Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die geplante Errichtung der „Steganlage Frauentog“ nicht durch eigenes Verwaltungshandeln zu befördern, solange die gegenwärtig vor dem Verwaltungsgericht Berlin anhängigen Klagen nicht rechtskräftig entschieden sind.
Das Bezirksamt wird ersucht, bereits jetzt, für den Erfolgsfall der Klagen, Alternativen hinsichtlich Standort, Größe und Betriebskonzept der Anlage zu erarbeiten.
Begründung:
1. Von mehreren betroffenen Anwohnern wurden Klagen gegen das Projekt eingereicht, deren Ausgang ungewiss ist und abgewartet werden sollte.
2. Die Interessen der Anwohner wurden in der Vergangenheit auf teils skandalöse Weise missachtet.
3. Gegen die Realisierung der „Steganlage Frauentog“ bestehen schwerwiegende sachliche Bedenken. Weder konnte der wassertouristische Bedarf an Anliegerplätzen überzeugend nachgewiesen werden noch liegt ein tragfähiges Konzept für den wirtschaftlichen Betrieb einer Steganlage dieser Dimension vor, um einen derartig massiven Eingriff in ein schützenswertes Ökosystem und in eine bedeutende Denkmallandschaft zu rechtfertigen. Die an dieser Stelle besonders relevanten Belange von Umweltschutz und Denkmalschutz werden in den Planungen nicht angemessen berücksichtigt.
Berlin, den 05.12.2006
Vorsitzender der BüGr-Fraktion
Axel Sauerteig
und
Peter Groos