auch für die Bewachung, die Verkehrssicherungspflicht usw. zuständig und hat auch alle anderen Verpflichtungen, die das Grundstück betreffen. Welche Aktivitäten durch wen auf dieser Fläche zurzeit durchgeführt werden, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

Mdl.Anfr.Nr. 666 des BzV Marcus Worm

zu:

Hilfen zur Erziehung

Ist der Beratungsgegenstand „Finanzierung der Hilfen zur Erziehung in Berlin“ im Rat der Bürgermeister verabschiedet worden?

zurückgezogen

Mdl.Anfr.Nr. 667 des BzV Marcus Worm

zu:

Behindertengerechter Umbau

Sind unter den bezirklichen Anmeldungen für das Konjunkturpaket II auch Planungen zum behindertengerechten Umbau von Schulgebäuden eingeflossen?

Herr BzStR Retzlaff: Nein, die Anmeldung zum Konjunkturprogramm II sehen die nachgefragten Maßnahmen nicht vor. Das liegt in der Natur des Programms. Das Anmeldeformular beschreibt eindeutig 4 Möglichkeiten als Maßnahmeziel: Sekundarschulen in Verbindung mit energetischen Sanierungsmaßnahmen, Ganztagsschulen, insbesondere an Gymnasien, Mensa-Küche in Verbindung mit energetischen Sanierungsmaßnahmen, sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden, sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen an Schulsporthallen. Insofern konnte das Bezirksamt keine Umbauten zur behindertengerechten Umgestaltung anmelden.

Mdl.Anfr.Nr. 669 des BzV Johannes Sievers

zu:

Klassenfrequenz in neuen Regionalschulen

Ist es richtig, dass der Senat plant, eine Klassenfrequenz von 25 Kindern pro Klasse für die neue Regionalschule festzulegen?

Herr BzStR Retzlaff: Er kann nicht sagen, was der Senat plant. Er weiß aber, dass es noch keine Regelung für die Klassenfrequenzen gibt, da man gegenwärtig noch diskutiert. Allerdings ist es eine Frage der Logik, wer soll Sekundarschule werden, wenn Gemeinschaftsschule mit 24/25 Schülerinnen und Schülern in der Frequenz läuft und die Sekundarschule weit darüber liegt. Da lt. Senatsbeschluss weitere Anmeldungen für den Gemeinschaftsschulversuch möglich wären, ist klar, was Sekundarschulen dann tun werden, sie werden sich als Sekundarschulen in Gemeinschaftsschulform anmelden. Aber einen endgültigen Beschluss dazu gibt es noch nicht. Das wird im Abgeordnetenhaus entschieden. Jede Veränderung um einen Schüler in der Klassenfrequenz bringt Mehr- oder Minderausgaben im dreistelligen Millionenbereich.

Mdl.Anfr.Nr. 670 des BzV Johannes Sievers

zu:

Vierzügigkeit der neuen Regionalschulen

Wie bewertet das Bezirksamt die Planungen des Senates, nach denen die einzurichtenden Regionalschulen mindestens vierzügig sein sollen?

Herr BzStR Retzlaff: Als Bezirkspolitiker steht es ihm nicht zu, den Senat und seine Planung zu bewerten. Er kann die Situation im Bezirk bewerten und die ist für eine Vierzügigkeit sehr ungünstig. Aus diesem Grund habe man nach bekannt werden sofort Verhandlungen mit dem Senat aufgenommen und erreicht, dass der Nachsatz steht: - außer in Randlagen - und Treptow-Köpenick ist Randlage. Der Bezirk werde nach diesem Konzept mehr 3-zügige als 4-zügige Sekundarschulen haben. Das bedeutet auch, dass, wenn die Schulreform kommt, keine Schule zu schließen wäre.

Nachfrage von Herrn BzV Sievers: Was ist z.B. mit der Realschule in Bohnsdorf, die 2-zügig ist? Herr BzStR Retzlaff: Diese ist nicht durchgängig 2-zügig, die hat jetzt in den 7. Klassen 4 Züge. Das ist eine von denen, die 4-zügig geplant sind, wie Hans-Grade-Oberschule und Fritz-Kühn-Oberschule. Alle anderen sind 3-zügig.

Mdl.Anfr.Nr. 671 des BzV Peter Groos

zu:

Energetische Standards

Ist das Bezirksamt mittlerweile darüber informiert, welche energetischen Standards (z.B. der des Umweltentlastungsprogramms II) bei der Umsetzung des Konjunkturprogramms II gelten sollen?

Herr BzStR Schneider: Man könnte die Frage einfach mit Nein beantworten. Die Frage ist, müssen dann noch gesondert Standards definiert werden, die über die bestehenden noch hinausgehen? Vor dem Hintergrund, dass man ein sehr ehrgeiziges Programm habe, welches man bis 2010 umzusetzen habe, sind ausreichend Vorschriften da, die Rahmenbedingungen setzen.

Nachfrage Herr BzV Worm: Wurden die jetzt eingereichten Planungen nach Standard UEP II geplant oder welcher Standard galt bei der Planung?

Herr BzStR Schneider: Es wurden Formblätter ausgefüllt und Projekte angemeldet. Wenn sie jetzt in die Bauplanungsunterlagen einsteigen, dann gelten alle diese Standards und Vorschriften für das öffentliche Bauen einschließlich Energiesparverordnung neuester Stand der Dinge. Da gelte dann unter anderem auch, welche Baustoffe verwendet werden dürfen.

Mdl.Anfr.Nr. 653 des BzV Stefan Förster

zu:

Schlussrechnung KAiAK-Projekte – eine unendliche Geschichte?

Warum verzögerte sich die Schlussrechnung für die KAiAK-Projekte in der Köpenicker Altstadt über Monate und liegt nun endlich ein verbindliches Ergebnis vor und wenn ja, mit welcher Differenz zu den ursprünglichen Ansätzen?

Herr BzStR Hölmer: Das Ergebnis liegt nun vor. Die Herstellungskosten einschließlich der Baunebenkosten belaufen sich auf 682.750,51 €. Damit ergibt sich eine Einsparung in Höhe von 22.249,49 €.

Nachfrage Herr BzV Liebenow: Wo wäre das Geld hergekommen, wenn das
5. Projekt verwirklicht werden würde (Klangwelten)?

Herr BzStR Hölmer: Das hätte selbstverständlich aus dem Haushalt kommen müssen. Man kann immer nur das finanzieren, wofür das Geld im Haushalt da ist und wenn man das Geld nicht hat, kann man es nicht verwirklichen.

Nachfrage Herr BzV Liebenow: Wer bekommt denn jetzt die Restsumme?

Herr BzStR Hölmer: Es waren ja nicht nur Mittel des Bezirks Treptow-Köpenick sondern es sind auch Untersützungsmittel von anderer Seite eingeflossen. Insofern werden die Gelder auch wieder dort landen, wo sie hergekommen sind.

Mdl.Anfr.Nr. 654 des BzV Stefan Förster

zu:

Waldflächen in der Wuhlheide im bezirklichen Fachvermögen

Welches fachliche Interesse hat das Bezirksamt daran gehabt, im Zuge eines Flächentausches dauerhaft Waldflächen in der Wuhlheide in sein Fachvermögen zu bekommen, obwohl die Berliner Forsten bereit gewesen wären, die ganze Fläche allein und damit auch auf ihre Kosten zu bewirtschaften?

Herr BzStR Schneider: Die Flächenverteilung im Volks- und Waldpark Wuhlheide erfolgte zum Zeitpunkt des Beitritts der neuen Bundesländer zum Bundesgebiet sowohl nach Grundsätzen des Vermögenszuordnungsgesetzes als auch nachfolgend nach Funktionalität und historischen Strukturen. Diese Zuständigkeitsverteilung hat sich bis heute überwiegend bewährt. Dort hingegen, wo sich Notwendigkeiten für Veränderungen ergeben haben oder sich neue Aspekte zeigen, wie Begradigung von Zuständigkeitsabgrenzungen, Verbesserung der Pflegegestaltung, Rekonstruktion wertvoller historischer Strukturen oder das Verschwinden ehemaliger Militärflächen, erfolgt ein entsprechender Flächenaustausch unter Wahrung der Funktionalität der einzelnen Anlagenteile. Das Bezirksamt geht immer davon aus, dass Waldflächen bei den Berliner Forsten verbleiben. Gegenwärtig finden Gespräche statt.              
Folgende Flächenzuordnung ist beabsichtigt und befindet sich noch in der Diskussion mit den Berliner Forsten.

Alle Flächen südlich des Eichgestells zwischen Treskowallee und Parkplatz am FEZ mit Ausnahme einer Fläche neben dem Friedhof sowie der Sportfunktionsflächen, die durch das Amt für Umwelt und Natur verwaltet werden sollen. Alle Flächen nördlich des Eichgestells mit Ausnahme der ehemaligen GUS-Flächen sowie FEZ-Flächen werden durch die Berliner Forsten verwaltet. In diesen Flächen befindet sich auch die ehemalige Liegewiese. Das ist in der noch nicht beendeten Diskussion.

Mdl.Anfr.Nr. 665 des BzV Axel W. Sauerteig

zu:

Umsetzung des Beschlusses 029/03/06

In welcher Weise wurde der BVV Beschluss 029/03/06 Räumung von Radwegen vom 14.12.2006 in diesem Winter vom Bezirksamt umgesetzt?

Herr BzStR Hölmer: Rechtsgrundlage für die ordnungsgemäße Reinigung von öffentlichen Straßen in Berlin sowie die Beseitigung von Winterglätte und Schneebekämpfung ist das Straßenreinigungsgesetz. Der Winterdienst auf Gehwegbereichen sowie die Beräumung des Streugutes ist durch die Anlieger des öffentlichen Straßenlandes durchzuführen. Dabei hat die Anhäufung von Schnee- und Eismengen grundsätzlich auf dem Gehweg am Fahrbahnrand zu geschehen. Die Kontrolle darüber liegt beim Ordnungsamt. Die winterliche Beräumung der ausgebauten Radwege erfolgt maschinell durch die BSR. Da sie nicht so viele Geräte haben, erfolgt die Beräumung der Reihe nach. Der Bezirk kann keinen Einfluss auf die Reihenfolge nehmen, da die Straßen nach Straßenkategorien sortiert sind. Es ist leider auch so, dass die Innenstadtbereiche bevorzugt behandelt werden.

Nachfrage des BzV Sauerteig: Sind dem Bezirksamt die Mitteilungen der Post- und PIN AG bekannt, die sich darüber beklagt haben, dass in den Außenbezirken, u.a. auch Treptow-Köpenick, Radwege nicht mehr nutzbar sind und eine Verteilung der Post in den Wochen erheblichen Schneefalls eingestellt wird? Herr BzStR Hölmer: Dem Bezirksamt ist bekannt, dass es da Probleme gegeben hat. Es ändert aber nichts an dem, was er gesagt hat. Es gibt einzig und allein die Möglichkeit über die Fraktion Bündnis90/DieGrünen im Abgeordnetenhaus dafür Sorge zu tragen, dass die BSR maschinell besser ausgestattet wird und dann entsprechend tätig werden kann.

Mdl.Anfr.Nr. 668 des BzV Marcus Worm

zu:

Jugendfreizeiteinrichtung Mansarde

Welche Verabredungen hat das Bezirksamt mit dem Verein Bürger für Rahnsdorf getroffen, um die Sorge vor der Schließung der Jugendfreizeiteinrichtung Mansarde auszuräumen?

Herr BzStR Retzlaff: Die Ängste des Vereins waren sehr spekulativ und ohne Grundlage. Das hat das Bezirksamt den Vertretern des Vereins am 16.02.2009 in einem ausführlichen Gepräch sehr deutlich mitgeteilt. Es gab zu keiner Zeit und an keiner Stelle die Aussage, die Mansarde zu schließen. Folgende Sachverhalte wurden in dem Gespräch vom Bezirksamt dargelegt: In Rahnsdorf ist ab August 2009 geplant 20 weitere Kitaplätze zu schaffen. Der Kinderreich e.V., Betreiber der Kindertagesstätte, erhält zum 01.03.2009 einen Nutzungsvertrag zu neuen Kondionen. Es ist eine Doppelnutzung der oberen Etage in der Mansarde durch die Kita und die Jugendfreizeiteinrichtung angedacht, indem die Räume ab 14.00 Uhr für die „Lücke“-Kinder zur Verfügung stehen. Gegenwärtig arbeiten öffentliche und freie Träger an einer gemeinsamen Konzeption und man werde regelmäßig im Jugendhilfeausschuss darüber informieren. Die Jugendamtsleiterin und er stehen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Am 3. März wird es noch einmal von ihm initiiert ein Gespräch zwischen dem Bürger für Rahnsdorf e.V. und Kinderreich e.V. geben, um die aufgebauten Spannungen herauszunehmen.

Nachfrage Herr BzV Worm: Konnte denn eine Vertreterin organisiert werden oder ist die Bearbeiterin wieder gesund, so dass die Mansarde momentan noch arbeitet? Herr BzStR Retzlaff: Er kann diese Frage jetzt nicht beantworten, wird dies aber sofort in Erfahrung bringen und telefonisch übermitteln.


 

 


 
 

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