über so viele rechtliche und alltägliche Gegebenheiten, die für Menschen mit Behinderungen relevant sind. Viele haben Ansprüche auf Vergünstigungen, sogenannte Nachteilsausgleiche, und brauchen Tipps für die Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Aber auch Arbeitgeber, Bauherren, Architekten und Planer, Unternehmer, Selbständige und viele andere wollen zum Landesgleichberechtigungsgesetz beraten werden. Schließlich nimmt dieses Gesetz großen Einfluss auf weitere Vorschriften wie z.B. die Bauordnung und die Gaststättenverordnung von Berlin.
Der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung gibt regelmäßig Informationsblätter und -broschüren heraus, die Menschen mit Behinderungen helfen sollen, sich im Bezirk und in den vielen Behörden zurecht zu finden, wenn Sie Pflege benötigen, Betreuung brauchen.