Auszug - Mündliche Anfragen  

 
 
22. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 6
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 25.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/0815 Mündliche Anfragen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen

Mdl

Mdl.Anfr.Nr. 540 des BzV Stefan Förster

zu:

Einrichtung eines Jugendberatungshauses

Herr BzStR Retzlaff: Der Träger Praxisnah e.V. hat im Rahmen des ESF Bundesprogramms Soziale Stadtbildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier, kurz BiWaK, ein Konzept für die Einrichtung eines Jugendberatungshauses in Schöneweide eingereicht. Diese Interessenbekundung konnte aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel nicht entsprochen werden. Sollten zusätzliche Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bewilligt werden, könnte der Träger im Nachrückerverfahren berücksichtigt werden. Mit Datum vom 23.09.2008 ist uns dieses Konzept zugegangen, aufgrund der Kürze der Zeit ist eine fachliche Stellungnahme derzeit nicht möglich. Dies wird im entsprechenden Ausschuss beraten.

 

Mdl.Anfr.Nr. 541 des BzV Stefan Förster

zu:

Standortprüfung Mittelpunktbibliothek Treptow

Herr BzStR Simdorn: Die fachliche Prüfung muss die alte Feuerwache als geeignet für eine Mittelpunktbibliothek Treptow ansehen. Die bautechnische Prüfung und die etwaige Akquirierung der finanziellen Mittel zur denkmalgerechten Umgestaltung an diesem Standort sind in Gänze noch nicht abgeschlossen. Der jetzige avisierte Standort steht fest, weil er im Investitionsplan des Landes Berlin verortet ist. Aus unserer Sicht liegt der Standort nicht zentral genug, um den Gesamtbereich Treptow zu erschließen. Ebenfalls muss man noch festhalten, dass an diesem Standort Alte Feuerwache noch Mietverträge mit Nutzern existieren und die verkehrliche Anbindung ebenso nicht als ideal zu bezeichnen ist. Aus den Gründen befindet sich dieses Verfahren noch im Abwägungsprozess. Die von ihm favorisierte Variante der Unterbringung der Mittelpunktbibliothek in einem größeren Einkaufszentrum hat sich als nicht umsetzungsfähig erwiesen. Einerseits, weil eine Flächenanmietung in der Größenordnung, wie sie für eine Mittelpunktbibliothek notwendig wäre am Standort Schöneweide nicht umsetzbar ist und zum Zweiten, die statische Prüfung ergeben hat, dass ein Nachbau über der Dachfläche des dortigen Standortes nicht möglich ist. Es sind besondere Traglastfähigkeiten, die für Bibliotheken aufgrund des Gewichtes der Bücher von Nöten sind. Aus diesen Gründen ist es an diesem Standort nicht umzusetzen.

 

 

Mdl.Anfr.Nr. 544 des BzV Dr. Hans Erxleben

zu:

Straßenbauvorhaben nach Straßenausbaubeitragsgesetz

Herr BzStR Hölmer: Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass Straßenbaumaßnahmen, die in der Investitionsplanung straßenausbaubeitragspflichtig sind, durch Veröffentlichung in der BVV allen bekannt sein müssen. Die gesamten Straßenbaumaßnahmen der Unterhaltungsliste habe man durchgeprüft. Für die 2008 vorgesehen, kommen zwei Maßnahmen in Frage. Das ist 1. die Fahrbahnerneuerung in der Husstraße und zum 2. die Fahrbahnerneuerung in der Steinbachstraße. Hier wurde entschieden, dass beide Maßnahmen aufgrund der zeitlich im Jahr 2008 nicht mehr umzusetzenden Fahrbahnerneuerungen, in das Unterhaltungsjahr 2009 zu verlagern. Gemäß BVV Beschluss 374/08 wird die BVV einbezogen und beteiligt. Darüber hinaus werden momentan die Baumaßnahmen, die aus dem Programm zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr finanziert werden sollen, geprüft. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, insofern ist dazu abschließend noch keine Aussage möglich. In der Prüfung eingeschlossen sind die Straßen: Fürstenwalder Allee, Plutoweg, Mühlenweg, Biberpelzstraße, Spreepromenade und Oberspreestraße. Grundsätzlich gilt bei allen Ausbaubeitragsvorhaben selbstverständlich, die BVV entsprechend zu beteiligen.

 

Mdl.Anfr.Nr. 545 der BzV Felizitas Schwartz

zu:

Preußensiedlung

Herr BzStR Hölmer: Mit Datum vom 24.07.2008 hat der Insolvenzverwalter der Unteren Denkmalschutzbehörde mitgeteilt, dass die Preußensiedlung mit Datum vom 23.07.2008 veräußert worden ist. Das Datum des Nutzen- und Lastenwechsels ist der 30.09.2008. Die Untere Denkmalschutzbehörde ist dabei, den Kontakt zu diesem Käufer zu suchen.

 

Mdl.Anfr.Nr. 546 der BzV Freya Ojeda

zu:

Möbeltausch

Herr BzStR Retzlaff:  Das sind klassische schulinterne Angelegenheiten. Schulen in diesem Bezirk werden grundsätzlich mit Stühlen und nicht mit Hockern ausgestattet. Fachspezifische Ausstattungen, wie z.B. für Werkstattbereiche werden von den Schulen entsprechend des Bedarfs individuell bestellt. Sollte ein Austausch von Werkstatthockern gegen Stühle notwendig sein oder umgekehrt ist dieses kurzfristig im Rahmen des Schulbudgets möglich, allerdings müssen die Lehrer auch die Bestellung auslösen.

 

Mdl.Anfr.Nr. 547 der BzV Freya Ojeda

zu:

Bauarbeiten Müggelheimer Straße

Herr BzStR Hölmer: Es kann keine Beantwortung über die Dauer der Bauarbeiten erfolgen. Seit dem 18.08.2008 werden im Auftrag der Berliner Wasserbetriebe umfangreiche Arbeiten an den BWB-Anlagen im Bereich Lange Brücke bis Wendenschloßstraße stadtauswärts, südliche Fahrspur, durchgeführt. Es geht im Einzelnen um den Abbruch, Neubau von 7 Schächten, Angleichungsarbeiten an 11 Schächten, Abbruch und Neubau von 10 Abläufen und Angleichungsarbeiten an 18 Abläufen. Es gibt eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis vom bezirklichen Tiefbauamt. Die Leistungen wurden grundsätzlich mit 4 Monaten veranschlagt, sind aber wahrscheinlich schneller beendet. Die verkehrsrechtliche Anordnung für diese Leistungen liegt von der Verkehrslenkung Berlin vor. Die Anordnung erstreckt sich bis zum 10.10.2008. Danach können die Deckenschlussarbeiten erfolgen.

 

Mdl.Anfr.Nr. 548 des BzV Fritz Liebenow

zu:

Hauptmannszelle

Frau BzBmin Schöttler: Die Geschichte der ehemals selbständigen Stadt Köpenick währt 800 Jahre. Sie ist reich an Sagen, Anekdoten und Legenden. Mehrere davon sind die 7 Weltwunder von Köpenick, u.a. gab es ein Gefängnis in der Freiheit. Die Touristen erfreuen sich, wenn sie dann tatsächlich in der Freiheit eine Gefängniszelle, mit einer Puppe, die aussieht wie der Hauptmann, finden. Sie freuen sich und sind gerne hier. Sie kommen wieder und sie berichten über den Hauptmann von Köpenick.

Nachfrage Herr Liebenow: Warum bringt man keine Tafel an, dass das historisch nicht der Ort war. Frau BzBmin Schöttler: Die Touristen und Touristinnen sind intelligente Menschen und kennen die Geschichte vom Hauptmann von Köpenick und wissen, dass das ein Jux ist. Nachfrage Herr Liebenow: Er glaube nicht, dass jemand die Gerichtsakten gelesen hat. Frau BzBmin Schöttler: Herr Liebenow, was sie glauben oder nicht trifft für die meisten Menschen nicht zu.

 

Mdl.Anfr.Nr. 549 des BzV Fritz Liebenow

zu:

Uferwegs an der Spree in der Altstadt

Herr BzStR Hölmer: Der Zeitpunkt, wann eine Begehbarkeit dort hergestellt sein wird, ist leider nicht klar zu benennen. Das liegt daran, dass mit dem Grundstückeigentümer, einer freien evangelischen Kirchengemeinde, seit geraumer Zeit verhandelt wird, weil diese Fläche für den Uferweg natürlich gebraucht wird. Bisher war man nicht bereit, diese Fläche abzugeben. Wir haben einen B-Plan 9-23 A, der in letzter Konsequenz eine Sicherung dieser Fläche notfalls in Form einer Enteignung erfordern würde. Bis zu diesem Schritt werde er im Oktober weiter versuchen Gespräche zu führen, um ein anderes Reglement zu finden.

 

Mdl.Anfr.Nr. 551 des BzV Udo Voigt

zu:

Zeitungsbericht "Köpenicks Altstadt ohne Wasser"

Herr BzStR Hölmer: Er kann nicht beurteilen, ob es zutreffend ist, dass der besagte Herr diese Aussage tatsächlich getroffen hat. Er kann aber sagen, dass es nicht zutreffend ist, dass das so wäre. Selbstverständlich wird vom bezirklichen Tiefbauamt immer bei allen Leitungsbetrieben abgefragt, inwieweit es sinnvoll ist, entsprechende Arbeiten mit in den Tiefbau einzubringen. Das erfolgt regelmäßig und es dort ganz deutlich gesagt worden, dass dort kein Bedarf ist bzw. kein Geld zur Verfügung steht, um sich dort an den Bauarbeiten zu beteiligen. Diese Aussage ist also vom Inhalt her schlichtweg Unsinn.

 

Mdl.Anfr.Nr. 552 des BzV Udo Voigt

zu:

Alte Wasserleitungen in der Köpenicker Altstadt

Herr BzStR Hölmer: Herr Voigt hat hier eine unverständliche Frage gestellt. Es ist völlig klar, wenn eine alte Leitung der Berliner Wasserbetriebe im Fahrbahnbereich bricht, muss logischer Weise eine Instandsetzung erfolgen und der Fahrbahnbereich muss gesperrt werden. Eine sinnvolle Frage wäre gewesen, warum die Berliner Wasserbetriebe ihre Leitungen nicht im Vorfeld der zahlreich geplanten Straßenbaumaßnahmen in der Altstadt ausgewechselt haben. Sie haben stattdessen nur punktuell saniert und das ist das Problem.

Nachfrage Herr Voigt: Er danke für die Belehrung und ist überzeugt, dass der BzStR die Frage in dieser Form auch beantworten könne. Sonst muss ich sie beim nächsten Mal stellen.

BzVV: Es war eine Bemerkung und keine Nachfrage.

 

Mdl.Anfr.Nr. 553 des BzV Kolja Bartsch

zu:

Investitionsvorhaben

Herr BzStR Hölmer: Die Frage ist mit einem klaren Jein zu beantworten. Der Uferweg war vorher schon vorhanden und nutzbar und es wurde lediglich die Bezirksgrenze geändert. Objektiv sind dadurch keine neuen Bedingungen entstanden. Bei den noch laufenden Aufgaben im B-Planbereich sind diese Flächen auch berücksichtigt. Neu ist, dass die Erschließung der Wasserfläche vollständig über unseren Bezirk erfolgen kann. Das ist ein Gewinn, worüber er sich auch sehr freue.

Nachfrage Herr Bartsch: Hat dies Auswirkungen bezüglich der möglichen Investitionen, z.B. Yachthafen? Herr BzStR Hölmer: Da ist die Situation so, dass die Wasserfläche komplett zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gehört. Wir haben keine Möglichkeit, dort etwas ohne die Zustimmung von den Kollegen und Kolleginnen zu realisieren. Was sie eben angesprochen haben, dazu stehen wir in Kontakt und er ist zuversichtlich.

 

Mdl.Anfr.Nr. 554 des BzV Peter Groos

zu:

Anwohnerinitiative Scharnweberstraße

Herr BzStR Schneider antwortet: Er dachte, dass diese Frage schon in der letzten Ausschusssitzung beantwortet wurde. Wenn wir uns nach den 10 Geboten verhalten würden, hätten wir die Probleme nicht. Da heißt es „Du sollst nicht falsch Zeugnis legen wider deinem Nächsten“.

Die Anwohnerinitiative der Scharnweberstraße hat in der Sitzung des Ausschusses im Juni angeboten, die Pflege für eine Rosskastanie in der Scharnweberstraße zu übernehmen. Dieser Straßenbaum hat ein Krankheits- und Schadensbild aufgrund dessen die Fällung vorgesehen war, weil Erhaltungsmaßnahmen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeutet hätten. Die Anwohnerinitiative will diesen erhöhten Pflegeaufwand übernehmen und somit den Baum so lange erhalten, bis eine Baumfällung letztendlich unvermeidbar wird. Der BzStR hat das Angebot angenommen und die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zugesagt, da insbesondere die Frage der Verantwortung für die Verkehrssicherheit des Baumes zu klären war. Sind die rechtlichen Möglichkeiten für eine Vereinbarung mit der Anwohnerinitiative gegeben, wurde von seiner Seite eine Vereinbarung zwischen Amt und Anwohnerinitiative zur Pflege und Verkehrssicherung dieser Kastanie zugesagt. Zum Zeitpunkt dieser Ausschusssitzung am 5. Juni lag bereits bei den Fraktionen und bei Zeitungen eine Mail eines Vertreters der Anwohnerinitiative vor, in der gegen das Amt Korruptionsverdächtigungen ausgesprochen wurden. Zitat: „Kann es sein, dass die Kastanie Scharnweberstraße/Ecke Breestpromenade den privaten Gewinninteressen eines einzelnen Hausbesitzers geopfert werden soll? Hängt die mit allen Mitteln vom Bezirksamt vorbereitete Fällung dieses Altbaumes mit einer Spende des Hausbesitzers an das Bezirksamt zusammen?“ Weder der Bezirksstadtrat noch die zuständige Amtsleiterin hatten zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung Kenntnis von diesen Korruptionsvorwürfen. Beide erhielten erst am 19. Juni 2008 eine Kopie dieser Mail, mit der Mitteilung, das die ZRK mit der Aufklärung der Korruptionsvorwürfe beauftragt wurde. Mit dem vorliegenden Korruptionsvorwurf war die Geschäftsgrundlage für die Verhandlung mit der Anwohnerinitiative über einen Pflegevertrag für diesen Baum null und nichtig. Dies wurde der Anwohnerinitiative von der Amtsleiterin mitgeteilt. Zitat aus diesem Schreiben: „Mitarbeiter des Amtes haben sich im Zusammenhang mit der Rosskastanie vielen Vorwürfen aussetzen müssen und haben mache bösartige Unterstellung und verletzenden Wortäußerung von Seiten der BürgerInnen hingenommen. Mit einem weit in die Öffentlichkeit gestreuten Korruptionsverdacht, der lediglich auf Flurgespräche von Mietern beruht, ist durch Herrn K. eine Grenze überschritten worden. Sollten sich weitere Mitglieder der Anwohnerinitiative nicht von den o.g. Vorwürfen gegen das Amt zurückziehen, können wir uns hier keine weitere Zusammenarbeit vorstellen.“ Mittlerer weile werden diese Vorwürfe ausgedehnt auf andere Anlagen und im Internet breit der Bevölkerung vorgestellt. Die Anwohnerinitiative hat mit Schreiben vom 27.07.2008 auf dieses Schreiben reagiert und sich nicht von den Vorwürfen distanziert, sondern sie erwartet sogar eine Stellungnahme zu den geäußerten Vorwürfen vom Bezirk. Inzwischen liegt der Schlussbericht der ZRK vor und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in jeder Hinsicht von Korruptionsverdächtigungen entlastet. Es gibt aber schon wieder eine neue Anzeige bei der Polizei gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes mit dem Vorwurf, ohne Genehmigung und Fällgrund einen Straßenbaum in der Klutstraße gefällt zu haben. An dieser Anzeige ist ebenfalls ein Mitglied der Anwohnerinitiative beteiligt. Unter der vielleicht bekannten Internetadresse sind weitere unsachliche Kritiken an den Baumpflegearbeiten des Amtes öffentlich nachzulesen. Man werden trotzdem in den kommenden Wochen und Monaten mit einem Flugblatt den Anwohnerinnen und Anwohnern mitteilen, warum man 30 Ulmen in dieser Straße pflanzen werdeund wie mit der Kastanie verfahren werden muss.

Nachfrage Herr Sievers: Wie sollen sich Bürgerinnen und Bürger verhalten, unabhängig von der jetzigen Situation, die einen Verdacht auf Korruption haben und sich versichern wollen, dass das nicht der Fall ist oder ohne es zur Anzeige zu bringen? Herr BzStR Schneider: Solange es seine Verantwortung anbelangt, steht bei ihm jederzeit die Tür offen und er gehe davon aus, dass das für alle Bezirksamtskollegen gleichermaßen zutrifft.

 

 

 

Mdl.Anfr.Nr. 555 des BzV Peter Groos

zu:

Rohrlake

Herr BzStR Schneider: Nach vorhandenem Kenntnisstand, besteht im Bereich zwischen ehemaliger Plansche und Straße zum Wasserwerk Wuhlheide keine Möglichkeit der Wiedervernässung. Die Wasserbetriebe verwiesen nach Intervention der Unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbundes im Jahre 2007 auf betriebliche Gründe, da das Wasser für die Spülung des Kanalsystems verwendet wird. Für die Vernässung beständen keine Kapazitäten. Auf diese Entscheidungen hat das Bezirksamt leider keinen Einfluss. Auf dem ehemaligen Armeegelände, also auf der ehemaligen GUS-Fläche, werden im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Rohrlacke/Hoher Wallgraben als zukünftiges Laichgewässer ausgebaut.

 

Mdl.Anfr.Nr. 556 des BzV Marcus Worm

zu:

Unterstützung Kiezbüro Oberschöneweide

Herr BzStR Hölmer: Der Bezirk ist mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung IV, nach wie vor im Gespräch. Er denke, man werde eine vernünftige Lösung finden, so dass man zumindest für das erste Halbjahr des nächsten Jahres die Finanzierung sichern könne möglicherweise auch für das zweite Halbjahr.

 

Mdl.Anfr.Nr. 557 des BzV Marcus Worm

zu:

Personalaufstockung

Herr BzStR Simdorn: Das BA sieht derzeit keine Erfordernisse in einer dauerhaften Personalaufstockung des FB Wohnungsamtes, weil man bekannter Maßen im Amt für Bürgerdienste gerade im zurückliegenden Haushaltsjahr die Personalstärke aufgrund der Einsparungen erheblich heruntergefahren habe. Trotz dieser massiven personellen Einsparungen verfüge man immer noch über 13 Wohngeldsachbearbeiter. Selbst mit dem Blick auf eventuell zu erwartende vermehrte Wohngeldanträge in 2009 halte er die Personalausstattung für ausreichend, insbesondere im Vergleich mit den anderen Bezirken. Er werde vorübergehend 2 Dienstkräfte aus dem ZeP beantragen.

 

Mdl.Anfr.Nr. 559 des BzV Axel W. Sauerteig

zu:

Zustand der Kastanien

Herr BzStR Schneider: Der Befall mit Miniermotten ist in diesem Jahr witterungsbedingt besonders stark. Teilweise wurde beobachtet, dass die Bäume mit dichtem Stand stärker geschädigt sind als bei Bäumen mit weiteren Pflanzabständen. Obwohl der Befall relativ spät einsetzte, war vereinzelt bereits Anfang Juli zum Teil 50% der Blattmasse braun. Im Jahr 2007 war der Befall vergleichsweise schwächer im Jahr 2006 wiederum war er stärker als in 2007. Bisher gab es keine Fällungen von Kastanien, die ursächlich den Befall mit Miniermotte haben. Längerfristig ist aber mit einer Schwächung und damit mit einer Erhöhung der Anfälligkeit der Bäume gegenüber anderen Schadenserregern zu rechnen. Die Bäume bilden Notblüten aus, eingelagerte Reserven werden verbraucht. Es besteht die Gefahr von Frostschäden und dadurch von vermehrter Rissbildung durch die Witterung. Eine Auswertung der Luftbildkartierung in Berliner Innenstadtbezirken zeigt eine Zustandsverschlechterung bei Rosskastanien von 1995 bis 2005 um 5%. Für Treptow-Köpenick liegen dafür leider keine Daten vor. Das vom Pflanzenschutzamt neu entwickelte Pflaster befindet sich noch in der Erprobungsphase. Langzeitversuche haben dazu auch hier im Bezirk in der Südostallee stattgefunden. Wir haben aber noch keine Auswertung der Langzeitversuche und keine Empfehlung des Pflanzenschutzamtes, da noch keine Erkenntnisse über Risiken und Nebenwirkungen der Wirkstoffe vorhanden sind.

 

Mdl.Anfr.Nr. 560 des BzV Axel W. Sauerteig

zu:

Rasenheizung für die Alte Fösterei

Herr BzStR Simdorn: Wie im zuständigen Fachausschuss in aller Breite bereits diskutiert sind in der Vergangenheit der 1. FC Union, das Bezirksamt Treptow-Köpenick und der Senat übereingekommen, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Jahr 2009 600 T€ für den Einbau einer Rasenheizung und der dazugehörigen Bewässerungsanlage als auch der Medienübergabestation bereitstellt. Der Einbau sollte eigentlich mit den übrigen Bauarbeiten im Stadion abgestimmt, in diesem Jahr erfolgen. Dafür habe er zusätzliche Mittel in Höhe von 175 T€, die also über den eigentlichen Betrag noch hinaus bereitgestellt worden wären. Bedauerlicher Weise hat sich bei den Bauarbeiten im Bereich der Stufenanlage als auch des Tribünendaches eine diverse Bauzeitverzögerung ergeben, die aber kaum vom Bezirksamt zu verantworten ist. Deshalb kann die Rasenheizung erst in der Spielpause des Jahres 2009 (Saison 2009/2010) erfolgen. In diesem Jahr konnten die Architektenleistungen für den Landschaftsarchitekten bezahlt werden. In Abstimmung mit Herrn BzStR Schneider konnten die Restmittel noch für dieses Jahr zur Verfügung gestellt und eingesetzt werden, so dass die Anlage im nächsten Jahr fertiggestellt und bezahlt werden kann.

 

Mdl.Anfr.Nr. 561 des BzV Johannes Sievers

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Anträge auf Schulhelfer

Herr BzStR Retzlaff: Auch diese Frage ist nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Das hat ihn nicht daran gehindert, die Frage an die Koordinierungsstelle des Referats Regionale Schulaufsicht Treptow-Köpenick und an die Ambulanzlehrerin mit dem Förderschwerpunkt Autismus an der Comenius-Schule in Berlin Wilmersdorf weiterzureichen. Trotz der Kürze der Zeit sind Antworten eingegangen.

Bei schwerstmehrfachbehinderten Kindern wurden alle Schulhelferanträge für das laufende Schuljahr in vollem Umfang genehmigt. Es gab keine Ablehnung. Bei autistischen Schülern gab es 3 Anträge. Ein Schüler wird an der Grundschule an den Püttbergen beschult. Es wurden 15 Stunden beantragt, 10 Stunden wurden bewilligt. Es wurden keine Stunden nachbeantragt. An der Edison-Schule befinden sich 2 Schüler. Für diese Schüler wurden 25 Stunden beantragt, 20 Stunden wurden genehmigt. Nachbeantragt wurden dann 5 Stunden, die bewilligt wurden. Alle Anträge wurden in vollem Umfang für diesen Bezirk bewilligt.

 

Mdl.Anfr.Nr. 542 des BzV Stefan Förster

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Pilotprojekt für Software OPEN-PROSOZ

Frau BzStRin Feierabend: Das Sozialamt und das Jugendamt Treptow-Köpenick testen als Pilotbezirk für Berlin seit ca. einem Jahr die Software OPEN-PROSOZ. Die Testphase konnte auf Grund von Softwaremängeln nicht abgeschlossen werden. Seit Mitte 2008 befinden sich weitere Sozial- und Jugendämter im Pilotechtbetrieb. Nach bezirklichen Erfahrungen bietet die Software den Anwendern komfortable Möglichkeiten zur Berechnung und Zahlbarmachung nach dem SGB XII, dem Landespflegegesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Handhabung ist komfortabel und übersichtlich. Wie bei der Einfuhr einer anderen Software unterliegt auch die Anwendung von OPEN-PROSOZ hier einem gewissen Gewöhnungseffekt. Aus diesem Grunde wurde darauf Wert gelegt, die Leistungsfälle in angemessener Zeit komplett in die Bearbeitung in OPEN-PROSOZ aufzunehmen und diese umzustellen. Dieser Prozess der Umstellung ist abgeschlossen. Zukünftig werden keine Leistungsberechnungen mehr im Altverfahren durchgeführt. Erwartungsgemäß hatte die hier getestete Fachsoftware Fehlerquellen, die nur durch systematische und qualifizierte Testverfahren analysiert und behoben werden konnten. Die Dienstkräfte des Bezirksamtes Treptow-Köpenick haben hier hervorragende Arbeit geleistet, von der auch nun die in den Test eingestiegenen weiteren Jugend – und Sozialämter profitieren können. Das Testverfahren wird kontinuierlich festgestellt, insbesondere Folgeversionen werden eingestellt. Zurzeit läuft die berlinweite Erarbeitung des Sicherheitskonzeptes und den IT-Verfahrensvorschriften. Es ist vorgesehen, den Echtbetrieb im Frühjahr 2009 zu beginnen.

 

Mdl.Anfr.Nr. 543 des BzV Stefan Förster

zu:

Verkehrsentwicklung nach der Autobahnkomplett-freigabe

Herr BzStR Hölmer: 4 Wochen nach Eröffnung des letzten Netzabschnittes der Bundesautobahn A 113, in Richtung Dresden gibt es eine erste Auswertung. An der A 113 in der Höhe Stadtgrenze wurden im Mittel bzw. Gesamtquerschnitt pro 24 Stunden 50 Tausend Fahrzeuge gemessen. Das ist eine neue Stelle an der es keine Änderungen geben kann. Stelle am Seegraben westlich der A 117: Dort gab es 22 Tausend Fahrzeuge. Das ist eine Abnahme von ca. 35%. Das Adlergestell, südlich des Ernst-Ruska-Ufers: Dort wurden 52 Tausend Fahrzeuge gezählt, was eine Abnahme von 20% bedeutet. Die A 113 nördlich der Spätstraße: 88 Tausend Fahrzeuge, das ist eine Zunahme von 18%. Das ist eine Spontanaufnahme nach 4 Wochen, die VLB führt eine Vorher-Nachher-Untersuchung durch bzw. ist geplant. Dafür erfolgt derzeit eine entsprechende Erhebung an 30 Knotenpunkten, die im Herbst 2008 abgeschlossen sein soll. Er geht davon aus, nach dieser Erhebung noch präzisere Daten zu bekommen.

Nachfrage Herr Franzke: Wie schätzt der Stadtrat die weitere verkehrliche Entwicklung auf der B96 A und vielleicht auch auf der A 117 mit der Entwicklung des Gewerbegebietes (ehemals Baufeld Ost) ein? Wird es dort wieder zu Zuwächsen kommen oder wird die abnehmende Tendenz erhalten bleiben?

Herr BzStR Hölmer: Das ist in der Tat eine interessante Frage, hier kann man nur vermuten. Es ist so, dass man schon davon ausgehen muss, dass durch die Entwicklung auf dem Baufeld Ost, jetzt BBI Business Park, dort eine Fahrzeugzunahme besonders im südlichen Bereich stattfinden wird. Wie weit sich das Richtung Norden ausweiten wird, ist noch unklar. Generell müsste man einen weiteren Aspekt mit einbeziehen: Wie weit die geplante A 100 zu einer Entlastung führen kann. Möglicher Weise treten hier noch einmal gegenteilige Aspekte auf. Er denke, dass es durch den BBI Business Park sicherlich eine Verkehrszunahme auf der B 96 A geben wird.

 

Mdl.Anfr.Nr. 550 des BzV Fritz Liebenow

zu:

Grundstück Alt-Köpenick Ecke Laurenzstraße

Herr BzStR Hölmer: Das Eckgrundstück befindet sich in Privateigentum. Der neue Eigentümer hat seine Absichten zur Bebauung oder anderweitigen Nutzung des Grundstücks bisher weder im Stadtplanungsamt noch im Bau- und Wohnungsaufsichtsamt vorgestellt. Somit ist im Moment dazu keine Aussage zu treffen.

 

Mdl.Anfr.Nr. 558 des BzV Marcus Worm

zu:

Verkauf Grundstück Bouchéstraße 74

Herr BzStR Hölmer: Nein, ihm ist bisher nicht bekannt, dass es da einen neuen Kaufvertrag gegeben hat. Der Kaufvertrag aus dem Jahre 2007 wurde rückabgewickelt. Er hatte mehrfach telefonischen Kontakt mit dem Leiter der zuständigen Geschäftseinheit bei der Bundesimmobilienverwaltung, der erklärte, es würde einen neuen Kaufvertrag geben, der auch schon im Entwurf auf dem Tisch liege, aber noch nicht unterschrieben ist. Sollte es zu einer Unterzeichnung kommen, würde er ihn telefonisch davon in Kenntnis setzen. In dem neuen Vertrag gibt es zwei Änderungen zum alten Vertrag, die er telefonisch mitteilte. Im neuen Vertrag soll stehen, dass dem Käufer die Möglichkeit eingeräumt werden soll, selbständig ohne Rückabsicherung durch die Bundesimmobilienverwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft Bundesimmobilienverwaltung JCC eine Kündigung des jetzigen Nutzers durchführen zu können. Die zweite Änderung soll sein, dass im Moment der notariellen Unterzeichnung des Vertrages der komplette Kaufpreis fällig ist. Diese Aussagen habe er vor ca. 14 Tagen erhalten. Er geht davon aus, dass es noch keinen neuen Kaufvertrag gibt.

 


 
 

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