Auszug - Seebad Friedrichshagen
Aussprache: Frau BzV Klinger beginnt ihre Begründung des Antrages mit einem kurzer Ausblick in die Vergangenheit: 2002 übernahm die Turngemeinde in Berlin, das doch sehr runtergekommene Seebad, welches 2 Jahre geschlossen war. Die BBB haben es selbst nicht weiter betrieben und genutzt. Die Turngemeinde hat bereits 80 T€ in Instandsetzungsmaßnahmen investiert und hat es auch, wie im Pachtvertrag vorgeschrieben, vordergründig als Vereinsbad betrieben. Um es für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wurden Schnuppermitgliedstickets für 1 bzw. 2 € ausgegeben. Die Pachtbeiträge wurden pünktlich bezahlt. Die Bäderbetriebe haben immer Interesse für eine langfristige Zusammenarbeit signalisiert. Jetzt wurde ein Versorgungsstand eingerichtet, für den die Turngemeinde zusätzliche 500 € im Jahr Pacht zahlen muss. Im Herbst jetzt die neue Ausschreibung mit 5 Jahren Laufzeit und Option auf weitere 5 Jahre Vertragsverlängerung. Die Ausschreibungsfrist betrug 3 Wochen, was man auch sehr kritisch sehen kann. Möglicherweise wird es einen neuen Betreiber geben. Es geht nicht darum, den einen Interessenten gegen den anderen auszuspielen. Man sollte mal darüber nachdenken, wie mit Vereinen umgegangen wird, die sehr viel für den Bezirk und auch für die Bäderbetriebe getan haben. Das Bad soll zukünftig mehr für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der Vorsitzende der Turngemeinde hat daraufhin im Nachgang zu der Bewerbung ein Schreiben an die Berliner Bäderbetriebe geschickt, in dem der Zugang für die Öffentlichkeit zugesagt, die Öffnungszeiten bekannt gegeben werden und das Vorziehen absolut notwendiger Investitionen gegenüber der Offerte vom 04.12.2009 angezeigt wird, für die der Nachweis der Finanzierbarkeit problemlos nachgereicht werden kann. Auch den Ausbau der gastronomischen Versorgung werde man auch übernehmen. Hier ist ein Gespräch notwendig, auch wenn am vergangenen Wochenende ein Gespräch zwischen einem potentiellen Investor und der Turngemeinde stattgefunden hat. Der potentielle Betreiber plant auch eine Steganlage. Eine solche könne sie sich zusammen mit dem Badebetrieb auf der kleinen Anlage nicht vorstellen. Man wisse aus bisherigen Erfahrungen, wie schwer ein wirtschaftlicher Betrieb eines Bades ist. Sie bittet um Zustimmung zum Antrag, auch um ein Zeichen zu setzen, dass man mit dem Verfahren der Berliner Bäderbetriebe nicht einverstanden ist. Der BzVV begrüßt die Mitglieder des AHvB, Frau Harant und Frau Haußdörfer. Herr BzV Wohlfeil: Er wundert sich über den Antrag der SPD Fraktion, nach dem das Bezirksamt die Bäderbetriebe auffordern soll, die Ausschreibung zu wiederholen, völlig unabhängig davon, ob die Turngemeinde und der Sieger der Ausschreibung eine Übereinkunft finden und unabhängig davon, ob die Turngemeinde Rechtsmittel gegen den Wettbewerb (der lt. Begründung rechtswidrig war) einlegt. Es soll also nicht nur eine juristische Entscheidung vorweggenommen werden, sondern auch der zukünftige Gewinner festgelegt werden. Er regt deshalb die Überweisung in den Sportausschuss an. In dieser Form ist der Antrag für seine Fraktion nicht zustimmungsfähig. Herr BzV Förster: Der Antrag ist in der Tat problematisch wegen der nicht überschaubaren Konsequenzen, die dort gefordert werden. Der Antrag gehört eigentlich nicht in das Themenfeld der BVV. Man soll sich in Ausschreibungsverfahren einmischen, die nicht einmal bezirkliche sind. Wenn man die Kriterien von Ausschreibungen nicht gut findet, muss man sie vorher neu definieren. Wenn man ein Ergebnis hat, wird man damit leben müssen, unabhängig davon, ob es dem einen mehr oder dem anderen weniger gefällt. Der geeignetere Weg im vorliegenden Fall wäre eine Moderationstätigkeit zwischen dem Verein und dem potentiellen künftigen Betreiber, die den Interessen beider evtl. gerecht zu werden. Ein solcher Beschluss wäre nicht erfolgreich umzusetzen und würde das Vertrauen in BVV und Bezirksamt schädigen. In den vergangenen Jahren ist auf die Rechtswidrigkeit solcher Anträge hingewiesen worden, weil sie nämlich in Aktivitäten und Ausschreibungen von Landesunternehmen eingreifen, die von der BVV ja nicht zu kontrollieren sind. Er möchte wissen, ob ein solcher Beschluss überhaupt rechtskräftig und umsetzbar wäre oder vom Bezirksamt beanstandet werden müsste? Wenn man das eine Verfahren in Friedrichshagen kritisiert, dann müsste man mit eben der gleichen Begründung, zum Seebad Wendenschloßstraße intervenieren, denn dort ist auch nicht der langjährige Pächter zum Zuge gekommen. Frau BzBmin Schöttler: In dem Antrag wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den Berliner Bäderbetrieben und dem Senat dafür einzusetzen - dies werde erfolgen. Die rechtliche Entscheidung darüber obliegt dann dem Senat bzw. den Bäderbetrieben. Abstimmung (Überweisung A. f. Sp): Mit 21: 23 abgelehnt. Abstimmung (Antrag): Mit 25 Ja-Stimmen, einigen Nein-Stimmen und
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den Berliner Bäderbetrieben und dem Senat nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der Sportverein "Turngemeinde in Berlin 1848 e.V." auch weiterhin am Auswahlverfahren zum Betrieb des Seebads Friedrichshagen beteiligt bleibt und eine langfristige Perspektive zum Betrieb des Bades erhält. Dabei sollte auch eine Wiederholung der Ausschreibung unter Berücksichtigung des Sportfördergesetztes geprüft werden. Abstimmungsergebnis:
dafür: 25 dagegen: einige. Enthaltung: 5.
Realisierung:
03.04.2009 ZB VI-28 lfd. Nr. 2000 06.05.2009 SB VI-29 lfd. Nr. 2078
Zu diesem Beschluss ergeht folgender Schlussbericht: Diesem Beschluss folgend habe ich am 03.03.2009 Herrn Senator Dr. Körting und den Berliner Bäderbetrieben ein entsprechendes Schreiben gesandt. Nach der mit dem 1. Zwischenbericht an die BVV übermittelten Antwort von den Berliner Bäderbetrieben erhielt ich nun auch per 20.04.2009 beiliegendes Schreiben von Herrn Senator Dr. Körting (s. Anlage). Das Bezirksamt bittet um Bestätigung des Berichtes als Schlussbericht. Gabriele Schöttler
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