Auszug - Mündliche Anfragen
Herr BzStR
Retzlaff: Der Träger Praxisnah e.V.
hat im Rahmen des ESF Bundesprogramms Soziale Stadtbildung, Wirtschaft, Arbeit
im Quartier, kurz BiWaK, ein Konzept für die Einrichtung eines
Jugendberatungshauses in Schöneweide eingereicht. Diese Interessenbekundung
konnte aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel nicht entsprochen werden.
Sollten zusätzliche Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung bewilligt werden, könnte der Träger im Nachrückerverfahren
berücksichtigt werden. Mit Datum vom 23.09.2008 ist uns dieses Konzept
zugegangen, aufgrund der Kürze der Zeit ist eine fachliche Stellungnahme
derzeit nicht möglich. Dies wird im entsprechenden Ausschuss beraten.
Herr BzStR Simdorn: Die fachliche Prüfung muss die alte Feuerwache als
geeignet für eine Mittelpunktbibliothek Treptow ansehen. Die bautechnische
Prüfung und die etwaige Akquirierung der finanziellen Mittel zur
denkmalgerechten Umgestaltung an diesem Standort sind in Gänze noch nicht
abgeschlossen. Der jetzige avisierte Standort steht fest, weil er im
Investitionsplan des Landes Berlin verortet ist. Aus unserer Sicht liegt der
Standort nicht zentral genug, um den Gesamtbereich Treptow zu erschließen.
Ebenfalls muss man noch festhalten, dass an diesem Standort Alte Feuerwache
noch Mietverträge mit Nutzern existieren und die verkehrliche Anbindung ebenso
nicht als ideal zu bezeichnen ist. Aus den Gründen befindet sich dieses
Verfahren noch im Abwägungsprozess. Die von ihm favorisierte Variante der
Unterbringung der Mittelpunktbibliothek in einem größeren Einkaufszentrum hat
sich als nicht umsetzungsfähig erwiesen. Einerseits, weil eine Flächenanmietung
in der Größenordnung, wie sie für eine Mittelpunktbibliothek notwendig wäre am
Standort Schöneweide nicht umsetzbar ist und zum Zweiten, die statische Prüfung
ergeben hat, dass ein Nachbau über der Dachfläche des dortigen Standortes nicht
möglich ist. Es sind besondere Traglastfähigkeiten, die für Bibliotheken
aufgrund des Gewichtes der Bücher von Nöten sind. Aus diesen Gründen ist es an
diesem Standort nicht umzusetzen.
Herr BzStR Hölmer: Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass
Straßenbaumaßnahmen, die in der Investitionsplanung
straßenausbaubeitragspflichtig sind, durch Veröffentlichung in der BVV allen
bekannt sein müssen. Die gesamten Straßenbaumaßnahmen der Unterhaltungsliste
habe man durchgeprüft. Für die 2008 vorgesehen, kommen zwei Maßnahmen in Frage.
Das ist 1. die Fahrbahnerneuerung in der Husstraße und zum 2. die
Fahrbahnerneuerung in der Steinbachstraße. Hier wurde entschieden, dass beide
Maßnahmen aufgrund der zeitlich im Jahr 2008 nicht mehr umzusetzenden
Fahrbahnerneuerungen, in das Unterhaltungsjahr 2009 zu verlagern. Gemäß BVV
Beschluss 374/08 wird die BVV einbezogen und beteiligt. Darüber hinaus werden
momentan die Baumaßnahmen, die aus dem Programm zur Verbesserung der Infrastruktur
für den Radverkehr finanziert werden sollen, geprüft. Diese Prüfungen sind noch
nicht abgeschlossen, insofern ist dazu abschließend noch keine Aussage möglich.
In der Prüfung eingeschlossen sind die Straßen: Fürstenwalder Allee, Plutoweg,
Mühlenweg, Biberpelzstraße, Spreepromenade und Oberspreestraße. Grundsätzlich
gilt bei allen Ausbaubeitragsvorhaben selbstverständlich, die BVV entsprechend
zu beteiligen.
Herr BzStR Hölmer: Mit Datum vom 24.07.2008 hat der Insolvenzverwalter
der Unteren Denkmalschutzbehörde mitgeteilt, dass die Preußensiedlung mit Datum
vom 23.07.2008 veräußert worden ist. Das Datum des Nutzen- und Lastenwechsels
ist der 30.09.2008. Die Untere Denkmalschutzbehörde ist dabei, den Kontakt zu
diesem Käufer zu suchen.
Herr BzStR
Retzlaff: Das sind klassische schulinterne Angelegenheiten. Schulen in
diesem Bezirk werden grundsätzlich mit Stühlen und nicht mit Hockern
ausgestattet. Fachspezifische Ausstattungen, wie z.B. für Werkstattbereiche
werden von den Schulen entsprechend des Bedarfs individuell bestellt. Sollte
ein Austausch von Werkstatthockern gegen Stühle notwendig sein oder umgekehrt
ist dieses kurzfristig im Rahmen des Schulbudgets möglich, allerdings müssen
die Lehrer auch die Bestellung auslösen.
Herr BzStR Hölmer: Es kann keine Beantwortung über die Dauer der
Bauarbeiten erfolgen. Seit dem 18.08.2008 werden im Auftrag der Berliner
Wasserbetriebe umfangreiche Arbeiten an den BWB-Anlagen im Bereich Lange Brücke
bis Wendenschloßstraße stadtauswärts, südliche Fahrspur, durchgeführt. Es geht
im Einzelnen um den Abbruch, Neubau von 7 Schächten, Angleichungsarbeiten an 11
Schächten, Abbruch und Neubau von 10 Abläufen und Angleichungsarbeiten an 18
Abläufen. Es gibt eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis vom bezirklichen
Tiefbauamt. Die Leistungen wurden grundsätzlich mit 4 Monaten veranschlagt,
sind aber wahrscheinlich schneller beendet. Die verkehrsrechtliche Anordnung
für diese Leistungen liegt von der Verkehrslenkung Berlin vor. Die Anordnung
erstreckt sich bis zum 10.10.2008. Danach können die Deckenschlussarbeiten
erfolgen.
Frau BzBmin
Schöttler: Die Geschichte der ehemals
selbständigen Stadt Köpenick währt 800 Jahre. Sie ist reich an Sagen, Anekdoten
und Legenden. Mehrere davon sind die 7 Weltwunder von Köpenick, u.a. gab es ein
Gefängnis in der Freiheit. Die Touristen erfreuen sich, wenn sie dann
tatsächlich in der Freiheit eine Gefängniszelle, mit einer Puppe, die aussieht
wie der Hauptmann, finden. Sie freuen sich und sind gerne hier. Sie kommen
wieder und sie berichten über den Hauptmann von Köpenick. Nachfrage Herr
Liebenow: Warum bringt man keine
Tafel an, dass das historisch nicht der Ort war. Frau BzBmin Schöttler:
Die Touristen und Touristinnen sind intelligente Menschen und kennen die
Geschichte vom Hauptmann von Köpenick und wissen, dass das ein Jux ist. Nachfrage
Herr Liebenow: Er glaube nicht, dass jemand die Gerichtsakten gelesen hat. Frau
BzBmin Schöttler: Herr Liebenow, was sie glauben oder nicht trifft für die
meisten Menschen nicht zu.
Herr BzStR Hölmer: Der Zeitpunkt, wann eine Begehbarkeit dort
hergestellt sein wird, ist leider nicht klar zu benennen. Das liegt daran, dass
mit dem Grundstückeigentümer, einer freien evangelischen Kirchengemeinde, seit
geraumer Zeit verhandelt wird, weil diese Fläche für den Uferweg natürlich
gebraucht wird. Bisher war man nicht bereit, diese Fläche abzugeben. Wir haben
einen B-Plan 9-23 A, der in letzter Konsequenz eine Sicherung dieser Fläche
notfalls in Form einer Enteignung erfordern würde. Bis zu diesem Schritt werde
er im Oktober weiter versuchen Gespräche zu führen, um ein anderes Reglement zu
finden.
Herr BzStR Hölmer: Er kann nicht beurteilen, ob es zutreffend ist, dass
der besagte Herr diese Aussage tatsächlich getroffen hat. Er kann aber sagen,
dass es nicht zutreffend ist, dass das so wäre. Selbstverständlich wird vom
bezirklichen Tiefbauamt immer bei allen Leitungsbetrieben abgefragt, inwieweit
es sinnvoll ist, entsprechende Arbeiten mit in den Tiefbau einzubringen. Das
erfolgt regelmäßig und es dort ganz deutlich gesagt worden, dass dort kein
Bedarf ist bzw. kein Geld zur Verfügung steht, um sich dort an den Bauarbeiten
zu beteiligen. Diese Aussage ist also vom Inhalt her schlichtweg Unsinn.
Herr BzStR Hölmer: Herr Voigt hat hier eine unverständliche Frage
gestellt. Es ist völlig klar, wenn eine alte Leitung der Berliner
Wasserbetriebe im Fahrbahnbereich bricht, muss logischer Weise eine
Instandsetzung erfolgen und der Fahrbahnbereich muss gesperrt werden. Eine
sinnvolle Frage wäre gewesen, warum die Berliner Wasserbetriebe ihre Leitungen
nicht im Vorfeld der zahlreich geplanten Straßenbaumaßnahmen in der Altstadt
ausgewechselt haben. Sie haben stattdessen nur punktuell saniert und das ist
das Problem. Nachfrage Herr
Voigt: Er danke für die Belehrung und
ist überzeugt, dass der BzStR die Frage in dieser Form auch beantworten könne.
Sonst muss ich sie beim nächsten Mal stellen. BzVV: Es war eine Bemerkung und keine Nachfrage.
Herr BzStR Hölmer: Die Frage ist mit einem klaren Jein zu beantworten.
Der Uferweg war vorher schon vorhanden und nutzbar und es wurde lediglich die
Bezirksgrenze geändert. Objektiv sind dadurch keine neuen Bedingungen
entstanden. Bei den noch laufenden Aufgaben im B-Planbereich sind diese Flächen
auch berücksichtigt. Neu ist, dass die Erschließung der Wasserfläche
vollständig über unseren Bezirk erfolgen kann. Das ist ein Gewinn, worüber er
sich auch sehr freue. Nachfrage Herr
Bartsch: Hat dies Auswirkungen
bezüglich der möglichen Investitionen, z.B. Yachthafen? Herr BzStR Hölmer:
Da ist die Situation so, dass die Wasserfläche komplett zum Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg gehört. Wir haben keine Möglichkeit, dort etwas ohne
die Zustimmung von den Kollegen und Kolleginnen zu realisieren. Was sie eben
angesprochen haben, dazu stehen wir in Kontakt und er ist zuversichtlich.
Herr BzStR
Schneider antwortet: Er dachte, dass
diese Frage schon in der letzten Ausschusssitzung beantwortet wurde. Wenn wir
uns nach den 10 Geboten verhalten würden, hätten wir die Probleme nicht. Da
heißt es „Du sollst nicht falsch Zeugnis legen wider deinem Nächsten“. Die Anwohnerinitiative
der Scharnweberstraße hat in der Sitzung des Ausschusses im Juni angeboten, die
Pflege für eine Rosskastanie in der Scharnweberstraße zu übernehmen. Dieser
Straßenbaum hat ein Krankheits- und Schadensbild aufgrund dessen die Fällung
vorgesehen war, weil Erhaltungsmaßnahmen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand
bedeutet hätten. Die Anwohnerinitiative will diesen erhöhten Pflegeaufwand
übernehmen und somit den Baum so lange erhalten, bis eine Baumfällung
letztendlich unvermeidbar wird. Der BzStR hat das Angebot angenommen und die
Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zugesagt, da insbesondere die Frage der
Verantwortung für die Verkehrssicherheit des Baumes zu klären war. Sind die
rechtlichen Möglichkeiten für eine Vereinbarung mit der Anwohnerinitiative
gegeben, wurde von seiner Seite eine Vereinbarung zwischen Amt und
Anwohnerinitiative zur Pflege und Verkehrssicherung dieser Kastanie zugesagt.
Zum Zeitpunkt dieser Ausschusssitzung am 5. Juni lag bereits bei den Fraktionen
und bei Zeitungen eine Mail eines Vertreters der Anwohnerinitiative vor, in der
gegen das Amt Korruptionsverdächtigungen ausgesprochen wurden. Zitat: „Kann es
sein, dass die Kastanie Scharnweberstraße/Ecke Breestpromenade den privaten
Gewinninteressen eines einzelnen Hausbesitzers geopfert werden soll? Hängt die
mit allen Mitteln vom Bezirksamt vorbereitete Fällung dieses Altbaumes mit
einer Spende des Hausbesitzers an das Bezirksamt zusammen?“ Weder der
Bezirksstadtrat noch die zuständige Amtsleiterin hatten zum Zeitpunkt der
Ausschusssitzung Kenntnis von diesen Korruptionsvorwürfen. Beide erhielten erst
am 19. Juni 2008 eine Kopie dieser Mail, mit der Mitteilung, das die ZRK mit
der Aufklärung der Korruptionsvorwürfe beauftragt wurde. Mit dem vorliegenden
Korruptionsvorwurf war die Geschäftsgrundlage für die Verhandlung mit der
Anwohnerinitiative über einen Pflegevertrag für diesen Baum null und nichtig.
Dies wurde der Anwohnerinitiative von der Amtsleiterin mitgeteilt. Zitat aus
diesem Schreiben: „Mitarbeiter des Amtes haben sich im Zusammenhang mit der
Rosskastanie vielen Vorwürfen aussetzen müssen und haben mache bösartige
Unterstellung und verletzenden Wortäußerung von Seiten der BürgerInnen
hingenommen. Mit einem weit in die Öffentlichkeit gestreuten
Korruptionsverdacht, der lediglich auf Flurgespräche von Mietern beruht, ist
durch Herrn K. eine Grenze überschritten worden. Sollten sich weitere
Mitglieder der Anwohnerinitiative nicht von den o.g. Vorwürfen gegen das Amt
zurückziehen, können wir uns hier keine weitere Zusammenarbeit vorstellen.“
Mittlerer weile werden diese Vorwürfe ausgedehnt auf andere Anlagen und im
Internet breit der Bevölkerung vorgestellt. Die Anwohnerinitiative hat mit
Schreiben vom 27.07.2008 auf dieses Schreiben reagiert und sich nicht von den
Vorwürfen distanziert, sondern sie erwartet sogar eine Stellungnahme zu den
geäußerten Vorwürfen vom Bezirk. Inzwischen liegt der Schlussbericht der ZRK
vor und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in jeder Hinsicht von
Korruptionsverdächtigungen entlastet. Es gibt aber schon wieder eine neue
Anzeige bei der Polizei gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes mit
dem Vorwurf, ohne Genehmigung und Fällgrund einen Straßenbaum in der Klutstraße
gefällt zu haben. An dieser Anzeige ist ebenfalls ein Mitglied der
Anwohnerinitiative beteiligt. Unter der vielleicht bekannten Internetadresse
sind weitere unsachliche Kritiken an den Baumpflegearbeiten des Amtes
öffentlich nachzulesen. Man werden trotzdem in den kommenden Wochen und Monaten
mit einem Flugblatt den Anwohnerinnen und Anwohnern mitteilen, warum man 30
Ulmen in dieser Straße pflanzen werdeund wie mit der Kastanie verfahren werden
muss. Nachfrage Herr
Sievers: Wie sollen sich Bürgerinnen
und Bürger verhalten, unabhängig von der jetzigen Situation, die einen Verdacht
auf Korruption haben und sich versichern wollen, dass das nicht der Fall ist
oder ohne es zur Anzeige zu bringen? Herr BzStR Schneider: Solange es
seine Verantwortung anbelangt, steht bei ihm jederzeit die Tür offen und er
gehe davon aus, dass das für alle Bezirksamtskollegen gleichermaßen zutrifft.
Herr BzStR
Schneider: Nach vorhandenem
Kenntnisstand, besteht im Bereich zwischen ehemaliger Plansche und Straße zum
Wasserwerk Wuhlheide keine Möglichkeit der Wiedervernässung. Die Wasserbetriebe
verwiesen nach Intervention der Unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbundes
im Jahre 2007 auf betriebliche Gründe, da das Wasser für die Spülung des
Kanalsystems verwendet wird. Für die Vernässung beständen keine Kapazitäten.
Auf diese Entscheidungen hat das Bezirksamt leider keinen Einfluss. Auf dem
ehemaligen Armeegelände, also auf der ehemaligen GUS-Fläche, werden im Rahmen
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Rohrlacke/Hoher Wallgraben als
zukünftiges Laichgewässer ausgebaut.
Herr BzStR Hölmer: Der Bezirk ist mit der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Abteilung IV, nach wie vor im Gespräch. Er denke, man werde
eine vernünftige Lösung finden, so dass man zumindest für das erste Halbjahr
des nächsten Jahres die Finanzierung sichern könne möglicherweise auch für das
zweite Halbjahr.
Herr BzStR Simdorn: Das BA sieht derzeit keine Erfordernisse in einer
dauerhaften Personalaufstockung des FB Wohnungsamtes, weil man bekannter Maßen
im Amt für Bürgerdienste gerade im zurückliegenden Haushaltsjahr die
Personalstärke aufgrund der Einsparungen erheblich heruntergefahren habe. Trotz
dieser massiven personellen Einsparungen verfüge man immer noch über 13
Wohngeldsachbearbeiter. Selbst mit dem Blick auf eventuell zu erwartende
vermehrte Wohngeldanträge in 2009 halte er die Personalausstattung für
ausreichend, insbesondere im Vergleich mit den anderen Bezirken. Er werde
vorübergehend 2 Dienstkräfte aus dem ZeP beantragen.
Herr BzStR
Schneider: Der Befall mit
Miniermotten ist in diesem Jahr witterungsbedingt besonders stark. Teilweise
wurde beobachtet, dass die Bäume mit dichtem Stand stärker geschädigt sind als
bei Bäumen mit weiteren Pflanzabständen. Obwohl der Befall relativ spät
einsetzte, war vereinzelt bereits Anfang Juli zum Teil 50% der Blattmasse
braun. Im Jahr 2007 war der Befall vergleichsweise schwächer im Jahr 2006
wiederum war er stärker als in 2007. Bisher gab es keine Fällungen von
Kastanien, die ursächlich den Befall mit Miniermotte haben. Längerfristig ist
aber mit einer Schwächung und damit mit einer Erhöhung der Anfälligkeit der
Bäume gegenüber anderen Schadenserregern zu rechnen. Die Bäume bilden Notblüten
aus, eingelagerte Reserven werden verbraucht. Es besteht die Gefahr von
Frostschäden und dadurch von vermehrter Rissbildung durch die Witterung. Eine
Auswertung der Luftbildkartierung in Berliner Innenstadtbezirken zeigt eine
Zustandsverschlechterung bei Rosskastanien von 1995 bis 2005 um 5%. Für
Treptow-Köpenick liegen dafür leider keine Daten vor. Das vom Pflanzenschutzamt
neu entwickelte Pflaster befindet sich noch in der Erprobungsphase.
Langzeitversuche haben dazu auch hier im Bezirk in der Südostallee
stattgefunden. Wir haben aber noch keine Auswertung der Langzeitversuche und
keine Empfehlung des Pflanzenschutzamtes, da noch keine Erkenntnisse über
Risiken und Nebenwirkungen der Wirkstoffe vorhanden sind.
Herr BzStR Simdorn: Wie im zuständigen Fachausschuss in aller Breite
bereits diskutiert sind in der Vergangenheit der 1. FC Union, das Bezirksamt
Treptow-Köpenick und der Senat übereingekommen, dass die Senatsverwaltung für
Inneres und Sport im Jahr 2009 600 T€ für den Einbau einer Rasenheizung und der
dazugehörigen Bewässerungsanlage als auch der Medienübergabestation
bereitstellt. Der Einbau sollte eigentlich mit den übrigen Bauarbeiten im
Stadion abgestimmt, in diesem Jahr erfolgen. Dafür habe er zusätzliche Mittel
in Höhe von 175 T€, die also über den eigentlichen Betrag noch hinaus
bereitgestellt worden wären. Bedauerlicher Weise hat sich bei den Bauarbeiten
im Bereich der Stufenanlage als auch des Tribünendaches eine diverse
Bauzeitverzögerung ergeben, die aber kaum vom Bezirksamt zu verantworten ist.
Deshalb kann die Rasenheizung erst in der Spielpause des Jahres 2009 (Saison
2009/2010) erfolgen. In diesem Jahr konnten die Architektenleistungen für den
Landschaftsarchitekten bezahlt werden. In Abstimmung mit Herrn BzStR Schneider
konnten die Restmittel noch für dieses Jahr zur Verfügung gestellt und
eingesetzt werden, so dass die Anlage im nächsten Jahr fertiggestellt und bezahlt
werden kann.
Herr BzStR Retzlaff: Auch diese Frage ist nicht in der Zuständigkeit des
Bezirksamtes. Das hat ihn nicht daran gehindert, die Frage an die
Koordinierungsstelle des Referats Regionale Schulaufsicht Treptow-Köpenick und
an die Ambulanzlehrerin mit dem Förderschwerpunkt Autismus an der
Comenius-Schule in Berlin Wilmersdorf weiterzureichen. Trotz der Kürze der Zeit
sind Antworten eingegangen. Bei
schwerstmehrfachbehinderten Kindern wurden alle Schulhelferanträge für das
laufende Schuljahr in vollem Umfang genehmigt. Es gab keine Ablehnung. Bei
autistischen Schülern gab es 3 Anträge. Ein Schüler wird an der Grundschule an
den Püttbergen beschult. Es wurden 15 Stunden beantragt, 10 Stunden wurden
bewilligt. Es wurden keine Stunden nachbeantragt. An der Edison-Schule befinden
sich 2 Schüler. Für diese Schüler wurden 25 Stunden beantragt, 20 Stunden
wurden genehmigt. Nachbeantragt wurden dann 5 Stunden, die bewilligt wurden. Alle
Anträge wurden in vollem Umfang für diesen Bezirk bewilligt.
Frau BzStRin Feierabend: Das Sozialamt und das Jugendamt Treptow-Köpenick
testen als Pilotbezirk für Berlin seit ca. einem Jahr die Software OPEN-PROSOZ. Die Testphase konnte auf Grund
von Softwaremängeln nicht abgeschlossen werden. Seit Mitte 2008 befinden sich
weitere Sozial- und Jugendämter im Pilotechtbetrieb. Nach bezirklichen
Erfahrungen bietet die Software den Anwendern komfortable Möglichkeiten zur
Berechnung und Zahlbarmachung nach dem SGB XII, dem Landespflegegesetz und dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Die Handhabung ist komfortabel und übersichtlich.
Wie bei der Einfuhr einer anderen Software unterliegt auch die Anwendung von OPEN-PROSOZ hier einem gewissen
Gewöhnungseffekt. Aus diesem Grunde wurde darauf Wert gelegt, die
Leistungsfälle in angemessener Zeit komplett in die Bearbeitung in OPEN-PROSOZ aufzunehmen und diese
umzustellen. Dieser Prozess der Umstellung ist abgeschlossen. Zukünftig werden
keine Leistungsberechnungen mehr im Altverfahren durchgeführt. Erwartungsgemäß
hatte die hier getestete Fachsoftware Fehlerquellen, die nur durch
systematische und qualifizierte Testverfahren analysiert und behoben werden
konnten. Die Dienstkräfte des Bezirksamtes Treptow-Köpenick haben hier
hervorragende Arbeit geleistet, von der auch nun die in den Test eingestiegenen
weiteren Jugend – und Sozialämter profitieren können. Das Testverfahren wird
kontinuierlich festgestellt, insbesondere Folgeversionen werden eingestellt.
Zurzeit läuft die berlinweite Erarbeitung des Sicherheitskonzeptes und den
IT-Verfahrensvorschriften. Es ist vorgesehen, den Echtbetrieb im Frühjahr 2009
zu beginnen.
Herr BzStR Hölmer: 4 Wochen nach Eröffnung des letzten Netzabschnittes
der Bundesautobahn A 113, in Richtung Dresden gibt es eine erste Auswertung. An
der A 113 in der Höhe Stadtgrenze wurden im Mittel bzw. Gesamtquerschnitt pro
24 Stunden 50 Tausend Fahrzeuge gemessen. Das ist eine neue Stelle an der es
keine Änderungen geben kann. Stelle am Seegraben westlich der A 117: Dort gab
es 22 Tausend Fahrzeuge. Das ist eine Abnahme von ca. 35%. Das Adlergestell,
südlich des Ernst-Ruska-Ufers: Dort wurden 52 Tausend Fahrzeuge gezählt, was
eine Abnahme von 20% bedeutet. Die A 113 nördlich der Spätstraße: 88 Tausend
Fahrzeuge, das ist eine Zunahme von 18%. Das ist eine Spontanaufnahme nach 4
Wochen, die VLB führt eine Vorher-Nachher-Untersuchung durch bzw. ist geplant.
Dafür erfolgt derzeit eine entsprechende Erhebung an 30 Knotenpunkten, die im
Herbst 2008 abgeschlossen sein soll. Er geht davon aus, nach dieser Erhebung
noch präzisere Daten zu bekommen. Nachfrage Herr
Franzke: Wie schätzt der Stadtrat die
weitere verkehrliche Entwicklung auf der B96 A und vielleicht auch auf der A
117 mit der Entwicklung des Gewerbegebietes (ehemals Baufeld Ost) ein? Wird es
dort wieder zu Zuwächsen kommen oder wird die abnehmende Tendenz erhalten
bleiben? Herr BzStR Hölmer: Das ist in der Tat eine interessante Frage, hier kann
man nur vermuten. Es ist so, dass man schon davon ausgehen muss, dass durch die
Entwicklung auf dem Baufeld Ost, jetzt BBI Business Park, dort eine
Fahrzeugzunahme besonders im südlichen Bereich stattfinden wird. Wie weit sich
das Richtung Norden ausweiten wird, ist noch unklar. Generell müsste man einen
weiteren Aspekt mit einbeziehen: Wie weit die geplante A 100 zu einer Entlastung
führen kann. Möglicher Weise treten hier noch einmal gegenteilige Aspekte auf.
Er denke, dass es durch den BBI Business Park sicherlich eine Verkehrszunahme
auf der B 96 A geben wird.
Herr BzStR Hölmer: Das Eckgrundstück befindet sich in Privateigentum.
Der neue Eigentümer hat seine Absichten zur Bebauung oder anderweitigen Nutzung
des Grundstücks bisher weder im Stadtplanungsamt noch im Bau- und
Wohnungsaufsichtsamt vorgestellt. Somit ist im Moment dazu keine Aussage zu
treffen.
Herr BzStR Hölmer: Nein, ihm ist bisher nicht bekannt, dass es da einen
neuen Kaufvertrag gegeben hat. Der Kaufvertrag aus dem Jahre 2007 wurde
rückabgewickelt. Er hatte mehrfach telefonischen Kontakt mit dem Leiter der
zuständigen Geschäftseinheit bei der Bundesimmobilienverwaltung, der erklärte,
es würde einen neuen Kaufvertrag geben, der auch schon im Entwurf auf dem Tisch
liege, aber noch nicht unterschrieben ist. Sollte es zu einer Unterzeichnung
kommen, würde er ihn telefonisch davon in Kenntnis setzen. In dem neuen Vertrag
gibt es zwei Änderungen zum alten Vertrag, die er telefonisch mitteilte. Im
neuen Vertrag soll stehen, dass dem Käufer die Möglichkeit eingeräumt werden
soll, selbständig ohne Rückabsicherung durch die Bundesimmobilienverwaltung
bzw. Eigentümergemeinschaft Bundesimmobilienverwaltung JCC eine Kündigung des
jetzigen Nutzers durchführen zu können. Die zweite Änderung soll sein, dass im
Moment der notariellen Unterzeichnung des Vertrages der komplette Kaufpreis
fällig ist. Diese Aussagen habe er vor ca. 14 Tagen erhalten. Er geht davon
aus, dass es noch keinen neuen Kaufvertrag gibt. |
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Legende
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Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |